Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Als Arzt, der Impfungen grundsätzlich als Teil seiner ärztlichen Vorsorgetätigkeit ansieht, nehme ich zur geplanten Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 in Österreich wie folgt Stellung:
(Teil 1 von 2)
Ich bin mir der Schutzpflicht des Staates gegenüber Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger bewusst. Ich anerkenne die bedrohliche Lage im jetzigen Stadium der Pandemie und sehe Impfstoffe als Teil einer Strategie, die der Dynamik einer sich ständig ändernden Situation gerecht werden muss. Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 ist jedoch in hohem Maß unverhältnismäßig und aus folgenden Gründen abzulehnen.
DIE COVID-19-mRNA-IMPFSTOFFE VERMITTELN KEINEN NACHHALTIGEN SCHUTZ DAVOR, SICH MIT SARS-CoV-2 ANZUSTECKEN – „EIGENSCHUTZ“
Spätestens drei Monate nach der zweiten Impfdosis lässt der Schutz vor Infektion deutlich nach [Israel 2021] und liegt sechs Monate nach der zweiten Impfung bei unter 20 Prozent [gov.il 2021]. Auf dieses „substanzielle Risiko“ auch der Geimpften, sich zu infizieren, wies in Deutschland z. B. auch Prof. Dr. Christian Drosten vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 15.11.2021 ausdrücklich hin [tagesschau.de].
Belastbare Daten zur Dauer des Schutzes nach einer Booster-Impfung oder in Bezug auf die Omikron-Variante liegen noch nicht vor. Neue Zahlen aus Dänemark [https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.12.20.21267966v3] legen es sogar nahe, dass sich dort bisher vor allem Geimpfte mit der Omikron-Variante angesteckt haben. Solange es zum Impfschutz gegenüber der Omicron-Variante keine Studien mit ausreichender Nachbeobachtungszeit gibt, die nicht vom Herstelller selbst, sondern von unabhängigen Stellen durchgeführt wurden, müssen staatlich angeordnete Impfungen als ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko angesehen werden.
DIE mRNA-COVID-19-IMPFSTOFFE VERMITTELN KEINEN UVERLÄSSIGEN SCHUTZ VOR DER ANSTECKUNG ANDERER - „FREMDSCHUTZ“
Das Risiko, andere anzustecken, ist in Kontaktstudien unter „real-world-Bedingungen“ bei der Delta-Variante für infizierte Geimpfte genauso hoch wie für infizierte Ungeimpfte [Singanayagam 2021, Salvatore 2021]. Daten zum Schutz vor einer Ansteckung nach einer „Booster-Impfung“ oder für die Omikron-Variante liegen ebenfalls noch nicht vor.
DIE COVID-19-IMPFSTOFFE BEWIRKEN KEINEN NACHHALTIGEN GEMEINSCHAFTSSCHUTZ - „HERDENIMMUNITÄT“
Mit einem nur vorübergehenden Schutz vor eigener Ansteckung und ohne eine relevante Verminderung des Übertragungsrisikos auf andere ist durch die vorhandenen Impfstoffe keine Herdenimmunität erreichbar. Hierauf wies z. B. in Deutschland auch RKI-Chef Prof. Lothar Wieler auf der Bundespressekonferenz am 12. November 2021 hin [WELT, 12.11.2021: „Das Wort Herdenimmunität haben wir gestrichen“].
DIE NACHHALTIGKEIT DES IMPFSCHUTZES WIRD DURCH NEUE VIRUSVARIANTEN UNVERMEIDBAR BEEINTRÄCHTIGT
Spätestens seit der Omikron-Variante ist klar, dass bei SARS-CoV-2 mit seiner hohen Mutationsfrequenz keiner der derzeit verfügbaren Impfstoffe einen nachhaltigen Schutz bewirken kann. Die Bevölkerung zu verpflichten, einen Impfstoff anzuwenden, der zum Zeitpunkt dieser Verpflichtung noch nicht einmal entwickelt, geschweige denn zugelassen ist (z. B. spezielle Omikron-Impfstoffe), ist juristisch und ethisch absurd.
Eisenstadt, 27.12.2021
Dr Peter König
Arzt für Allgemeinmedizin
Hartlsteig 19
7000 Eisenstadt
Mitglied des Vereins „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ (ÄFI), Berlin, dessen auf dieses Thema bezogener Grundsatztext von mir erweitert und an österreichische Verhältnisse angepasst wurde.