COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (40072/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zum Covid-19 Impfpflichtgesetz in der
parlamentarischen Begutachtung

Das Gesetz ist nicht verhältnismäßig, verletzt grundlegende Menschenrechte Massiv und ist nicht geeignet eine dauerhafte Immunität in der Bevölkerung zu erreichen.
Es ist daher zur Gänze abzulehnen!

Behandlungsmethoden:
Die Impfung ist nicht das gelindeste Mittel um der Pandemie Einhalt zu gebieten.
Studien zur Auswirkung von Vitamin D zeigen, dass ein Vitamin D Spiegel zwischen 40 u 60 ng/ml (=100-150 nmol/l)
• die Rate der positiven Corona-Tests halbiert,
• die Schwere der Verläufe erheblich vermindert,
• die Rate der Intensivpflichtigkeit bei stationären Patienten von 50 auf 2% senkt
• und die Sterblichkeit bei Hoch-Risiko Patienten von über 50 auf unter 20 % reduziert.
Quellen: (Vitamin D Mangel Studie Rabenberg et al., 2016; Auswirkungen von Vitamin D auf Corona: Kaufmann et al.; 2020; Radujkovic et al.,2020; Behandlungsprotokoll – Dr. Vladimir Zelenko MD)

Bedingte Zulassung und nicht abgeschlossene Studien:
Die Impfstoffe sind bis Ende 2021 bedingt zugelassen. Die bedingte Zulassung wird verlängert, da noch nicht alle Unterlagen/Studien für eine komplette Zulassung vorliegen.

Nebenwirkungen,
die im Aufklärungsbogen „Ausgabe 1 Version 017 (Stand 09. Dezember 2021)“ der in Kooperation mit dem Robert Koch Institut erstellt wurde, dokumentiert sind, sind unter anderem:
• anaphylaktische Reaktionen (allergische Sofort-reaktionen)
• Thrombosen,
• Herzmuskel- u. Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) - Einzelne Personen verstarben.,
• Schlaganfälle,
• akute Gesichtslähmung
• vaginale Blutungen
Zit.: Aufgrund der Studiengröße bei Zulassung und der vergleichsweise kurzen Beobachtungszeit nach Impfung in den Ländern, liegen keine ausreichenden Daten vor, um seltene und sehr seltene unerwünschte Wirkungen erkennen zu können. Auch zum möglichen Risiko einer Herzmuskelentzündung nach einer Auffrischimpfung liegen aktuell noch keine ausreichenden Daten vor. Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine allergische Sofortreaktion bis hin zum Schock oder andere auch bisher unbekannte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden.


Quelle:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile


Quelle: Mortality (openvaers.com)

Langzeitfolgen:
Es gibt keine Studien zu Langzeitfolgen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Langzeitfolgen erst nach bis zu 5 Jahren auftreten können (z.B. Contergan-Skandal) bzw. entdeckt werden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Contergan-Skandal#Erste_Entdeckung_von_Nebenwirkungen

Obduktionen haben gezeigt, dass
es zu
• Lymphozytenansammlungen, Entzündungsverläufen und Nekrosen in allen Organen
• Zellablösungen,
• Autoimmunerkrankungen wie Hashimoto oder dem Sjögren-Syndrom.
• Steigerung der Brustkrebsfälle

und etwa 5% der Geimpften schreckliche Folgen bis hin zum Tod erleiden.
Das liegt weit über der derzeit bekannten Sterberate der Corona Todesfälle.
Quellen:
Wochenblick berichtet LIVE: CORONA-IMPFUNG: DIE GROSSE AUTOPSIE! + STREAM - Wochenblick.at
DIE GROSSE AUTOPSIE 2: Thrombosen, Krebs-Explosion und Herztote - Wochenblick.at
Sucharit Bhakdi erklärt die Wirkungen der neuartigen Impfungen - YouTube

Laut der von der Europäischen Medizin-Agentur EMA geführten Datenbank sind bisher fast 1,2 Millionen Nebenwirkungen und knapp 18.000 Todesfälle erfasst worden:



Immunität:
Im Gegensatz zu den bisher in Verwendung befindlichen Impfstoffen gegen Masern und Pocken besteht kein dauerhafter Schutz (Immunität) gegen den Virus. Die Impfung schützt nicht vor Infektion und Weitergabe. Zudem liegt die Letalität bei Pocken um die 30%. Die Infektionssterblichkeit bei SARS-CoV-2 liegt im Schnitt laut WHO bei 0,23%.
Die Viruslast der geimpften Personen ist mit denen der ungeimpften Personen vergleichbar hoch.

Die Impfpflicht widerspricht der/dem

EU Charter of Fundamental Rights:

Artikel 3 - Recht auf Unversehrtheit
1. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
2. Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
c) das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
d) das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.

Genfer Abkommen (IV) vom über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 Art. 32

Resolution 2361 der Parlamentarische Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2021:
Darin heißt es unter anderem im Paragraph 7.3:
7.3.1 „Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte“
7.3.2 „Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte“

Screenshot/Europarat-Resolution
https://pace.coe.int/en/files/29004/html

Verletzung des Nürnberger Kodex,
da mit dem Gesetz eine Verpflichtung zur Verabreichung eines Medikaments entsteht, für das die klinische Studie noch nicht abgeschlossen ist. (Bedingte Zulassung)

Aus den genannten Gründen lehne ich eine Impfpflicht kategorisch ab.

Stellungnahme von

Hirsch, Robert

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc