Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lehne eine gesetzliche Verpflichtung zur Covid-19 Impfung kategorisch ab und begründe dies wie folgt:
GRUNDSÄTZLICHES
Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte, die körperliche Integrität sowie die Entscheidungsbefugnis und somit das Recht auf privatautonome Lebensgestaltung aller betroffenen Menschen.
Die Erforschung und Zulassung eines Impfstoffes dauert üblicherweise zwischen 8 und 17 Jahren, an den COVID-Impfstoffen wird erst seit Beginn der Covid-19 Pandemie geforscht. Auf Basis der bisher gewonnenen medizinischen Erkenntnisse erscheint ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte durch eine allgemeine Impfpflicht weder zielführend noch verhältnismäßig.
Solange die verfügbaren Impfstoffe keine sterile Immunität erzeugen, also sich auch geimpfte Menschen mit dem Virus infizieren und das Virus weitergeben können, ist eine Ausrottung der Krankheit nur aufgrund der Impfung nicht zu erreichen. Hinzu kommt der Umstand, dass dieses Virus mutiert und bereits jetzt eine deutliche Abnahme der Schutzwirkung der aktuell zur Verfügung stehenden Impfstoffe, im Hinblick auf die Omikron-Variante nachgewiesen wurde. Da die Impfung in erster Linie nur den Geimpften selbst vor einem schweren Krankheitsverlauf schützt, muss die Entscheidung über eine derartige Heilbehandlung jedem individuell überlassen bleiben.
GELTUNGSBEREICH
Die Impfpflicht soll für alle Personen ab 14 Jahren gelten, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Dieser Geltungsbereich ist auf Basis der bisher gewonnenen medizinischen Erkenntnisse nicht mit dem erklärten Ziel begründbar, die intensivmedizinischen Kapazitäten vor einer Überlastung zu schützen. Laut dem aktuellen Fact-Sheet von Gesundheit Österreich (Datenstand vom 11. November 2021) beträgt das Durchschnittsalter aller COVID-Intensivpatienten 57 Jahre, wobei insbesondere bei Patienten unter 60 Jahren, in den meisten Fällen ein Zusammenhang von diversen Vorerkrankungen und schweren COVID-Krankheitsverlauf besteht. Das Risiko von gesunden jungen Menschen an COVID-19 schwer zu erkranken ist äußerst gering und somit eine Impfpflicht für diesen Personenkreis nicht zu rechtfertigen.
ANTIKÖRPER
Nach wie vor können Mediziner und Wissenschaftler nicht genau beziffern, welche Anzahl von Antikörpern notwendig ist, damit eine Person selbst vor einer Erkrankung mit COVID-19 geschützt ist, sich nicht mehr infizieren oder das Virus weitergeben kann. Was man mittlerweile aber weiß, ist, dass eine hohe T-Zellen-Aktivität schwere Krankheitsverläufe verhindert. So kann es durchaus sein, dass jemand kaum Antikörper hat und sich infizieren kann, jedoch eine starke T-Zellen-Antwort eine schwere Erkrankung verhindert. Demnach sind Menschen mit einer nachgewiesenen hohen T-Zellen-Aktivität vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt und benötigen keine Impfung. Ähnlich verhält es sich mit Genesenen, die aufgrund der natürlichen Immunantwort einen wesentlich besseren Schutz vor einer Reinfektion haben als Geimpfte vor einem Impfdurchbruch.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Impfquote nicht viel über den Schutzstatus der Bevölkerung aussagt. Viel wichtiger wäre die Erhebung einer Immunisierungsrate, wozu die oben genannten Faktoren berücksichtigt werden müssten.
GELINDERE MITTEL
Unter der Annahme, dass jede Maßnahme auf Basis der österreichischen Verfassung als gelindestes Mittel umgesetzt werden muss, kann eine Impfpflicht unter den gegebenen Umständen diesem Anspruch niemals gerecht werden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich medikamentöse Behandlungen sowie Todimpfstoffe bereits im Zulassungsverfahren befinden. Problematisch gestaltet sich auch eine mittelbare Impfpflicht, wodurch der Zugang zum gesellschaftlichen Leben an eine Impfung gebunden wäre. Soweit eine Impfung nicht sicher vor der Weitergabe eines Virus schützt, gibt es keine sachliche Rechtfertigung, negativ getesteten Personen den Zutritt zur Gastronomie oder zum Arbeitsplatz zu verwehren. Eine Reisebeschränkung innerhalb der EU für nicht geimpfte Personen würde aus diesem Grund auch gegen die Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit der Grundrechtecharta verstoßen.
Abschließend möchte ich festhalten, dass bereits mehrere Experten auf nationaler und internationaler Ebene bezweifeln, dass eine Impfpflicht der einzige Ausweg aus der Pandemie ist. Jedoch richtet eine Impfpflicht einen aus heutiger Sicht nicht abschätzbaren, aber mit Sicherheit immensen Schaden, innerhalb der österreichischen Gesellschaft an.
Daher appelliere ich an sie, von der Einführung einer COVID-19-Impfpflicht Abstand zu nehmen!
Anita Malaschofsky-Ehmann