COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (46431/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ein Zwang zur COVID-Impfung ist mit den Grundsätzen der Verfassung, vor allem aber mit den Grund- und Freiheitsrechten völlig unvereinbar. Die Impfung schützt - wenn überhaupt - nur die geimpfte Person (vor schweren Verläufen, vor der Intensivstation,...), nicht aber deren soziales Umfeld, weil sie keine sterile Immunität bietet. Im Gegenteil ist die Übertragung des Virus durch geimpfte Personen sogar wahrscheinlicher als durch Ungeimpfte, zumal Geimpfte von der Testpflicht weitgehend befreit sind und eine eigene Infektion somit in vielen Fällen gar nicht bemerken.

Eine Impfung ist daher keineswegs ein solidarischer Akt, zu dem man die Mitglieder einer Gesellschaft per Gesetz verpflichten könnte. Der Zwang zum reinen Eigenschutz bedeutet einen völligen Bruch der bisherigen Prinzipien der Gesundheitspolitik und kann als Präzedenzfall dafür gesehen werden, künftig etwa auch das Rauchen, das Essen fetter Speisen oder das Betreiben potentiell gefährlicher Sportarten staatlicherseits zu untersagen, um dadurch das Gesundheitssystem zu entlasten.

Das Argument, ein Impfzwang schütze das Gesundheitssystem vor Überlastung bzw. Überforderung, kann aus folgenden Gründen nicht überzeugen:

- Die Bundesregierung hat in beinahe zwei Jahren Pandemie-Bekämpfung keinen einzigen Schritt unternommen, um die durch das Coronavirus besonders beanspruchten Bereiche des Gesundheitssystems zu stärken, etwa durch einen Ausbau an Intensivbetten oder eine Aufstockung des dafür nötigen Personals.

- Die Bundesregierung wie auch die Ärztekammer haben keinerlei konkrete Schritte gesetzt, um die frühzeitige medikamentöse Behandlung infizierter Personen mit bereits (für ähnliche Symptome bzw. Krankheiten) zugelassenen Medikamenten zu propagieren bzw. zu organisieren und somit Druck von den Krankenhäusern und Intensivstationen zu nehmen.

- Der Impfzwang würde das Gesundheitssystem tatsächlich schwächen, zumal zu erwarten ist, dass zahlreiche Mitarbeiter in den Gesundheitsberufen lieber eine andere Beschäftigung suchen werden, als sich weiter den dann massiv erhöhten Schikanen zu unterwerfen.

Zusammengefasst fehlt für einen Impfzwang jede sachliche Grundlage. Ebenso hat es die Regierung - wohl bewusst - verabsäumt, gelindere Mittel zum Einsatz zu bringen, sodass insgesamt der Eindruck entsteht, als habe sie - entgegen ihren vollmundigen Versprechen - von Anbeginn an auf einen Impfzwang hingearbeitet.

Stellungnahme von

Höferl, Alexander

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