COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (7648/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Guten Tag!

Als Begründung für die Impfpflicht wird die ultima ratio dieser Maßnahme angeführt. Dies ist prinzipiell thematisch nachvollziehbar zum Schutz des Gesundheitssystems. Leider ist dies aber solange nicht zutreffend, bis die Daten vollumfänglich und nachvollziehbar und vor allem öffentlich zugängig gemacht werden.

Es ist nicht Aufgabe jener, die (vorerst) gegen eine Impfpflicht sind, die Beweise zu führen. Es ist vielmehr die Hausaufgabe jener, die diese grundrechtseingreifende und gesundheitsschädigende (Nebenwirkungen) Zwangsmaßnahme einführen wollen. Und dies wurde nicht gemacht.

Warum? Die Unterscheidung bei den Belagszahlen der Krankenhäuser wird in geimpft und ungeimpft gemacht. Dies ist eine (mglw. bewusste) unvollständige Darstellung und somit ein Totschlagargument für die Impfpflicht. Es wird nirgends dargestellt, wie die Genesenen in den Belagszahlen enthalten sind. Auch nicht die Genesenen UND Geimpften.

Aktuell sind die Genesenen, sowie die Genesenen UND Geimpften absolut unterrepräsentiert in den Krankenhäusern, wohingegen die nur Geimpften zunehmend die Statistik in Besitz nehmen.

Die Impfung allein bewirkt keine sterile Immunität, die Geimpften können sich selbst und andere anstecken. Allein die Genesenen (und Genesenen UND Geimpften) sind geschützt und schützen das Gesundheitssystem.

Inadäquat ist auch die Geltung des Genesenen-Status nur für 180 Tage. Es ist richtig, dass sich auch Genesene wieder anstecken können, nur kommen die nicht ins Krankenhaus, solange sie keine schweren sonstigen Erkrankungen mitbringen. Und langsam sollte auch bekannt sein, dass selbst die dritte Impfung keinerlei Schutz vor Ansteckung bei den nicht Genesenen bietet, wohl aber gegen einen schweren Verlauf. Aber diesen (wesentlich besseren und langfristigeren) Schutz haben die Genesenen ohnehin, umso mehr noch die Genesenen UND einmal Geimpften.

Insofern ist ein Impfzwang für die Genesenen, insbesondere aber die Genesenen UND Geimpften nicht die ultima ratio, sondern ein unzulässiger und wissenschaftlich nicht gedeckter Eingriff in die Grundrechte.

Insbesondere ist es inadäquat für die Genesenen sowie Genesenen UND Geimpften eine Impfpflicht mit nebulosem Hinweis auf mögliche künftige Virusvarianten zu begründen. Vielmehr ist es Stand der Wissenschaft, dass sich Virusvarianten uber einen längeren Zeitraum gesehen in ihrer Gefährlichkeit abschwächen..

Zusammenfassend: Eine Impfpflicht mag durchaus überlegenswert sein, verfassungsrechtlich zulässig ist sie für Genesene sowie Genesene UND einmal Geimpfte keinesfalls für einen Zeitraum von vorerst mindestens 24 Monaten ab einer Infektion bzw. ab dem Termin der Einmalimpfung nach einer Infektion. Die weitere dahingehende wissenschaftliche Auswertung muss erst in den kommenden Jahren erfolgen und steht einer Impfpflicht der genannten Personengruppen zum aktuellen Zeitpunkt nicht widerlegbar entgegen.

Ganz generell kann aber die Impfpflicht allein schon deshalb nicht verfassungsrechtlich zulässig sein, als der aktuelle besorgniserregende Zustand in den Krankenhäusern allein das Ergebnis politischen Versagens, politischer Fehlinformation und politischer Unkenntnis ist. Dieses Versagen muss zuerst repariert werden, bevor eine Impfpflicht als ultima ratio zulässig sein könnte.

Weiters ist anzunehmen, dass ein Anreizsystem vermutlich 10mal besser geeignet ist die Impfquote zu heben, als ein Zwangssystem. Wir leben nicht im Mittelalter, wo die Untertanen Eigentum der Herrscher waren. Solange also nicht bewiesen ist, dass ein Anreizsystem erfolgreich ist, ist ein Zwangssystem ohnehin unzulässig.

Wir leben im Jahr 2021 und bald 2022, meine Damen und Herren und Sonstige und Diverse und was auch immer! Die Hausaufgaben nicht zu machen und politisch zu versagen, sind keine taugliche Begründung für eine Impfpflicht, womöglich sogar eine Dauer-Impfpflicht.

Zuläsdig könnte allerdings eine generelle Impfpflicht für eventuell exponierte Berufsgruppen sein - solange diese nicht Genesene oder Genesene UND Geimpfte sind.


Also ehrlich, was fällt unseren Politikern eigentlich da ein.

Beste Grüße,
Mag. Thomas Schurz

Stellungnahme von

Schurz, Thomas

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