COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (15664/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Einspruch gegen eine gesetzliche Impfpflicht!


Andere Medikamente welche in anderen Ländern schon sehr wirkungsvoll (ohne schwerwiegende Schäden zu verursachen) verwendet werden, wird verhindert mit den Aussagen:

Ivermectin oder der Impfstoff von Hrn. Prof. Dr. Winfried Stöcker, wären zu wenig erforscht und Langzeit Nebenwirkung noch nicht absehbar, so die Argumentation seitens der Regierung.

Noch weniger erforscht als dieses Gen Experiment mRNA, ist KEIN Medikament, wird aber Millionen Menschen aufgedrängt.

Alleine die Untersuchungen, welche aus der Pathologie Konferenz mit Spezialisten, Prof. Dr. Arne Burkhardt, Prof. Dr. Walter Lang, Dr. med. Ute Krüger, Prof. Dr. Werner Bergholz offengelegt wurden, wär Aufgabe der Regierung gewesen, diese in Auftrag zu geben.

Zu wenig Daten vor allem über gefährdete Personengruppen

Nebenwirkungen typisch für mRNA und Vektor-Impstoffe
Lipid-Nanopartikel können die Blut-Hirnschranke überwinden.
Ebenso gibt es durch die Lipid-Nanopartikel (an die ist die mRNA gebunden) Verunreinigungen. Erforscht werden diese schon seit ca. 20 Jahren. Das Problem dieser Partikel ist ihre hohe Toxizität.
Die Lipid-Nanopartikel enthalten u.a. kationische Lipide, die toxisch wirken, indem sie durch ihre positive Ladung Brüche in der DNA verursachen

Junge Menschen die an Myokarditis infolge einer mRNA Impfung erkranken, werden lebenslange Schäden am Herzen davon tragen.

Die Regierung will uns aber jetzt zu diesem mRNA Gen Experiment zwingen. Ohne Studien mit namhaften Spezialisten wie, Hr Prof. Dr. Bhakdi, Dr. Charles Hoffe, Prof. Dr. Dr. Martin Hadtisch, Dr. Sherry Tennpenny USA, zu beauftragen und offen zu legen, welcher Zusammenhang bei direkten oder zeitnahen schweren körperlichen Schäden oder gar Tod, nach Verabreichung der Gen Spritze besteht.

Da schon Millionen Menschen als Probanden am mRNA Experiment teil genommen haben, sind genügend DATEN zum Auswerten vorhanden.


Ich beanspruche das Recht zum Verweigern eines „mRNA GenEperiments“ dessen Wirksamkeit/ Nebenwirkung keine offengelegten Studien hat, mein Arzt kann durch diese fehlenden Studien nicht festlegen ob diese Spritze hilft oder mehr schadet.

Nach Artikel 32 der IV. Konvention von 1949 sind "Verstümmelungen und medizinische oder wissenschaftliche Experimente, die nicht zur medizinischen Behandlung einer Person erforderlich sind" verboten.

Gemäß Artikel 147 stellt die Durchführung biologischer Experimente am Menschen einen schweren Verstoß gegen die Konvention dar.

Der "experimentelle" Impfstoff verstößt gegen alle 10 Nürnberger Kodizes, die die Todesstrafe für diejenigen vorsehen, die gegen diese internationalen Verträge verstoßen

Stellungnahme von

Müller, Aloisia

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