COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (6205/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir den vorgebrachten Entwurf zu einer etwaigen Impfvollstreckung zur Gänze durchgelesen und einige Punkte notiert, die ich nach meinem bisherigen Wissensstand als rechtswidrig, verfassungswidrig, menschenverachtend, fahrlässig und vorstätzlich gefährlich erachte.
In der Kurzinformation beziehen Sie sich auf die EMRK. Diese wahrt die Grundrechte jedes Menschen, der auf europäischen Boden sein Dasein ausübt. Im angeführten Artikel 8 schützt die Verordnung unter anderem das Privatleben von mir und meiner Familie, sowie meine private Wohnung und mein Briefleben. Im Absatz 2 wird eine Ausnahmeregelung erwähnt, die von meinem Gesichtspunkt bei der aktuellen Geschehnislage keinen Anhaltspunkt findet.
Weiters wird ein Gerichtsurteil zum Thema „Impfpflicht“ angeführt, das der EGMR vor wenigen Wochen erlassen hat. Dieses Gerichtsurteil bezieht sich nach meinen Informationen auf eine Masernschutzimpfung, um die Masernerkrankungen einzudämmen. Die Masernschutzimpfung wird seit Jahrzehnten weltweit praktiziert – meine Kinder, wie auch ich, sind gegen Masern geimpft worden. Die Immunisierung ist in diesem Fall auch erfolgt, weil die Masernschutzimpfung eine Weitergabe der Masernviren verhindert. Die Coronaviren haben nach meinen Recherchen keine Ähnlichkeit mit Masernviren – weder in der Symptomatik, noch in der Verbreitung und dem Mutationsgeschehen. Coronaviren gehören zu den 200 Viren, die alljährlich Erkältungskrankheiten hervorrufen. Quelle: https://www.gelomyrtol-forte.de/ratgeber/erkaeltungsviren
Ich leuge nicht, dass es Corona-Viren gibt. Ebenso gibt es SARS-Cov2. Aber diese Erkrankung ist in den meisten Fällen weltweit eine Form Lungenentzündung, die für Menschen mit geschwächten Immunsystem oder anderen Risikofaktoren einen gefährlichen bzw. tödlichen Verlauf nehmen kann. Die Mortalität bei SARS-Cov2 ist aber nicht bei 10 oder 20% der Bevölkerung, sondern bewegt sich im Bereich einer alljährlichen Grippewelle. Quelle: https://covid19-dashboard.ages.at/dashboard_Tod.html
Eine Impfpflicht zwingt mich – um eine Verwaltungsstrafe abzuwenden – dem Impf-Abo zu unterwerfen. Ihre Definition, dass die Impfpflicht keine Zwangsmaßnahme darstellt, führen Sie persönlich ad absurdum.
Ihr Argument, eine hohe Durchimpfungsrate (in ihren Ausführungen derzeit 90%, in der Vergangenheit lagen Sie bei 50%) würde das Infektionsgeschehen eindämmen, widerlegen die Infektionsgeschehen weltweit – egal wie hoch oder niedrig die Durchimpfungsrate ist. Die aktuellen Zahlen zur Durchimpfungsrate und zum Infektionsgeschehen können sie https://ourworldindata.org/covid-vaccinations und https://ourworldindata.org/covid-cases entnehmen und ein eigenes Bild machen. Die wohl durch die Impfpflicht angestrebte Herdenimmunität kann nach meiner Beurteilung nicht durch die Impfung nicht erreicht werden. Die erwähnten „Informationskampagnen“ sind einseitig, intransparent und können ungeniert als Propaganda bezeichnet werden, weil alle anzweifelnden Meldungen im Keim erstickt und diffamiert werden. Das hat fanatische Züge, wie ich sie nur aus religiösen Kreisen kenne.

Nun zu ihrem eingebrachten Gesetzesentwurf:
§2 Abs 3 zentral zugelassene Impfstoffe
Der Impfstoff von BionTech/Pfizer schafft es seit Monaten regelmäßig in die Schlagzeilen, weil die Verträge mit der EU zensiert/geschwärzt wurden, die Zulassungsstudie nicht doppelblind geführt wurde und viele weitere Vorfälle, die seitens der amtierenden Regierung stillschweigend hingenommen wurden und so unzählige Menschen fahrlässig in Gefahr bringen, weil die Wirksamkeit angezweifelt werden darf.
Definition: Was sind Impfungen?
Impfungen dienen der Vorbeugung von Infektionskrankheiten, wie Kinderkrankheiten (zum Beispiel Masern, Mumps, Röteln) oder Tropenkrankheiten (beispielsweise Typhus, Gelbfieber, Hepatitis A). Man spricht auch von Schutzimpfung oder Immunisierung (der Körper wird „immun gemacht“ gegen die Krankheit). Es gibt eine aktive Immunisierung und eine passive Immunisierung.
Quelle: https://www.gesundmed.de/behandlung/impfungen/

