COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (54654/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-
Impfpflichtgesetz - COVID-19-IG)
Gemäß§ 1 (1) sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Personen, die im Bundesgebiet
einen Wohnsitz haben oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a des
Meldegesetzes 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992, verfügen, und das 18. Lebensjahr vollendet
haben, verpflichtet, sich einer Schutzimpfung gegen COVID-19 zu unterziehen.
Anmerkung: Eine Impfpflicht zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist nur dann
gerechtfertigt, wenn:
1) Alle gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden - - https://bit.ly/3d64Jfu - Das war in
Österreich mit Sicherheit nicht der Fall. So wurden bei Weitem nicht alle Anstrengungen
unternommen um die Impfquote zu steigern, so wie es die OECD Anfang Mai 2021
empfohlen hat - https://bit.ly/318laWv - Es fehlten von Anfang an Investitionen in proaktive
Zugänge und niederschwellige Angebote - https://bit.ly/3I6LGjz - und vertrauensbildende
Maßnahmen. So hatte Österreich den höchsten Vertrauensverlustes in die Regierung in allen
EU-27-Ländern - https://bit.ly/3D31SP5
2) Österreich verstößt mit der geplanten Impflicht aber auch gegen die im April 2021
getätigte Empfehlung der WHO - https://bit.ly/3Ia2FRV - "Impfstoffe sind wirksam, um
Menschen vor schweren Verläufen von COVID-19 zu schützen. Regierungen und/oder
institutionelle Entscheidungsträger sollten Argumente verwenden, um eine freiwillige
Impfung gegen COVID-19 zu fördern, bevor sie eine obligatorische Impfung in Betracht
ziehen. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um den Nutzen und die Sicherheit
von Impfstoffen für eine größtmögliche Akzeptanz der Impfung zu kommunizieren.
Strengere regulatorische Maßnahmen sollten nur erwogen werden, wenn diese Mittel nicht
zum Erfolg führen. Eine Reihe ethischer Überlegungen und Vorbehalte sollten explizit
diskutiert und eine ethische Analyse durchgeführt werden, ob eine obligatorische COVID-19-
Impfung eine ethisch vertretbare politische Option ist. Ähnlich wie bei anderen Politiken im
Bereich der öffentlichen Gesundheit sollten Entscheidungen über obligatorische Impfungen
durch die besten verfügbaren Beweise gestützt und von legitimen öffentlichen
Gesundheitsbehörden auf transparente, faire und nicht diskriminierende Weise getroffen
werden und die Betroffenen einbeziehen / beteiligen."
3) Im Gesetzesentwurf fehlen auch SMARTe (spezifische, messbare, adäquate, erreichbare
und mit einem Zeithorizont versehene) Ziele.
Wenn das Ziel die Steigerung der Impfquote ist, dann braucht es wissenschaftliche Belege,
dass dies mit einer Impfpflicht gelingt. Aktuell gibt es dazu keine bzw. eher gegenteilige
Studienergebnisse - https://go.nature.com/3Eda2WC – Österreich ist bis dato auch das
einzige europäische Land das eine Impfpflicht einführen will. Die Impfstrategien der anderen
europäischen Länder haben gezeigt, dass es viele andere Möglichkeiten gibt die Impfquote
zu steigern.
Wenn das Ziel der Infektionsschutz ist, dann braucht es valide Daten in welchem Ausmaß
und wie lange die Impfung die Übertragung reduziert. Die WHO geht aktuell von minus 40
Prozent aus. Aktuell ist eher davon auszugehen, dass SARS-CoV-2 endemisch wird- www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1074761321004040 - also weiterhin global
zirkuliert, sowohl unter geimpften als auch unter nicht geimpften Personen.
Wenn das Ziel der Systemschutz ist, dann braucht es hohe Impfquoten in den Risikogruppen.
Über 80 Prozent der Patient*innen die wegen COVID-19 intensivmedizinisch versorgt
werden müssen sind über 50 Jahre alt und über 80 Prozent sind übergewichtig oder adipös.
Für einen wirksamen Systemschutz muss somit vor allem die Impfquote in diesen
Bevölkerungsgruppen gesteigert werden. Ob in Österreich ein höherer Anteil von mit SARS-
CoV-2 infizierten Personen auf einer Intensivstation landet als in anderen europäischen
Ländern, sollte ebenfalls hinterfragt werden. Letztendlich ist auch eine suboptimale
Versorgung der COVID-Fälle (über 98% aller offiziellen Fälle) außerhalb der Krankenhäuser
