COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (43065/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Eine COVID-19-Impfpflicht steht im Widerspruch zu den offiziellen Angaben der Zulassungsbehörde EMA und anderer Behörden (Robert Koch-Institut (RKI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), amerikanische Gesundheitsbehörde CDC, englische Gesundheitsbehörde PHE, Gesundheitsbehörde Wales, WHO) sowie in Widerspruch zu den zahlreichen nachfolgend angeführten Studien.
Allgemein Rechtliches:
Die körperliche Integrität eines Menschen ist unantastbar. Unzählige Normen schützen diese körperliche Unversehrtheit (zB §§ 75 ff, 110, 275, 321 uA StGB, 173, 256, 1295 ff ABGB, Art. 2, 3 u 8 EMRK, Art. 3 GRC uA) Wenngleich die österreichische Bundesverfassung keine ausdrückliche Schutzbestimmung enthält, ergibt sich diese insbesondere aus Art. 8 EMRK, der seit 1964 im Verfassungsrang steht.
Dieser umfasst u.a. die körperliche und geistige Integrität, die verletzt ist, wenn eine medizinische Behandlung ohne Zustimmung durchgeführt wird, egal ob durch Ausübung unmittelbaren Zwanges oder eine nicht physisch vollstreckbare Duldungspflicht (Kopetzky, Unterbringungsrecht I 408). Die hochgespielte Unterscheidung zwischen Impfpflicht (die mit Strafen erzwungen wird) und direktem Impfzwang ist für die Qualifizierung als Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützten Rechte irrelevant, dieser liegt hier unstreitig vor. Es erhebt sich demnach die Frage, ob dieser Zwangseingriff, insbesondere mit dem Vorbehalt nach Art. 8 Abs. 2 EMRK vereinbar ist. Im gegenständlichen Fall ist das klar zu verneinen.
Zudem ist im Vorfeld zunächst einmal die Definition einer Impfung zu klären:
Bei einer Impfung wird der Körper abgeschwächten Krankheitserregern mit dem Ziel einer aktiven Immunisierung gegen Erkrankungen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund kann es sich bei den bis dato per Notfallzulassung zugelassenen Präparaten, nicht um ein Impfung handeln. Wie nachfolgend erläutert wird, wird bei den momentan am Markt befindlichen Präparaten der Körper, eben gerade nicht abgeschwächten Krankheitserreger mit dem Ziel einer aktiven Immunisierung ausgesetzt.
Die COVID-19-Injektion schützt ausweislich der offiziellen Angaben der Zulassungsbehörde EMA nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus SARS-COV-2. Laut EMA ist nicht bekannt, inwieweit geimpfte Personen das Virus in sich tragen und weitergeben können. Alle COVID-19-Impfungen wurden von der EMA nur zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung zugelassen, d.h. zum Schutz vor einem schweren Verlauf nach einer Infektion mit SARS-CoV-2.
Laut einer Harvard-Studie, die 68 Länder und 2947 Bezirke in den USA untersucht hat, gibt es keinen Zusammenhang zwischen den Infektionszahlen und der Impfquote.
Im Gegenteil:
Die Studie stellte sogar eine leichte Tendenz fest, dass mit zunehmender Impfquote auch die Infektionszahlen steigen. Die Ergebnisse der Studie stehen in Einklang mit den negativen Erfahrungen mancher Länder mit besonders hoher Impfquote (Gibraltar (etwa 100 %), Island, Irland, Portugal), die trotz hoher Impfquote einen Anstieg der Infektionszahlen verzeichnen.
Ein positiver Effekt der Impfquote auf das Infektionsgeschehen ist nach dieser Harvard-Studie nicht belegbar.Die europäische Zulassungsbehörde führt zu allen vier COVID-19-Impfstoffen unter „authorisation details" aus, dass die COVID-19-Impfstoffe zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung zugelassen sind.Auf die Frage, ob der Impfstoff vor Weitergabe des Virus schützt, gibt sie bei allen vier Impfstoffen an, dass dies nicht bekannt sei.Beispielhaft wird hier der Wortlaut insoweit zum Impfstoff Comirnaty/Biontech Pfizer aufgeführt (https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty) (ein ähnlicher, fast gleichlautender Wortlaut ist aber auch zu allen anderen drei COVID-19-Impfstoffen unter „authorisation details" zu finden):
„Comirnaty is a vaccine for preventing coronavirus disease 2019 (COVID-19) in people aged 12 years and older. Comirnaty contains a molecule called messenger RNA (mRNA) with instructions for producing a protein from SARS-CoV-2, the virus that causes COVID-19. Comirnaty does not contain the virus itself and cannot cause COVID-19."
„Can Comirnaty reduce transmission from one person to another?
The impact of vaccination with Comirnaty on the spread of the SARS-CoV-2 virus in the community is not yet known. It is not yet known how much vaccinated people may still be able to carry and spread the virus."Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat seine offiziellen Angaben zur Schutzwirkung von COVID-19-Impfungen geändert. Früher hieß es dort, dass die COVID-19-Impfung vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus schütze. Diese Angabe wurde jetzt geändert in: „COVID-19-Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankung" (https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html;jsessionid=93CA11DF9ADF65868C21860DA05BA611.intranet211).
Weder die Zulassungsbehörde EMA noch das PEI sprechen mehr davon, dass die COVID-19-Impfungen vor Infektion und Weitergabe des Virus SARS-CoV-2 schützen. Vielmehr dient die COVID-19-Impfung laut EMA und RKI lediglich dem Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung, also einem schweren Verlauf nach Infektion mit dem Virus.
Zwar geht das RKI weiterhin davon aus, dass in der Summe das Risiko, dass Menschen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Virus übertragen, auch unter der Deltavariante deutlich vermindert sei. Jedoch räumt das RKI jetzt ein, dass derzeit nicht genau quantifiziert werden könne, in welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html).
Generell stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Daten/Studien die verantwortlichen Regierungsstellen gegenüber der Zulassungsbehörde EMA hatten, die am Anfang zu der Angabe verleiteten, dass die COVID-19-Injektion vor Weitergabe des Virus schütze, obwohl dies gerade laut Zulassungsbehörde EMA nicht bekannt war.Mit der neuen Stellungnahme relativiert das RKI seine bisherigen Angaben zum Allgemeinschutz der Impfung, sodass selbst laut RKI ein Allgemeinschutz der COVID-19-Injektion nicht mehr sicher belegt werden kann.Eine neue Harvard-Studie, die im European Journal of Epidemiology veröffentlicht wurde, untersuchte 68 Länder und 2947 Bezirke in den USA und stellte dabei keinen Zusammenhang zwischen den Infektionszahlen und der Impfquote fest.
Im Gegenteil: Die Studie stellte sogar eine leichte Tendenz fest, dass mit zunehmender Impfquote auch die Infektionszahlen steigen (https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8481107/ https://link.springer.com/article/10.1007/s10654-021-00808-7).
Der Artikel der Berliner Zeitung (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/trotz-impfungen-europa-ist-das-epizentrum-der-pandemie-li.193730) zitiert die Harvard-Studie wie folgt:
„Interessant ist, dass laut einer neuen Harvard-Studie, der vor allem in Deutschland vorgetragene Zusammenhang von Impfquote und Neuinfektionen nicht kausal festgestellt werden kann. Die Studie, die im European Journal of Epidemiology erschienen ist, hat 68 Länder und 2947 Bezirke in den USA untersucht.
Das Fazit der Autoren: Die Zahl der Corona-Infektionen steige in Ländern mit einer höheren Impfrate auf eine Million Einwohner gerechnet sogar leicht an."
Nach dieser Harvard-Studie ist jedenfalls ein positiver Effekt der COVID-19-Impfkampagne auf das Infektionsgeschehen nicht belegt. Es gibt sogar eine leicht negative Tendenz.
Zudem ist aufgrund der Harvard-Studie daran zu zweifeln, ob die COVID-19-Impfkampagne überhaupt eine positive Wirkung auf das Infektionsgeschehen hat. Die Ergebnisse der Harvard-Studie stehen in Einklang mit den Erfahrungen zahlreicher Länder (bspw. Island, Irland, Gibraltar, Portugal), die trotz hoher Impfquote (über 80 %) steigende Infektionszahlen verzeichnen. Die Luzerner Zeitung titelte dazu, dass bei den Impfvorreitern Israel und Island die Coronazahlen explodieren (https://www.luzernerzeitung.ch/international/impfwirkung-laesst-nach-island-und-israel-ploetzlich-explodieren-bei-den-impfvorreitern-die-corona-zahlen-ld.2172608).
Der Chefepidemiologe Gudnason von Island zeigte sich über die Wirksamkeit der Impfung enttäuscht (vgl. Luzerner Zeitung, aaO).
Die COVID-19-Injektion ist in keiner Weise mit der Masern- oder Pockenimpfung vergleichbar, da die COVID-19-Injektion im Gegensatz zur Masern- und Pockenimpfung gerade nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus schützt: Die COVID-19-Injektion führt im Gegensatz zur Masern- und Pockenimpfung zu keiner sterilen Immunität. Ein positiver Effekt der COVID-19-Injektion auf das Infektionsgeschehen mit SARS-CoV-2 ist im Gegensatz zur Masern- und Pockenimpfung gerade nicht belegbar. Zudem liegt die Letalität bei Pocken um die 30 %, die Infektionssterblichkeit bei SARS-CoV-2 im Schnitt bei 0,23 % laut WHO.
Schon aufgrund der unterschiedlichen Gefährlichkeit, aber auch aufgrund der völlig unterschiedlichen Art des Impfstoffs kann die Pocken- oder auch Masernimpfpflicht nicht als Vergleich herangezogen werden.
Für die als letztes Mittel denkbare Anordnung eines gesetzlichen Zwangseingriffes durch eine Impfpflicht ist insbesondere gefordert, dass der Eingriff zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen genauso wie der Gesundheit der Allgemeinheit, zB. der Ausrottung der Krankheit in der Gesamtbevölkerung dient und dafür geeignet, erforderlich und angemessen ist.Geeignet ist er, wenn damit das Schutzziel erreicht werden kann, erforderlich, wenn das gelindeste Mittel angewandt wird und angemessen, wenn die Güterabwägung zwischen dem Recht des Einzelnen und dem Schutzziel eindeutig zugunsten des letzteren ausfällt. Das Ziel einer bestimmten Durchimpfungsrate (90%), wie in den Erläuterungen angeführt, ist kein berechtigtes Schutzziel, zumal auch mit dieser Durchimpfungsrate, wie Beispiele aus anderen Ländern (Gibraltar, …) zeigen, eine weitere Ansteckungswelle (Testwelle) nicht verhindert werden kann.
Ausweislich der offiziellen Berichte vom

Stellungnahme von

Reichenauer, Kristina

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