Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Bei dieser Abhandlung sollen nur die Argumente für oder gegen eine Impfpflicht behandelt werden, die wirklich „Genesene“ betreffen, also Menschen, die die COVID-19 Krankheit bereits durchgemacht haben, mehr oder minder von Krankheitssymptomen auch tatsächlich betroffen waren und dann wieder gesund geworden sind. Ihre Zahl geht mittlerweile in die Hunderttausende. Zusätzlich waren sie behördlich abgesondert, PCR getestet (positiv und dann wieder negativ, bzw. positiv mit einem CT Wert über 30, was als negativ getestet von der Behörde als Freitestung anerkannt wurde). Ein derartiges Genesen von der Krankheit gilt nach übereinstimmender wissenschaftlicher Meinung als Beweis für ein vor der Krankheit vorhandenes, gutes, und daher mit der Krankheit fertig werdendes Immunsystem, das nun durch die Genesung zukünftig sogar gestärkt ist, d.h. eine weitere, spätere Ansteckung kann maximal zu einem moderaten bis milden Krankheitsverlauf führen, bedingt jedoch ohne weitere Vorerkrankungen weder einen Krankenhausaufenthalt und schon gar nicht eine Verlegung in eine Intensivstation. Als Beweis sei die jüngst veröffentliche Studie aus Katar genannt, in der gezeigt worden ist, dass 2020/2021 nur 0,3% der Genesenen wiedererkrankten, aber lediglich 4 (!) einen schweren Verlauf hatten, und nicht ein Einziger auf eine Intensivstation verlegt werden musste. Nach einer weiteren Studie von Gazit/Israel 2021 haben Menschen, welche von Corona genesen sind, eine bessere Immunität als 2x Geimpfte gegen die Delta-Variante gehabt. Dies deckt sich auch – so man ausländische Studien anzweifeln sollte - mit den praktischen Erfahrungen des Leiters der Intensivmedizin im Krankenhaus Klagenfurt, Univ.Prof. Primar Dr. Likal, der unlängst am 19.12.2021 in einem Interview des Senders „Servus TV“ in Zusammenhang mit seiner Kritik am Gesundheits-Datenmanagement der Regierung in Österreich ausführte: „Wir haben bisher keinen einzigen Genesenen auf den Intensivstationen gehabt. Über das redet ja auch keiner.“
Fakt ist jedenfalls, dass Genesene das allgemeine Gesundheitssystem - wenn überhaupt – sicher nicht mehr belasten als Geimpfte oder Ungeimpfte, die beide nun, wie die 4. Welle gezeigt hat, gleichermaßen zu einer Überbelegung der Krankenhäuser geführt haben, wenn auch die Intensivstationen überwiegend (so man den offiziell verlautbarten Zahlen glaubt) durch „Ungeimpfte“ belegt waren. Aber nicht durch „Genesene“, wie speziell die obige Aussage eines Praktikers aus Klagenfurt eindrucksvoll beweist.
Auch gibt es keinen einzigen wissenschaftlichen, evidenzbasierten Beweis, dass Genesene mehr zu einer Ansteckung beitragen als Geimpfte, also für ein erhöhtes Übertragungsrisiko verantwortlich wären oder das Gesundheitssystem überlasten würden.
Genesene – so sie wiedererkranken –haben durch die gewonnene Immunität keinen schweren Krankheitsverlauf zu erwarten und belasten deshalb das Gesundheitssystem maximal marginal, können es aber keinesfalls überfordern. Eine Genesung muss als die beste „Vorsorgemaßnahme“ gegenüber einer Neuerkrankung, betreffend ihrer individuellen wie auch gesellschaftlichen Auswirkungen angesehen werden. Sie hat den zusätzlichen Vorteil, dass das Immunsystem auf alle Antigene des Erregers reagiert und Abwehrstoffe gebildet hat, währenddessen sich die Impfung im prophylaktischen Sinne betrachtet, nur gegen ein beschränkt definiertes, spezielles Spikeprotein richtet, das aber neue Mutationen nicht oder nur unzureichend berücksichtigen kann.
