COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (6411/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Corona Einspruch Gericht

1. Die Verfassung garantiert die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen.
2. Der Impfstoff hat nur eine Notfallzulassung.
3. Es gibt keine Langzeitstudien. Studien müssen vorgelegt werden.
4. Der Impfstoff ist nicht auf Nebenwirkungen erforscht. Studien müssen vorgelegt werden.
5. Die Impfung wirkt nicht so wie behauptet.
6. Es kann niemand sagen, wie oft und in welchen Zeitabständen geimpft werden muss. Das muss angegeben werden.
7. Der Hersteller haftet nicht für sein Produkt. Die Haftung des Herstellers muss vorgelegt werden.
8. Der Staat haftet nicht für die Impfung. Die Haftung des Staates muss vorgelegt werden.
9. Ich bin nicht bereit, dass ich den Hersteller und den Staat durch eine Verzichtserklärung entlaste. Wer eine Impfung fordert muss auch dafür haften, dass ich nicht mehr an Corona erkranken kann und auch nicht infiziert werden kann. Die Summe der Haftung lege ich fest.
10. Ich verlange, dass der Hersteller und der Staat als Betreiber der Impfpflicht für Impfschäden haften. Diese Haftungszustimmung muss schriftlich sein.
11. Die Impfmittel sind nicht auf der Liste der freigegebenen Medikamente der WHO.
12. Bei Notfallzulassungen kann es keine Impfpflicht geben, da es bei dem Impfstoff keine Langzeitforschungen gibt und daher niemand sagen kann, wie sich der Impfstoff später auswirkt. Langzeit-Studien müssen vorgelegt werden.
13. Zu der Impfung gibt es keine evidenzbasierten Studien und Langzeitstudien von der WHO oder von internationalen Universitäten. Ich verlange, dass solche Studien vorgelegt werden müssen.
14. Ich verlange eine Statistik, wie viele Menschen an Corona und wie viele Menschen mit Corona gestorben sind.
15. Der Impfstoff wurde nie an neue Virus-Varianten angepasst.
16. Länder mit der höchsten Impfrate haben die höchsten Inzidenzen (Gibraltar, Dänemark). In Schweden und England ist es anders. Abklärung durch Studien (warum).
17. Gen-Medikamente sollten zur Vorsorgemedizin nicht verwendet werden dürfen. Das sollte nur bei der Behandlung von akuten Krankheitsfällen erlaubt sein.

Stellungnahme von

Neuhold, Helmut

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc