COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (44299/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe den eingebrachten Ministerialentwurf 164/ME XXVII kritisch und lehne diesen Entwurf ab. Die Beweggründe hierfür finden Sie nachfolgend.

a) Die Impfstoffe und deren Zulassung:
Die für die Impfung vorgesehen mRNA-Präparate und Vektor-Präparate sind auf mögliche mittel- und langfristig Nebenwirkungen und/oder Wechselwirkungen mit Medikamenten, Erkrankungen etc. derzeit nicht bzw. noch nicht hinreichend untersucht.
Die Präparate haben von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) aus pandemischen Gründen und politischem Druck in einem „Schnellverfahren“ die bedingte Marktzulassung erhalten. Durch den ungewöhnlich kurzen Entwicklungs- und Zulassungszeitraum erschient aus meiner Sicht eine gesicherte Abschätzung von Spätfolgen unmöglich, dies wird auch weltweit von Wissenschaftlern publiziert. Präparate welche mittels mRNA-Wirkmechanismus ausgestattet sind, wurden bisher nicht zugelassen, daher erscheint die unabhängige, lang- bzw. längerfristige, daten- und evidenzbasierte Beobachtungen dieser Technologie und der einzelnen Präparate von größter Wichtigkeit. Die derzeit eingesetzten Impf-Präparate scheinen insbesondere für vulnerable Gruppen zur Eindämmung der Krankheitsverläufe geeignet zu sein, wenngleich obig erwähnt Punkte fehlen.
Solange die mittel-/ und längerfristigen Auswirkungen etc. (siehe oben) der Präparate nicht gesichert geklärt sind und auch die bedingte Zulassung der EMA nicht in einer regulären Zulassung geändert wird, kann meines Erachtens keine Impfpflicht ausgerufen werden.
Aus meiner Sicht ist dies weder sinnvoll noch angebracht und ethisch verwerflich.
„keine ordentliche Zulassung – keine Impfpflicht“

b) Der Virus und seine Mutationen:
Aus derzeitiger Sicht kann nicht davon ausgegangen werden, dass der SARS-COV-2 Virus durch Massenimpfungen bzw. der Impfpflicht mit den bereitgestellten Präparaten weltweit und auf Dauer eingedämmt bzw. „ausgerottet“ werden kann, da zum einen durch die derzeitigen Präparate keine „sterile Immunität“ erreicht werden kann und zum anderen die Mutationsgeschwindigkeit des SARS-COV-2 Virus bezogen auf die „Impfgeschwindigkeit“ (Anpassung der Impfstoffe, der Zulassung und der Impfung selbst) in globaler Betrachtung nicht ausreichen wird (selbst für den hypothetischen Fall „einer existierende sterilen Immunität“).
Insbesondere der Mutationsverlauf sollte uns beschäftigen. Viele renommierte Wissenschaftler und Experten in Bereich der Virologie etc. gehen von einer endemischen Entwicklung von SARS-COV-2 aus.
Da die derzeitigen „Impf-Präparate“ keine sterile Immunität leisten, erscheint als wahrscheinlich, dass eine die flächendeckende Impfung (wie durch die Impfpflicht verordnet) Mutationen erzeugen kann, die den „bestehen Impfmechanismen“ umgehen können (Fluchtmutationen) und der Virus sich möglicherweise in der letalen Wirkung sich verstärken wird.
Je höher die Impfquote, desto wahrscheinlicher die Ausprägung einer Fluchtmutationen.
Aus diesem Grund scheint eine (generelle) Impfpflicht als nicht zielführend und womöglich kontraproduktiv.

c) Der Virus „Vergangenheit und Gegenwart“:
Seit Beginn der Pandemie wurde, insbesondere von der österreichischen Politik und den Medien die „Impfung“ als EINZIGER Ausweg aus der Pandemie propagiert. Für den interessierten Bürger stellte sich schon damals die Frage, warum das Augenmerk lediglich auf die „Impfung“ gerichtet wurde und die medikamentöse Behandlung der Erkrankung nahezu völlig zu vernachlässigt wurde.
In keinster Weise ist nachvollziehbar, warum die Intensivkapazitäten im Pandemieverlauf gesenkt wurden und nicht in nachhaltiger Art und Weise in das Gesundheitssystem investiert wurde.
Mit dem oftmals dilettantischen Aussagen und Vorgehen der Politik im Allgemeinen (von allen Parteien) wurde eine gesellschaftliche Spaltung unglaublichen Ausmaßes erreicht.
Diametrale Aussagen, wissentlich und unwissentlich falsche Aussagen und Versprechungen, Verordnungschaos, gesetzeswidrige Verordnungen, brechen von über Monate propagiert Versprechungen, Ausgrenzung, etc. zeigen ein Bild der politisch „Verantwortlichen“ von völliger Überforderung, Ignoranz und parteipolitischem Geplänkel.
Eine Impfpflicht als vermeintlicher Korrekturfaktor für politischen Entgleisungen ist abzulehnen!
Zielgerichtete Impfangebote an vulnerable Personen (im persönlichen Gespräch mit dem „Arzt seines Vertrauens“ und der Möglichkeit selbst zu entscheiden) ist der allgemeinen Impfpflicht aus vielen guten Gründen vorzuziehen.
Eine Impfung als Event und mit Gewinnspielen zu „vermarkten“ halte ich für verwerflich, so auch die meins Erachtens völlig überzogenen Werbe- bzw. Propagandamaßnahen um das Thema „Impfen“.

d) Der Virus und unsere Zukunft:
Unsere Gesellschaft wird sich mit dem SARS-COV-2 Virus arrangieren müssen ob es gefällt oder nicht, ein wie „früher“ wird es nicht geben.
Die Corona-Pandemie hat die gesundheitspolitische Dimension längst überschritten, es ist an der Zeit ökonomische und soziale Bereiche wesentlich mehr Gewicht zu geben und die Corona-Pandemie nicht singulär als gesundheitliches Problem, sondern als „globales Problem“ mit multidimensionaler Auswirkung zu behandeln und uns so für die Zukunft bestmöglich zu rüsten. Kosten – Nutzen Abschätzungen sollen hierbei nicht vernachlässigt werden. Aktuelles Beispiel einer Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen könnte die aktuelle Teststrategie sein, aus welchem Grund Österreich „Test-Weltmeister“ sein muss und damit im Vergleich zu anderen Ländern ein vielfaches an Kosten bei zweifelhaften Gesamtnutzen bringt, bleibt mit als Wirtschaftsingenieur ein Rätsel, zumal mit der Maximierung Corona-Tests durch die systemlose Testung zumindest aller ungeimpften Berufstätigen und Schulkinder auch die Zahl der falschen positiven Testergebnisse nicht unwesentlich erhöht und somit auch das Gesamtbild entsprechend verzerrt.
Oftmals wird in den Medien von „der“ Wissenschaft berichtet, leider und offensichtlich wird meist diese Multidimensionalität der Pandemie ignoriert und der Sachverhalt in singulärer Art und Weise von „einem“ wissenschaftlichem Fachgebiet präsentiert.
Wissenschaftler unterschiedlicher Fachgebiete und unterschiedlicher Meinungen müssen zusammenarbeiten. Das Ausgrenzen und Denunzieren Personen bzw. bzw. renommierten Wissenschaftlern mit kontroversen, vom „Mainstream“ abweichenden Meinungen und Expertisen muss ein Ende haben, nur gemeinsam unter in Bedachtnahme der multidimensionalen Auswirkung scheint ein Ausweg möglich.
Aus meiner Sicht sollte wesentlich mehr in den Ausstieg der Pandemie „investiert“ werden.
Nachhaltige Investitionen in das Gesundheits- und Pflegesystem bzw. Personal sind seit Jahren überfällig. Seit Jahren ist der Pflegenotstand bekannt, die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung sind oft deutlich verbesserungswürdig.
Die Steigerung der Attraktivität dieser Berufsgruppe sollte vorrangiges Ziel sein um gegenwärtig Personal für die Bewältigung der Pandemie zu haben und in weiterer Folge (nach der Pandemie) eine dingend notwendige Entlastung des Personals zu erreichen. Dieses Personal ist durch den Zuwachs der Bevölkerung der „alternden“ Gesellschaftsstruktur ohnehin notwendig.
Die Pandemie bzw. die politischen Entscheidungen haben immense Kosten verursacht und werden uns noch mehrere Generationen beschäftigen.
Nach knapp zwei Jahren Pandemie wird es an der Zeit den Panikmodus zu verlassen und in eine überlegte, besonne fakten- und evidenzbasierte, und vor allem menschlich wertschätzende Welt zurückzukehren und Investitionen vernünftig zuzueilen.
Kritisch anzumerken ist, dass Österreich bis dato keine vernünftige, zentrale, detaillierte Datenerfassung zu dem pandemischen Thema hat und somit die Szenarien-Berechnung bzw. Abschätzung für die Zukunft wohl stochastischer Natur sein wird.
Vielmehr sollte gezielt untersucht werden, welche „Personen“ (anonymisiert) wann erkranken, wie deren Verlauf ist, welche Indikation und Risikofaktoren, Alter, Geschlecht, BMI, Blutgruppe, etc. diese Personen aufweisen.
Besonderer Wert sollte auf die Zeitreihenbetrachtung dieser „Person“ (geimpft oder ungeimpft) gelegt werden um Beispielsweise die Erkrankungsschemata bei Reinfektionen zu erforschen und dadurch Handlungsempfehlungen für die Behandlung oder auch Impfung ableiten zu können.
Von äußerster Wichtigkeit erscheint mir die Erforschung von gewünschten und nicht erwünschten Wirkungen der „Impf“-Präparate bzw. den kombinierten Einsatz dieser Präparate in mittel- und längerfristiger Hinsicht. Hierbei scheint es mir essenziell und unerlässlich, die Wirkung der Präparate zu einer Referenzgruppe die keine Präparate (ungeimpft) erhalten hat, gegenüberstellen zu können.
Mit der Verpflichtung der Impfung entnehmen wir dem System die „Referenzgruppe“ und können nicht mehr auf den „Normalzustand“ referenzieren (es ist nicht mehr nachvollziehbar, welche Wirkung welches Präparat bringt), daher ist eine allgemeine Impfpflicht abzulehnen.
Mit den „Impf-Präparaten“ sollen Antikörper gegen „bestimmte Teile“ des SARS-COV-2 Virus (Spike-Protein) im menschlichen Körper gebildet werden. Dem interessierten Bürger stellt sich die Frage warum nachweislich vorhandene Antikörper nicht anerkannt werden. Es gilt als gesichert, dass eine durchgemachte Erkrankung einen guten „Schutz“ bietet, insbesondere in Bezug auf Virus-Varianten (Kreuzimmunität etc.), da dem menschlichen Immunsystem die „Gesamtinformation“ des SARS-COV-2 Virus bekannt ist. Nicht zu vernachlässigen sind Wirkungen von T-Lymphozyten (T-Zellen) die auch bei abfallender Anzahl von Antikörpern eine Immunabwehrreaktion hervorrufen.
Antikörper bzw. T-Zellen spielen eine wichtige Rolle für die Abwehr von Coronaviren und sind daher bei Vorhandensein entsprechend anzuerkennen!

Mit besten Grüßen
Hans-Werner Fuchs
Dipl.- Wirtschaftsing. (FH)

Stellungnahme von

Fuchs, Hans-Werner

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