Die Impfung stellt unwidersprochen immer ein gewisses Risiko dar, das in Einzelfällen sogar bis zum Tod führt. Es seien hier beispielsweise die Gefahr einer Herzmuskelentzündung oder Thrombose als Nebenwirkungen genannt. Mag auch das Argument gegenüber Nichtgeimpften gelten, dass - so diese Krankheiten bei ihnen auftreten - eine Erkrankung an COVID 19 für sie ein größeres Risiko bedeuten würde als bei einer Impfung an diesen Nebenwirkungen zu sterben, so muss dem entgegnet werden, dass bewiesenermaßen bei einem Genesenen das Immunsystem so stark war, dass eben solche Erkrankungen nicht auftraten und anzunehmen ist, dass sie auch in Zukunft nicht auftreten werden. Eine Abwägung der Risiken des Auftretens von Nebenwirkungen infolge einer Impfung mit einem Nutzen für den „genesenen Geimpften“ geht immer zu Lasten der zu impfenden Person aus. Er hat bei einer Wiederansteckung (so eine überhaupt erfolgt) höchstens einen milden bis moderaten Verlauf zu erwarten, aber kein Todesrisiko, währenddessen ein solches bei einer Impfung aufgrund konkret bewiesener Vorkommnisse nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Der Gesetzesentwurf setzt sich mit dieser Problematik in keiner Weise – weder wissenschaftlich, noch rechtlich (z.B. hätte man bei den Ausnahmemöglichkeiten hierauf eingehen können) – auseinander, behandelt Genesene, die immer einen grundsätzlichen Immunitätsschutz aufweisen (zur Grenzspiegelproblematik siehe weiter unten) nach 180 Tagen gleich wie ungeimpfte Personen ohne jeglichen spezifischen Immunitätsschutz und schreibt spätestens nach 270 Tagen eine zweimalige Impfung verpflichtend vor. Diese mangelnde Differenzierung widerspricht zusätzlich eindeutig dem Gleichheitsprinzip.
Für das allgemeine Gesundheitssystem bringt also die Impfung eines Genesenen gegenüber Geimpften keinen Vorteil. Er selbst ist einerseits nicht besser geschützt und andererseits ist eine Reduktion des Transmissionsgeschehens bisher generell nicht nachgewiesen, ja im Gegenteil waren jetzt im Spätherbst massive „Impfdurchbrüche“ an der Tagesordnung. Wiedererkrankungen von Genesenen sind dagegen nicht bekannt. Die Effizienz der Impfung muss daher, zumindest was das Transmissionsgeschehen anlangt, angezweifelt werden.
Zusammengefasst geht die im Gesetzesentwurf bzw. den Erläuterungen – soweit überhaupt vorhanden - vorgetragene Argumentation daher speziell für Genesene völlig ins Leere. Sie genießen durch eine Impfung weder einen erhöhten Krankheitsschutz noch gibt es einen Beweis, dass sie – so sie sich nicht impfen lassen - zu einem höheren Transmissionsgeschehen beitragen würden. Die Verhältnismäßigkeit einer solchen, undifferenzierten Impfpflicht, die nicht zwischen Genesenen und „Nichtgeimpften“ unterscheidet, ist daher bezüglich der verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte, insbesondere dem Recht auf körperliche Unversehrtheit in keiner Weise gegeben.
