Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sämtliche Auswirkungen der Comirnaty-Impfung auf die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus in der
Bevölkerung sind bisher nicht bekannt. Es ist noch nicht bekannt, inwieweit geimpfte Personen das
Virus möglicherweise weiterhin in sich tragen und verbreiten können."
- Auf welcher Grundlage wird eine Impfpflicht eingeführt, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass die Impfung weder vor Ansteckung noch Verbreitung schützt? Dass es auch bei Geimpften zu schweren Verläufen und Clusterbildung kommen kann, haben einige Fälle der letzten Monate gezeigt.
Weiters möchte ich auf die Zulassungsstudien eingehen, ich beziehe mich auf die von Pfizer - diese unterscheidet sich jedoch nicht wesentlich zu zB Moderna.
Frage 1: Warum wurden die Studien NUR beobachterverblindet durchgeführt? Die Teilnehmer wussten, ob sie Impfstoff oder Placebo erhielten. Dies ist eine wesentliche Beeinflussung der Studie. Der Goldstandard ist eine Doppelblindstudie. Wurde nicht gemacht - war es ein erheblicher Mehraufwand - das denke ich nicht, und selbst wenn - es geht hier um die Sicherheit von Menschen!
Frage 2: Warum wurde als Endpunkt ein leichter Verlauf von Krankheit gewählt? Dies ist meiner Meinung nach nicht aussagekräftig.
Frage 3: Was ist mit der Kontrollgruppe Placebo passiert? Wurden diese durchgeimpft? Wenn ja - warum wurde die Kontrollgruppe dadurch "eliminiert"? Man hätte die Studien fortsetzen können, um Rückschlüsse zu ziehen - diese Möglichkeit entfällt dadurch komplett. Die Nachvollziehbarkeit und Reproduktion ist nicht gegeben.
Frage 4: Warum wurden keine Genotoxizitäts- und Mutagenitätsstudien durchgeführt? Bei jedem neuartigen Lebensmittel, das man zulässt ist dies ein KO-Punkt. Wird diese Stufe nicht bestanden, darf das Lebensmittel nicht in Umlauf. Die Lebensmittel werden jedoch GEGESSEN und nicht GESPRITZT. Ich würde gerne wissen, auf welcher Grundlage eine solche fahrlässige Entscheidung getroffen wird?
Es wäre keine große Sache gewesen, diese Versuche über zB AMES-Test oder in Säugerzellen in Vitro durchzuführen. Warum lässt man einen so essentiellen Schritt aus?
(Anmerkung; Genotixizität= Als Genotoxizität bezeichnet man die Wirkungen von chemischen Stoffen, die Änderungen im genetischen Material (Desoxyribonukleinsäure) von Zellen auslösen; Mutagenität= Mutagenität w, Mutagenizität, die Fähigkeit von Mutagenen, in einem Organismus Mutationen zu induzieren bzw. die natürliche Mutationsrate zu erhöhen - bei nicht funktionierenden Reparaturmechanismen führen Mutationen zu Krebs.)
Frage 5: Reproduktionstoxizität: Die Studien wurden ausschließlich mit weiblichen Ratten durchgeführt. Warum wurde die Varianten "nur Männlich" und "Weiblich und Männlich" nicht durchgeführt? Dieser Versuch ist offensichtlich unvollständig. Welchen Schluss lässt ein Versuch zu, wenn er nur mit weiblichen Ratten durchgeführt wurde? Meines Wissens nach braucht es zur Fortpflanzung sowohl den weiblichen als auch den männlichen Part.
Zur Zulassung ergeben sich noch mehr Fragen, ich habe nur die wichtigsten herausgeriffen.
Bezüglich der neuartigen Omikron-Variante. Aktuell kann niemand voraussagen, wie gut der derzeitige Impfstoff auf die Variante anspricht. Es wird von einer Verringerug der Wirksamkeit auf 40 % gesprochen, andere wiederum sehen eine gute Wirksamkeit. Es scheint hier keinen Konsens zu geben.
Ist es vertretbar, eine Impfpflicht durchzuführen, obowhl die Wirksamkeit nicht gewährleistet ist?
Aufgrund solcher Datenlagen und offensichtlicher Nicht-Information seitens der Gesundheitsbehörden sehe ich eine Sicherheit der Impfung nicht gegeben. Ich persönlich habe mich gegen die Impfung, aufgrund fundierter Recherche und erlerntem Wissen aus meinem Studiem, entschieden. Ich erwarte auch, dass meine persönliche Entscheidung akzeptiert wird, da ich auch bei jeglichen anderen medizinischen Behandlungen die Wahl habe, diese in Anspruch zu nehmen oder nicht. Nachdem auch bei Geimpften die Übertragung erfolgen kann, ist das Argument der Solidarität und des Weitergebens nicht gegeben. Ich persönlich tue alles, um mich vor einer (sehr unwahrscheinlichen) Wiederansteckung zu schützen, indem ich FFP2-Maske trage, Abstand halte und Kontakte reduziert habe. Um die Infektion nicht weiterzugeben, verzichte ich auch im Wesentlichen auf Kontakte, und wenn diese doch bestehen, bin ich als Ungeimpfter immerhin 3x die Woche PCR-getestet und zusätzlich 1-2x Antigen getestet. Hier möchte ich gerne wissen, wo hier die riesige Gefahr von mir ausgeht?
Ich hoffe, die Mühe, die ich aufgebracht habe, um diese Stellungnahme zu verfassen, lohnt sich auch. Ich würde mir wünschen, auf meine vielen offenen Fragen Antworten zu bekommen - unabhängige Antworten von Spezialisten. Leider nicht von Ärzten, die durch Anweisungen und Briefe der Ärztekammer zunehmend unter Druck gesetzt werden und die leider keine eigene Meinung mehr zu dem Impfthema haben dürfen, da sie sonst mit disziplinarischen Verfahren rechnen müssen. Man soll zum Arzt/Ärztin seines Vertrauens gehen, diese/r hat jedoch den (bereits geleakten und gut bekannten) Brief des Ärztekammerpräsidentens erhalten. Das finde ich bedenklich und sehr traurig.