Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Nationalrates!
Ich lehne eine gesetzliche Verpflichtung zur Covid19-Impfung kategorisch in jeder Form ab und möchte dies wie folgt begründen:
Eine generelle Impfpflicht ist moralisch, ethisch und mit den Grund- sowie den Menschenrechten nicht vereinbar.
Die körperliche Integrität eines Menschen ist unantastbar. Unzählige Normen schützen diese körperliche Unversehrtheit (zB §§ 75 ff, 110, 275, 321 uA StGB, 173, 256, 1295 ff ABGB, Art. 2, 3 u 8 EMRK, Art. 3 GRC uA) Wenngleich die österreichische Bundesverfassung keine ausdrückliche Schutzbestimmung enthält, ergibt sich diese insbesondere Art. 8 EMRK, der seit 1964 im Verfassungsrang steht. Dieser umfasst u.a. die körperliche und geistige Integrität, die verletzt ist, wenn eine medizinische Behandlung ohne Zustimmung durchgeführt wird, egal ob durch Ausübung unmittelbaren Zwanges oder eine nicht physisch vollstreckbare Duldungspflicht (Kopetzky, Unterbringungsrecht I 408). Die Unterscheidung zwischen Impfpflicht (die mit Strafen erzwungen wird) und direktem Impfzwang ist für die Qualifizierung als Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützten Rechte irrelevant, dieser liegt hier unstreitig vor. Es erhebt sich demnach die Frage, ob dieser Zwangseingriff, insbesondere mit dem Vorbehalt nach Art. 8 Abs. 2 EMRK vereinbar ist. Im gegenständlichen Fall ist das klar zu verneinen.
Des Weiteren halten alle Corona-Impfungen, nicht das, was sie versprochen haben. Da es eindeutig eine negative Korrelation der Impfquote zu den positiven Fallzahlen zu beobachten ist. Die Nebenwirkungsmeldungen von leichten, schweren bis tödlichen Impfschäden nehmen massiv zu, sowie die Fallzahlen der Impfdurchbrüche. Hinzu kommt das nur ein Bruchteil überhaupt gemeldet wird. Die absolute Risikoreduktion (ARR) der Impfstoffe ist maximal 1%.
Die Impfstoffe bieten keine sterile Immunität, geimpfte haben mindestens die selbe Virenlast als ungeimpfte. Eine Herdenimmunität wie anfangs erzählt, kann niemals erreicht werden.
Es ist weder eine Schutzimpfung, noch schützt es vor Krankheit oder den Tod.
Hingegen erleiden gerade Tausende auf Grund von der Nebenwirkungen massive Gesundheitliche Schäden oder sogar den Tod durch die Impfstoffe.
Es obliegt niemanden das Recht, über andere Menschen derart zu bestimmen.
Nehmen Sie von dieser Maßnahme vollinhaltlich Abstand und ziehen Sie diesen Gesetzesvorschlag umgehend zurück.
Verabschieden Sie weitere Gesetze und Verordnungen
Stoppen Sie sofort alle COVID-Maßnahmen
Rücktritt der gesamten Bundesregierung
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ruso