COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (54522/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ich protestiere und erhebe Einspruch gegen die geplante Einführung eine Covid Impffplicht, wie sie von der Bundesregierung geplant ist.
Meiner Begründung möchte ich vorausschicken, dass ich kein Impfgegner bin, aber jegliche Pflicht oder jeglichen Impfzwang für diese "Impfung" strikt ablehne. Ich stütze mich bei meiner Argumentation u.a. einerseits auf die Aussagen anerkannter Wissenschaftler, die z.B. Teil der österreichischen Impfkommision waren oder aktive Mitglieder des Beratungsgremiums der deutschen Bundesregierung sind.
Zitat Prof.Streek: "Weder die Schutzdauer ist klar noch die Schutzwirkung und eine Sterilität der Imfpstoffe ist gegeben"
Eine Impfpflicht zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn:
1) Alle gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden - - https://bit.ly/3d64Jfu - Das war in
Österreich mit Sicherheit nicht der Fall. So wurden bei Weitem nicht alle Anstrengungen
unternommen um die Impfquote zu steigern, so wie es die OECD Anfang Mai 2021
empfohlen hat - https://bit.ly/318laWv - Es fehlten von Anfang an Investitionen in proaktive
Zugänge und niederschwellige Angebote - https://bit.ly/3I6LGjz - und vertrauensbildende
Maßnahmen. So hatte Österreich den höchsten Vertrauensverlustes in die Regierung in allen
EU-27-Ländern - https://bit.ly/3D31SP5
2) Österreich verstößt mit der geplanten Impflicht aber auch gegen die im April 2021
getätigte Empfehlung der WHO - https://bit.ly/3Ia2FRV - "Impfstoffe sind wirksam, um
Menschen vor schweren Verläufen von COVID-19 zu schützen. Regierungen und/oder
institutionelle Entscheidungsträger sollten Argumente verwenden, um eine freiwillige
Impfung gegen COVID-19 zu fördern, bevor sie eine obligatorische Impfung in Betracht
ziehen. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um den Nutzen und die Sicherheit
von Impfstoffen für eine größtmögliche Akzeptanz der Impfung zu kommunizieren.
Strengere regulatorische Maßnahmen sollten nur erwogen werden, wenn diese Mittel nicht
zum Erfolg führen. Eine Reihe ethischer Überlegungen und Vorbehalte sollten explizit
diskutiert und eine ethische Analyse durchgeführt werden, ob eine obligatorische COVID-19-
Impfung eine ethisch vertretbare politische Option ist. Ähnlich wie bei anderen Politiken im
Bereich der öffentlichen Gesundheit sollten Entscheidungen über obligatorische Impfungen
durch die besten verfügbaren Beweise gestützt und von legitimen öffentlichen
Gesundheitsbehörden auf transparente, faire und nicht diskriminierende Weise getroffen
werden und die Betroffenen einbeziehen / beteiligen."
3) Im Gesetzesentwurf fehlen auch SMARTe (spezifische, messbare, adäquate, erreichbare
und mit einem Zeithorizont versehene) Ziele.
Wenn das Ziel die Steigerung der Impfquote ist, dann braucht es wissenschaftliche Belege,
dass dies mit einer Impfpflicht gelingt. Aktuell gibt es dazu keine bzw. eher gegenteilige
Studienergebnisse - https://go.nature.com/3Eda2WC – Österreich ist bis dato auch das
einzige europäische Land das eine Impfpflicht einführen will. Die Impfstrategien der anderen
europäischen Länder haben gezeigt, dass es viele andere Möglichkeiten gibt die Impfquote
zu steigern.
Wenn das Ziel der Infektionsschutz ist, dann braucht es valide Daten in welchem Ausmaß
und wie lange die Impfung die Übertragung reduziert. Die WHO geht aktuell von minus 40
Prozent aus. Aktuell ist eher davon auszugehen, dass SARS-CoV-2 endemisch wird -
www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1074761321004040 - also weiterhin global
zirkuliert, sowohl unter geimpften als auch unter nicht geimpften Personen.
Wenn das Ziel der Systemschutz ist, dann braucht es hohe Impfquoten in den Risikogruppen.
Über 80 Prozent der Patient*innen die wegen COVID-19 intensivmedizinisch versorgt
werden müssen sind über 50 Jahre alt und über 80 Prozent sind übergewichtig oder adipös.
Für einen wirksamen Systemschutz muss somit vor allem die Impfquote in diesen
Bevölkerungsgruppen gesteigert werden. Ob in Österreich ein höherer Anteil von mit SARSCoV-
2 infizierten Personen auf einer Intensivstation landet als in anderen europäischen
Ländern, sollte ebenfalls hinterfragt werden. Letztendlich ist auch eine suboptimaleVersorgung der COVID-Fälle (über 98% aller offiziellen Fälle) außerhalb der Krankenhäusermitverantwortlich für eine mögliche Überlastung der stationären Versorgung.4) Jedes Gesetz muss die Verhältnismäßigkeit beachten. Eine Impfpflicht hat auch unerwünschte Effekte und Nebenwirkungen. Zum Beispiel den Vertrauensverlust in Behörden und Regierung - https://bit.ly/3I4RCcT – aber auch den Vertrauensverlust und Vernachlässigung anderer Impfungen - https://bit.ly/3d2xU34 – den Einfluss auf den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, etc. Wie wurde eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz dergeplanten Impfpflicht abgeschätzt und damit gewährleistet, dass mittel- und langfristig dienegativen Effekte einer Impfpflicht nicht überwiegen? 5) Bleibt zum Schluss die Frage, ob eine Impfpflicht am Ende des Winters generell einewissensbasierte und epidemiologisch sinnvolle Entscheidung ist.Wie wissensbasiert sind diese Angaben? Gibt es für alle skizzierten Szenarien einewissenschaftliche Begründung? Gilt diese Begründung für alle zugelassenen Impfstoffe, Altersgruppen, Risikogruppen, etc. in gleichem Ausmaß, unabhängig vom Immunstatus, also auch unabhängig von der Höhe der neutralisierenden Antikörper? Auf welcher Evidenzbasis wurde festgestellt, dass gesunde Menschen ein epidemiologisches Risiko, oder ein Systemrisiko darstellen? Auf welcher Evidenzbasis wurde festgestellt, dass genesene Personen mit einem hohen Titer an neutralisierenden Antikörpern, z.B. über 500/1.000 BAU/ml ein epidemiologisches Risiko, oder ein Systemrisiko darstellen? Wurden bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs die aktuellsten Studienergebnisse zur Wirksamkeit von Impfungen, der Wirksamkeit von 3. und 4. Impfungen, der Einfluss von neuen Virusvarianten (z.B. Omikron) auf die Wirksamkeit von Impfungen berücksichtigt? Wurden bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs die aktuellsten Studienergebnisse zur Re- Infektionsrate von genesenen Personen, deren Risiko für schwere Verläufe berücksichtigt? Wurden bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs die aktuellsten Studienergebnisse zum Nutzen-Risikoprofil der Impfungen bei gesunden 14- bis 30-Jährigen Personen, insbesondere Männern berücksichtigt? Evidenzbasierung stellt auch im öffentlichen Gesundheitswesen eine zentrale Anforderung dar. Fünf allgemeine Prinzipien gelten in der evidenzbasierten Medizin wie auch in der evidenzbasierten Public Health (EBPH) - https://bit.ly/3I9X8La
"Insbesondere muss die Wirksamkeit von Public-Health-Maßnahmen auf Bevölkerungsebene und unter Alltagsbedingungen sorgfältig beleuchtet werden. Außerdem sollten potenziell negative Auswirkungen möglichst gering ausfallen, denn auch Public-Health-Maßnahmen können eine Vielzahl von nichtintendierten Folgen, die positiv oder negativ ausfallen können, haben. Analog zur Evidenzbasierten Medizin (EBM) sind also Wirksamkeit und Maßnahme ist somit eine wichtige Voraussetzung für eine evidenzbasierte Public Health (EBPH). Darüber hinaus betreffen Public-Health-Maßnahmen große Bevölkerungsgruppenund diverse Lebensbereiche und können unter Umständen individuelle Freiheiten beschneiden, weshalb die Schaden-Nutzen-Abwägung noch umfassender verstandenwerden muss als in der EBM."Die fünf STIIP-Prinzipien von EBPH sind Systematik (S), Transparenz und Umgang mitUnsicherheit (T), Integration und Partizipation (I), Umgang mit Interessenkonflikten (I) und strukturierter, reflektierter Prozess (P).Die Fragen lauten somit: Wie evidenzbasiert ist die Entscheidung für eine Impflicht? Wiewurde der Nachweis eines Nettonutzens (d. h. Nutzen > Schaden) erbracht? Wie wurde mitUnsicherheit umgegangen? Wie erfolgte die Partizipation der betroffenen Bevölkerung? Wiewurde mit Interessenkonflikten umgegangen? Wie transparent, strukturiert ist und war der Entscheidungsfindungsprozess?
Solange diese wichtigen Fragen nicht beantwortet sind, ist eine Impfpflicht aus gesundheitswissenschaftlicher Sicht in jedem Fall strikt abzulehnen, die sieunverhältnismäßig, für die Zielerreichung nicht geeignet und gesamtgesellschaftlich betrachtet deutlich schädlicher als nützlich ist.

