Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich arbeite in der Pflege und spreche mich in aller Entschiedenheit gegen eine Impfpflicht gegen SARS-CoV 2 aus, weil ich an vorderster Front wahrnehme, dass die Voraussetzungen, unter denen eine Impfpflicht in Erwägung gezogen werden könnte, nicht vorliegen. Sollte eine solche Impfpflicht gesetzlich normiert werden, werde ich meine Arbeit im Pflegebereich niederlegen!
1. COVID-19 ist eine Erkrankung im Bereich der Gefährlichkeit einer schweren Grippe, wobei in der Bevölkerung bereits eine erhebliche Kreuzimmunität besteht, sodass 60% der Infizierten nichts davon spüren, mehr als 38% erkranken nur leicht und weniger als 2% erkranken schwer (hospitalisierungspflichtig), die Letalität liegt bei 0,15%. Gefährdet sind weit überwiegend alte Menschen mit schweren Vorerkrankungen. Mehr als 80% der schwer Erkrankten sind über 70 Jahre alt, 80% davon sind Bewohner von Alten und Pflegeheimen, was das Vorliegen schwerer Vorerkrankungen, die ein Leben zu Hausen nicht mehr erlauben, indiziert. Das Durchschnittsalter der an oder mit COVID Verstorbenen liegt über der durchschnittlichen Lebenserwartung! Bei dieser Gruppe ist jeder Infekt potenziell tödlich.
2. Im Bereich der vulnerablen Bevölkerungsgruppe beträgt die Durchimpfungsrate bereits um 90%. Dennoch zeigt sich, dass diese sogenannte Impfung nicht wirksam schützt, zumal weiterhin vor allem in Krankenhäusern und Altenheimen immer wieder Cluster an Infektionen unter – teilweise dreifach - Geimpften auftreten, teilweise mit schweren Verläufen und Todesfällen. Es stellt sich die Frage, welche Durchimpfungsrate noch erreicht werden soll, wenn 90% nicht reichen! Es fällt auf, dass in den Ländern mit höchster Durchimpfungsrate die infektionszahlen besonders hoch sind und die Übersterblichkeit parallel mit der Durchimpfungsrate steigt (Israel, Gibraltar, Island, Großbritannien).
3. Bei den sogenannten Impfstoffen handelt es sich um Gentherapeutika auf völlig neuer, noch nie erfolgreich am Menschen erprobter technologischer Basis, die nur bedingt zugelassen sind, weil noch wesentliche Studien zu Sicherheit und Wirksamkeit fehlen. Auszug aus dem Public Assessement Report der EMA zu Comirnaty:
Conditional marketing authorisation
The applicant requested consideration of its application for a Conditional marketing authorisation in accordance with Article 14-a of the above-mentioned Regulation, as it is intended for the prophylaxis of a life-threatening disease. In addition, the above-mentioned medicinal product is intended for use in an emergency situation, in response to public health threats duly recognised by the World Health Organisation and by the Union.
New active Substance status
The applicant requested the active substance Single-stranded, 5’-capped messenger RNA produced using a cell-free in vitro transcription from the corresponding DNA templates, encoding the viral spike
(S) protein of SARS-CoV-2 contained in the above medicinal product to be considered as a , as the applicant claims that it is not a constituent of a medicinal
.
Es handelt sich also um ein nicht vollständig erprobtes Arzneimittel, bei dem noch mehrere wesentliche Aspekte zur Sicherheit – was kurzfristige mögliche Nebenwirkungen betrifft -, nicht geprüft sind und wofür – besonders aufgrund der neuen Technologie – besonders hohe Risiken in Bezug auf Langzeit-Nebenwirkungen bestehen. Es ist ethisch nicht vertretbar, Menschen zur Teilnahme an einem gentechnischen Experiment zu verpflichten.
