Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren Nationalratsabgeordnete!
In den nächsten Wochen wird Ihnen durch die Bundesregierung ein Gesetz
zur Verabschiedung vorgelegt werden, welches die Impfpflicht für alle vorsehen wird.
Dieses Gesetz greift massiv in die Grundrechte von uns allen ein. Egal, ob man geimpft, ungeimpft oder genesen ist. Letztlich werden alle Menschen aufgrund dieses Gesetzes gezwungen werden, sich immer weiter impfen zu lassen.
Das trifft schon jetzt auf die Genesenen zu, die seit Beginn der Infektionswelle im Februar 2020 die Infektion überstanden haben. Auch die bisher Geimpften werden demnächst durch dieses Gesetz zum Weiterimpfen gezwungen werden, obwohl man ihnen versprochen hat, dass mit 2 Stichen die Pandemie überwunden sein wird.
Dabei ist der Grund, warum es derzeit wieder eine höhere Infektionsrate gibt, nur das Ergebnis des Versagens dieser Regierung, die es bis heute unterlassen hat, das Gesundheitssystem auf die zu erwartenden Wellen einzustellen.
Man weiß mittlerweile auch, dass die angenommene Wirksamkeit der Impfung bei Weitem nicht das hält, was Anfang 2021 vor allem durch Politiker versprochen wurde.
Jeder Mensch hat das verbriefte Grundrecht, die an ihm durchgeführten Behandlungen selbst zu bestimmen. Ein Eingriff in dieses Recht darf nur dann erfolgen, wenn er alternativlos ist. Die Regierung wird Ihnen vielleicht versuchen einzureden, dass die jüngste Entscheidung des EGMR im Fall Vavricka gg Tschechien (EGMR 8.4.2021, 47.621/13) eine Impfpflicht als menschenrechtskonform erscheinen lässt. Das ist leider eine Verdrehung der rechtlichen Hintergründe.
Zum einen handelte es sich in der Entscheidung Vavricka um lang erprobte Impfungen (Masern, Röteln, Mumps), die – ob ihrer jahrzehntelangen Erprobung - in keiner Weise mit den Impfstoffen gegen SARS- CoV2 vergleichbar sind.
Die aktuellen Impfstoffe gegen SARS CoV 2 haben nach wie vor nur eine bedingte Zulassung und sind im höchsten Maße unsicher in ihrer Wirksamkeit. Seit Sommer wissen wir, dass es immer weiterer Nachimpfungen bedarf, um einen individuell sehr unterschiedlichen Schutz zu erhalten. Die Anzahl der „Impfdurchbrüche“ mehren sich, was letztlich nichts anderes bedeutet, dass die jeweiligen verfügbaren Impfstoffe in diesen Fällen nicht die Wirkung erzielen, die stets versprochen wurde.
Auch nicht zu leugnen ist der Umstand, dass es durchaus – gemessen an anderen Impfungen – eine bereits jetzt messbare höhere Anzahl an Fällen von Impfschäden gibt. Hinzu tritt, dass es sich bei Fall Vavricka nur um eine partielle Impfpflicht für konkrete Orte (Kindergärten) handelte. Nie war von dieser Impfpflicht die Bevölkerung des ganzen Landes betroffen. Die Personen, die zur Impfpflicht gezwungen waren, hatten die Möglichkeit, den mit der Impfpflicht verknüpften Kindergartenbesuch nicht in Anspruch zu nehmen.
Auf all das geht der aktuelle Regierungsvorschlag nicht ein. Bei dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird weder nach dem aktuellen Gesundheitsstatus (Antikörper, Vorerkrankungen), noch nach der Gefährdung für die einzelne Altersgruppe unterschieden.
Seriöse Experten sind sich einig, dass die Infektion im Wesentlichen für höhere Altersgruppen und Menschen mit Vorerkrankungen gefährlich ist.
Die Aufgabe der Politik wäre es Vorkehrungen für diese Menschen zu treffen und nicht unsubstantiiert alle Menschen zu einer Impfung zu zwingen.
Und nun hat die Regierung auch vor, Strafen von bis zu € 3.600 verhängen zu lassen. Derartige Strafen stehen jenseits jeder Relation. Selbst in den Pandemiezeiten, als es noch keine Impfung gab, hat die Republik für bewusstes Missachten der Regeln Maximalstrafen von € 500,00 und später € 1.450,00 vorgesehen. Das nun geplante Strafmaß ist außerhalb jedes Verhältnisses. Es setzt auf den wirtschaftlichen Ruin des kritischen Einzelnen, obwohl es für die Bevölkerung keine Auswirkung hat, ob sich der Einzelne impfen lässt oder nicht.
Derartiges Vorgehen ist eines pluralistischen, demokratischen und rechtstaatlichen Staates nicht würdig. Sie wissen, dass mit diesem Gesetz die Grund- und Verfassungsrechte gebogen und gebrochen werden.
Als Abgeordnete sind Sie verpflichtet, bei den Abstimmungen frei von Zwängen und nach persönlicher Überzeugung abzustimmen. Sie haben sich auch an die Verfassung zu halten.
Ich bitte Sie und fordere Sie daher auf, in dieser Angelegenheit dieser Verpflichtung
Nachzukommen und einem – verfassungsbrechenden – Gesetz nicht zuzustimmen zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Johannes Lentner