mitverantwortlich für eine mögliche Überlastung der stationären Versorgung.
4) Jedes Gesetz muss die Verhältnismäßigkeit beachten. Eine Impfpflicht hat auch
unerwünschte Effekte und Nebenwirkungen. Zum Beispiel den Vertrauensverlust in
Behörden und Regierung - https://bit.ly/3I4RCcT – aber auch den Vertrauensverlust und
Vernachlässigung anderer Impfungen - https://bit.ly/3d2xU34 – den Einfluss auf den sozialen
Zusammenhalt unserer Gesellschaft, etc. Wie wurde eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz der
geplanten Impfpflicht abgeschätzt und damit gewährleistet, dass mittel- und langfristig die
negativen Effekte einer Impfpflicht nicht überwiegen?
5) Bleibt zum Schluss die Frage, ob eine Impfpflicht am Ende des Winters generell eine
wissensbasierte und epidemiologisch sinnvolle Entscheidung ist.
In § 4. des geplanten Gesetzes zur Impfpflicht wird der Umfang der Impfpflicht für
verschiedene Szenarien – nicht, einfach, zweifach geimpft, genesen, genesen und geimpft,
etc. – und die damit verbundenen Zeiträume dargestellt.
Wie wissensbasiert sind diese Angaben? Gibt es für alle skizzierten Szenarien eine
wissenschaftliche Begründung? Gilt diese Begründung für alle zugelassenen Impfstoffe,
Altersgruppen, Risikogruppen, etc. in gleichem Ausmaß, unabhängig vom Immunstatus, also
auch unabhängig von der Höhe der neutralisierenden Antikörper?
Auf welcher Evidenzbasis wurde festgestellt, dass gesunde Menschen ein epidemiologisches
Risiko, oder ein Systemrisiko darstellen? Auf welcher Evidenzbasis wurde festgestellt, dass
genesene Personen mit einem hohen Titer an neutralisierenden Antikörpern, z.B. über
500/1.000 BAU/ml ein epidemiologisches Risiko, oder ein Systemrisiko darstellen?
Wurden bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs die aktuellsten Studienergebnisse zur
Wirksamkeit von Impfungen, der Wirksamkeit von 3. und 4. Impfungen, der Einfluss von
neuen Virusvarianten (z.B. Omikron) auf die Wirksamkeit von Impfungen berücksichtigt?
Wurden bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs die aktuellsten Studienergebnisse zur Re-
Infektionsrate von genesenen Personen, deren Risiko für schwere Verläufe berücksichtigt?
Wurden bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs die aktuellsten Studienergebnisse zum
Nutzen-Risikoprofil der Impfungen bei gesunden 14- bis 30-Jährigen Personen, insbesondere
Männern berücksichtigt?Evidenzbasierung stellt auch im öffentlichen Gesundheitswesen eine zentrale Anforderung
dar. Fünf allgemeine Prinzipien gelten in der evidenzbasierten Medizin wie auch in der
evidenzbasierten Public Health (EBPH) - https://bit.ly/3I9X8La
"Insbesondere muss die Wirksamkeit von Public-Health-Maßnahmen auf Bevölkerungsebene
und unter Alltagsbedingungen sorgfältig beleuchtet werden. Außerdem sollten potenziell
negative Auswirkungen möglichst gering ausfallen, denn auch Public-Health-Maßnahmen
können eine Vielzahl von nichtintendierten Folgen, die positiv oder negativ ausfallen
können, haben. Analog zur Evidenzbasierten Medizin (EBM) sind also Wirksamkeit und
Sicherheit von Bedeutung, der Nachweis eines Nettonutzens (d. h. Nutzen > Schaden) einer
Maßnahme ist somit eine wichtige Voraussetzung für eine evidenzbasierte Public Health
(EBPH). Darüber hinaus betreffen Public-Health-Maßnahmen große Bevölkerungsgruppen
und diverse Lebensbereiche und können unter Umständen individuelle Freiheiten
beschneiden, weshalb die Schaden-Nutzen-Abwägung noch umfassender verstanden
werden muss als in der EBM."
Die fünf STIIP-Prinzipien von EBPH sind Systematik (S), Transparenz und Umgang mit
Unsicherheit (T), Integration und Partizipation (I), Umgang mit Interessenkonflikten (I) und
strukturierter, reflektierter Prozess (P).
Die Fragen lauten somit: Wie evidenzbasiert ist die Entscheidung für eine Impflicht? Wie
wurde der Nachweis eines Nettonutzens (d. h. Nutzen > Schaden) erbracht? Wie wurde mit
Unsicherheit umgegangen? Wie erfolgte die Partizipation der betroffenen Bevölkerung? Wie
wurde mit Interessenkonflikten umgegangen? Wie transparent, strukturiert ist und war der
Entscheidungsfindungsprozess?

Stellungnahme von

Erbler, Gerlinde

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