new active substance
product previously authorised within the European Union
4. Die Injektionen gewähren, wie sich auch wie unter 2. dargestellt gezeigt hat, keine sterile Immunität. Das versprechen nicht einmal die Hersteller! Jeder „Geimpfte“ kann daher erkranken und den Infekt weiter übertragen. Somit gibt es keine Immunisierung und keine Unterbrechung von Infektionsketten. Dies entspricht auch internationalen Erfahrungen. Dagegen widerspricht es allen epidemiologischen Grundsätzen, während einer Epidemie zu impfen, weil dadurch ein Selektionsdruck entsteht, der dazu führt, dass sich Mutationen durchsetzen, gegen die die sogenannten Impfstoffe, die wenn überhaupt nur dem Eigenschutz des Geimpften dienten, wirkungslos werden. Das hat sich schon bei Delta gezeigt, bei Omikron wird es noch in höherem Maß erwartet! Wenn eine Impfung gegen SARS-CoV 2 nicht wie bei Masernimpfung oder Pocken keine Unterbrechung der Infektionsketten gewährleistet, ist eine Impfpflicht nicht argumentierbar, umso weniger, wenn es sich um nicht vollständig auf Sicherheit und Wirksamkeit erprobte Arzneimittel handelt.
5. Als Pflegepersonal stelle ich unmittelbar fest, dass die sogenannten Impfstoffe gegen SARS- CoV 2 in unvertretbar hohem Ausmaß schwere Nebenwirkungen zeigen und dass die Ärzteschaft diese Nebenwirkungen zumeist weder meldet noch als solche wahrnehmen will, selbst wenn es sich um bekannte und offensichtliche Nebenwirkungen handelt. In Österreich w1rd nur 1⁄4 an Nebenwirkungen pro 100.000 gemeldet gegenüber Dänemark, obwohl auch dort nicht alle gemeldet werden dürften. Aufgrund des extremen unterreportings - Schätzungen zufolge werden weniger als 10% der Nebenwirkungen gemeldet - gibt es keine brauchbare Grundlage zur Beurteilung des Nutzen-Risikoverhältnisses! Dennoch zeigt die Statistik des Paul-Ehrlich-Instituts, dass die in der kurzen Zeit bis Ende Juli gemeldeten Nebenwirkungen und Todesfälle bereits das Zwanzigfache dessen erreichten, was alle anderen Impfstoffe zusammen in den letzten 20 Jahren in Summe erreicht hatten! Die mRNA Impfstoffe bergen- neben einer Vielzahl an Risiken, z.B. Thrombosen, neurologischen Ausfällen, Guillain-Barré-Syndrom und „Long Term Post Vaccination Syndrome“ – einer Erscheinung wie „Long Covid“ - ein besonders hohes Risiko für junge Menschen in Bezug auf Herzmuskel- und -beutelentzündungen sowie plötzlichem Herztod! Aus diesem Grund wird „Moderna“ in skandinavischen Ländern nicht mehr an unter 30-järige verabreicht! Laut Untersuchungen von Univ.Prof. Glossmann anhand von Daten aus Israel – wo ausschließlich „Comirnaty“ von Biontech-Pfizer verabreicht wird - liegt das Risiko einer Herzmuskelentzündung bei unter 30-jährigen bei 1:6000! Das ist ein derart unvertretbar hoher Wert, dass die mRNA Präparate vom Markt genommen werden müssten – Astra- Zeneca wird auch in Österreich nicht mehr an unter 60-jährige verabreicht. Die Schweinegrippe-Impfung wurde bei weit weniger an schweren Nebenwirkungen vom Markt genommen!
Zusammenfassend ist die Normierung einer Impfpflicht gegen SARS-CoV 2 weder sachlich noch ethisch aus folgenden Gründen vertretbar:
• Aufgrund der relativ geringen Gefährlichkeit im Vergleich zu Pocken oder Masern, im Bereich einer schweren Grippe liegend, und der Bedrohlichkeit weit überwiegend für einen kleinen Tel der Bevölkerung, der ohnehin schon zu 90% durchgeimpft ist, ist eine Impfpflicht nicht erforderlich;
• Aufgrund des Fehlens einer Wirkung der Impfstoffe, die die Unterbrechung von Infektionsketten gewährleistet, ist eine Impfpflicht zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht geeignet;
• Die Verhältnismäßigkeit ist aufgrund des Umstands, dass noch keine reguläre Zulassung der auf völlig neuer Technologie beruhenden und unzureichend erprobten Impfstoffe vorliegt, sowie der Vielzahl an möglichen schweren Nebenwirkungen nicht gegeben!