Definition Gentherapie: Als Gentherapie bezeichnet man in der Medizin das Einfügen von Genen in Zellen oder Gewebe eines Menschen, um Erbkrankheiten oder Gendefekte zu behandeln. Die Gentherapie ist eine relativ neue Methode, an der zur Zeit (2015) intensiv geforscht wird.
Quelle: https://flexikon.doccheck.com/de/Gentherapie

Ihr Bestreben, eine Impfpflicht einführen zu wollen, müssten Sie per Definition in eine Gentherapiepflicht umbenennen, weil ein Therapiestoff injiziert wird, der die körpereigenen Zellen durch mRNA beeinflusst werden.
Falls Sie vorhaben, auf den Totimpfstoff hinzuweisen, so sei Ihnen verraten, dass es sich auch bei Novavax, Sanofi, Clover Biopharmaceuticals/Dynavax und Vaxin/Cinnagen um Gentherapie-Verfahren handelt und nicht um altbekannte Totimpfstoffe.

Im §2 Abs. 5 definieren Sie, dass Genesene nur 180 Tage einen Immunschutz nachweisen können. Eine Studie hat Ihre Annahmen widerlegt.
Quelle: https://medicine.wustl.edu/news/good-news-mild-covid-19-induces-lasting-antibody-protection/

Laut dieser Studie ist ein lebenslanger Schutz nach einer erfolgten Infektion möglich und wahrscheinlich.

§3 Abs. 6 und § 4 Abs. 7 bestärkt den amtierenden Gesundheitsminister in der Einbringung und Durchführung weiterer willkürlicher Maßnahmen, die Wirtschaft zu schwächen und nichts am Infektionsgeschehen zu ändern – wie die Vergangenheit gezeigt hat. Ich nehme hier Bezug auf Regelungen wie Lockdowns, 2G im Handel und 3G am Arbeitsplatz. Es ist hoffentlich bis zur Regierungsbank mittlerweile durchgedrungen, dass auch „Geimpfte“ sich mit Corona erfolgreich infizieren können und – da meistens ungetestet – als Superspreader ihre Menschen im Umfeld anstecken. Spätestens beim aktuell auslaufenden Lockdown für Geimpfte und Genesene zeigen die Inzidenzzahlen, dass nicht der Ungeimpfte an den hohen Inzidenzen Schuld hat.

§6 Abs. 2 sollt um das Wort „sich“ erweitert werden.
Anlässlich der Erinnerung gemäß Abs. 1 hat der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister „SICH“ über Sinn und Zweck von Schutzimpfungen gegen COVID-19 und über einschlägige Beratungsangebote zu informieren.

Das Impfgesetz soll im aktuellen Entwurf nach 2 Jahren außer Kraft treten. Was danach kommen wird, wird nicht festgelegt.
Wie schon erwähnt, streben Sie eine Impfquote von aktuell 90% an. Was ist der Plan, wenn die 90% nicht ausreichen?

Bzgl der §9 Zweckwidmung:
Wie kommen impfskeptische Menschen dazu, politisches Fehlverhalten zu finanzieren? Ziel ist es per Ihrer Definition, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Die ganzen Ausgaben, die die aktuelle Regierung in die Medienlandschaft und das „niederschwellige Impfangebot“ steckt – gekoppelt mit den Schadensersatzzahlungen für die Lockdowngeschädigten würden locker genügen, das Gesundheitssystem zu stärken und zu stabilisieren.

Die Kollateralschäden (angedrohte und durchgeführte Suizide, Impfnebenwirkungen, schwere Erkrankungen Impfskeptiker wegen eines 2G-Regimes in den Krankenhäusern, wirtschaftliche Schäden,...) gehen nicht auf die Kappe der Ungeimpften.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Tesar

Abschließend noch eine weitere Studie:
https://www.schildverlag.de/2021/08/07/mit-studie-covid-impfskeptiker-sind-hoch-informiert-gesellschaftlich-hochkompetent-und-wissenschaftlich-gebildet/

Stellungnahme von

Tesar, Michael

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