COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (5897/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen/Herren Abgeordnete des Nationalrates!

Die geplante allgemeine Impfpflicht stellt einen immensen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte, wie etwa das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit dar. Deshalb könnte sie – wenn überhaupt - nur Ultima Ratio in der Pandemiebekämpfung sein. Das jedoch auch nur dann, wenn es keinerlei Zweifel am Nutzen-Risiko-Faktor der Impfung gäbe.
1. Nutzen: der Nutzen der Impfung – und somit auch der Impfpflicht – ist schon aufgrund der Tatsache infrage zu stellen, dass die Impfung KEINE STERILE IMMUNITÄT hervorruft. Daher können geimpfte Personen (unabhängig von der Anzahl der off-label angewandten Booster- Impfungen) trotzdem erkranken und auch andere infizieren. Dass eine hohe Impfquote keineswegs mit einer niedrigen Fallzahl korreliert, zeigen Beispiele wie Gibraltar oder Israel. Im Gesetzesentwurf ist eine Erkrankung trotz Impfung sogar miteinberechnet, da genau geregelt ist, wann man sich nach Erkrankung weiterimpfen lassen muss, obwohl die Impfung doch eigentlich vor dieser Krankheit schützen soll?!
2. Risiko: Das Risiko der Impfung mit den bisher durch die EMA zugelassenen Impfstoffe ist nicht ausreichend geklärt. Nebenwirkungen der Impfung werden nur spärlich gemeldet (1-10%), dennoch ist die Liste bereits lang. Die auftretenden Nebenwirkungen sind nicht ausschließlich milde Impfreaktionen! Eine Herzmuskelentzündung ist beispielsweise auch für junge Menschen eine ernsthafte Erkrankung, dieses Risiko kann nicht einfach ignoriert werden. Eine ärztliche Aufklärung vor der Impfung findet in den meisten Fällen nicht oder nicht ausreichend statt. Langzeitfolgen (lt. Definition im Duden eben nicht nur lang anhaltende, sondern auch sich erst spät auswirkende Folgen!!) können aufgrund der kurzen Anwendungsdauer noch gar nicht ausreichend untersucht sein.
3. Risiko/ „Nutzen“ der Erkrankung: In den meisten Fällen verläuft eine Corona-Erkrankung mild oder gar symptomlos. Die vulnerable Gruppe zu schützen wäre einfacher und leichter, als prinzipiell die Gesamtbevölkerung zu impfen. Der PCR-Test, auf dessen Basis eine Erkrankung deklariert wird, ist gar nicht für die Diagnose zugelassen. Bisherige medizinische Fachmeinung war es, dass eine durchgestandene, überlebte Erkrankung – und sei sie auch noch so gefährlich – den besten Schutz vor eben dieser Erkrankung biete. Körpereigen durch Erkrankung produzierte Antikörper schützen immer effektiver als Antikörper, die nach einer Impfung entstehen. Soll dies beim Corona-Virus plötzlich nicht mehr gültig sein? Warum wird keine breit gefächerte Antikörperstudie gemacht, um den tatsächlichen Schutzstatus der Bevölkerung zu erheben? Warum wird der Antikörpernachweis nicht als Genesenennachweis akzeptiert, wenn kein Absonderungsbescheid o. Ä. vorliegt?
4. Gelindere Mittel: Eine Covid-Erkrankung ist behandelbar. Es gibt von der EMA zugelassene Medikamente und auch solche, die zwar wirken, aber (noch) nicht zugelassen wurden. Dennoch werden erkrankte Personen meist nur abgesondert und erst behandelt, wenn die Symptome einen Krankenhausaufenthalt notwendig machen. Eine (medikamentöse) Behandlung bei Symptombeginn könnte viele schwere Erkrankungen verhindern. Es müsste auch verstärkt auf Präventionsmaßnahmen wie Stärkung des Immunsystems etc. hingewiesen werden. Außerdem verfügen – wie bereits im vorangegangenen Punkt erwähnt – viele Menschen auch ohne Impfung oder eine schwere Erkrankung über Antikörper. Dieser Status muss zuerst erhoben werden.
5. Strafe: In der Gesetzesvorlage ist vorgesehen, eine Nichteinhaltung der Impfpflicht vier Mal pro Jahr zu strafen. In meinen Augen stellt dies jedoch ein Dauerdelikt dar, eine Straftat, die auch nur einmalig bestraft werden kann, auch wenn die Nichteinhaltung weiter besteht.

Ich fordere einen OFFENEN WISSENSCHAFTLICHEN DISKURS. Nur auf Basis eines solchen könnte eine derartig einschneidende Entscheidung getroffen und ein solches Gesetz beschlossen werden. Unter offenem wissenschaftlichem Diskurs verstehe ich, dass die Meinung ALLER Experten und alle Studien berücksichtigt werden, um zu einer Conclusio zu kommen. Das Totschweigen der evidenzbasierten Meinung von vormals hoch angesehenen Fachleuten und deren Diffamierung und Degradierung kann keine angemessene Antwort auf Kritik in einer westlichen Demokratie sein. Die richtige Antwort wären handfeste Argumente, die meiner Vermutung nach in diesem Fall fehlen.
Ich fordere, dass die FREIE IMPFENTSCHEIDUNG, ohne jede Art von Druck oder Zwang, die es auch ohne dieses Gesetz momentan nicht gibt (!), wieder ermöglicht wird. Es kann nicht sein, dass auf Basis dieser Entscheidung Einschränkungen stattfinden, Ausgrenzung im privaten und beruflichen Umfeld passiert und Menschen kategorisiert und stigmatisiert werden. Dies ist eine Folge der Corona-Politik und nicht eine Folge des Virus selbst.
Angst ist seit jeher ein schlechter Ratgeber. Auch aus medizinischer Sicht wissen wir, dass Angst unter anderem psychosomatische Folgen haben kann. Wenn es den politischen Entscheidungsträgern um das (gesundheitliche) Wohl der Bevölkerung ginge, dann wäre nicht Angst und Panik verbreitet worden, sondern dann hätte man besser zur Beruhigung und Deeskalation der Situation beigetragen.
Mit der Bitte, dies zu beherzigen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Caroline Schober, BSc

Stellungnahme von

Schober, Caroline

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