Noch zum Argument der Impfpflichtbefürworter, dass die Immunität nach einer gewissen Zeit der Genesung (180 Tage) nicht mehr oder in unzureichender Art gegeben sei (ab dann gelten sie als ungeimpft) und spätestens nach 270 Tagen eine Impfpflicht dafür sorgen soll, dass auch Genesene dann wieder durch eine Impfung eine erhöhte Immunität aufweisen, die gleich der von Umgeimpften nach „3 Stichen“ ist:
Hierzu ist festzustellen, dass die im Gesetzesentwurf genannten, bedingt zugelassenen Impfstoffe (wie jetzt auch der neue Impfstoff Novawax, der wohl noch in das Gesetz aufgenommen werden wird) zur Bekämpfung der sogen. Alpha Variante entwickelt worden sind. Viele Genesene machten die Erkrankung im Frühjahr bzw. Herbst 2021 aber mit der Delta Variante durch. Jetzt soll also bei einer Impfung ein Impfstoff verabreicht werden, der für eine nicht mehr vorhandene Variante entwickelt worden ist und seine Ineffizienz für den Transmissionsschutz bereits gezeigt hat. Für die jetzt (Omikron) oder später zu erwartende Varianten eine allgemeine Impfpflicht für Genesene mit einem „abgelaufenen Impfstoff“ vorzuschreiben, die schon mit einer „jüngeren“ Variante aufgrund ihres guten Immunsystems zurecht gekommen sind, ist absurd. Wie bereits ausgeführt bedeutet die Genesung wohl die beste Vorsorge gegen alle kommenden Varianten, weil das Immunsystem eines Erkrankten und dann wieder Genesenen gelernt hat auf alle Antigene des Virus zu reagieren und gegen eine Wiedererkrankung Vorsorge zu treffen – egal welche Mutation in Zukunft droht - zumal bekanntermaßen Mutationen zwar sehr ansteckend sein können, der Krankheitsverlauf aber meistens milder ist.
Will man dieser Auffassung etwas entgegenhalten, bedarf es daher einmal eines evidenzbasierten Schwellenwertes.
„Letztlich gibt es aber bis dato noch keinen verbindlichen Schwellenwert des Immunspiegels, ab dessen Überschreitung noch eine Immunität gegeben ist oder nicht, egal ob geimpft oder genesen.“ – so die österreichische Ärztezeitung.(© Österreichische Ärztezeitung Nr. 19 /10.10.2021)
Nach neuen aktuellen Erkenntnissen gibt dagegen der Chef der Deutschen Laborärzte, A. Bobrowski, an, dass ab einem BAU-Wert von 44 und darüber mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Schutz gegen eine erneute Corona-Infektion besteht. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass durch die Überwindung einer Corona-Infektion nicht nur gegen das S- oder das Spike-Protein Ak bestehen, sondern auch gegen das N- oder Nukleosid-Protein, wodurch ein umfangreicherer Schutz gegeben ist, welcher auch ganz wesentlich über die T-Zell Immunität gestaltet wird.
(Link vom 23. 12. 2021 https://www.focus.de/gesundheit/ news/endlich-faustregel-fuer- antikoerper-laboraerzte-chef-erklaert-welcher-wert-sie-vor-covid-schuetzt_id_20895196.html.)
Solange jedenfalls nicht für eine Impfung eines Genesenen eine Antikörper- und Titerbestimmung gesetzlich als Voraussetzung in das Gesetz aufgenommen wird, die beweist, dass kein ausreichender Schutz (dazu ist jedoch vorerst ein gesetzlich normierter Antikörperspiegeltest vorzusehen und eine zu überschreitendende minimale Antikörperhöhe festzulegen) mehr gegeben ist, ist eine Impfpflicht jedenfalls unzulässig, da für diese Personen eine gewisse Gesamt-Immunität auf alle Fälle gegeben ist, die – was eine Wiedererkrankung anlangt - sogar aufgrund bisheriger praktischer Erfahrungen als so hoch angenommen werden kann, dass sie eine zusätzliche Impfung, noch dazu mit einem teilweise ineffizienten, veralteten Impfstoff obsolet macht.
Demzufolge ist der vorgelegte Gesetzesentwurf rechts- und verfassungswidrig.