Neben der o.a. Argumentation gibt es eine Reihe von Punkten, die jedenfalls vor einer gesetzlichen Regelung geprüft werden müssen. Die Intransparenz der Impstoffverträge mit den Herstellern lassen vermuten, dass die Hersteller selbst nicht von der Unschädlichkeit und Wirksamtkeit der Stoffe überzeugt sind. Eine Unbedenklichkeitserklärung und Haftungsübernahme durch die Hersteller ist unbedingt geboten und Haftungen dürfen keinesfalls auf die Allgemeinheit übertragen werden! Sollten die Hersteller selbst nicht von der Wirksamtkeit und Unschädlichkeit der Mittel überzeugt sein, dürfen die Mittel nicht ohne persönliche Haftungsübernahme durch die Mitglieder der ratgebenden Imfpkommission und den Mitgliedern der Regierung im Zuge einer Verordnung oder einer Impfpflicht eingesetzt werden.
Seitens Moderna gibt es offizielle Aussagen, dass das Immunsystem nach der 2. Impfung nachweislich schlechter als vor der Imfpung ist und die Immunabwehr der geimpften Personen nicht wieder das Niveau vor der Imfpung erreicht. Damit wird ausgesagt, dass die Impfung langfristige stark nachteilige Effekte bringt und schon aus diesen Gründen nicht an gesunde Menschen verabreicht werden darf. Entsprechende offizielle Untersuchungen aus GB scheinen das zu bestätigen. Diese Aussagen und Untersuchungen müssen vor einer Entscheidung unbedingt herangezogen werden.




Stellungnahme von

Schaden, Andreas

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