Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Eine in Österreich geltende Impflicht ist abzulehnen aus folgenden Gründen:
- §1 Abs. 1 des Gesetzesentwurfs bezieht sich auf eine Schutzimpfung gegen COVID-19. Bei den derzeit zugelassenen Impfungen gegen COVID-19 handelt es sich um Impfungen, die nicht in dem Maß vor COVID schützen, wie bisher versprochen wurde - weder die Ansteckung, die Symptome, noch die Weitergabe der Krankheit werden durch diese Impfung verhindert. Selbst die Medizinische Universität Wien definiert Schutzimpfungen als "wirksamsten Maßnahmen der Vorsorgemedizin" (https://www.meduniwien.ac.at/hp/sozialmedizin/gesundheitsinformationen/impfungen/). Bei den Impfungen gegen COVID-19 ist eine zuverlässige VORSORGE gegen Krankheit aber nicht gegeben.
- Die bisher vorhandenen COVID-19-Impfungen sind laut EMA (z.B. https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/vaxzevria-previously-covid-19-vaccine-astrazeneca) nach wie vor nur bedingt zugelassen. Zahlreiche Untersuchungen seitens der Pharmafirmen sowie unabhängiger Stellen sind nach wie vor ausständig. Nebenwirkungen, Langzeitfolgen, Wechselwirkungen etc. sind somit wahrscheinlich immer noch unentdeckt und sicher nicht genügend erforscht - mehr Studien sind vor einer flächendeckenden Impfpflicht unumgänglich. Kein medizinisches Produkt darf verpflichtend sein, bevor die bedingte Zulassung aufgehoben wurde und die Sicherheit des Impfstoffes seitens der Pharmaindustrie und davon unabhängigen Stellen überprüft wurde.
- Dauer der Wirksamkeit: Bei den bisher zugelassenen Impfstoffen gegen COVID-19 ist die Dauer der Wirksamkeit nach wie vor unbekannt (sh. EMA über Astra Zeneca "It is not currently known how long protection given by Vaxzevria lasts. The people vaccinated in the clinical trials will continue to be followed for 1 year to gather more information on the duration of protection."). Ein medizinisches Produkt, dessen Dauer der Wirksamkeit nicht überprüft wurde, darf nicht flächendeckend verimpft werden!
- Die Impfstoffe sollen bereits ab dem 14. Lebensjahr verpflichtend werden (§1 Abs. 1 und 2). Aufgrund der bedingten Zulassung und nach wie vor zahlreichen ausständigen Untersuchungen und Nachforschungen kann seitens der Firmen nicht garantiert werden, dass Nebenwirkungen und unerwünschte Folgen der Impfung bei Minderjährigen ausbleiben.
- Zahl der bisher bekannten Nebenwirkungen: Die Zahl der bisher bekannten Nebenwirkungen, Allergien, unerwünschten Reaktionen etc. auf die COVID-19-Impfstoffe ist groß, die Schwere der Nebenwirkungen nicht zu ignorieren. Impfstoffe, die so schwere Reaktionen hervorrufen können, die für zahlreiche Menschen den Tod bedeuten können (z.B. Thrombocytopenie, Myokarditis etc.) und ihr Leben grundlegend beeinflussen können, sollten nicht verpflichtend für alle Menschen in Österreich sein. Die Zahl der Nebenwirkungen allein zeigt, dass mehr Untersuchen und Anpassungen der "Schutzimpfungen" notwendig sind, bevor irgendein Impfstoff gegen COVID-19 verpflichtend wird!
Aus diesen zahlreichen Gründen darf eine Impfung gegen COVID nicht verpflichtend sein!