Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lehne das COVID-19-Impfpflichtgesetz und jegliche Form von einer verpflichtenden medizinischen Behandlung ab! Hier möchte ich unter anderem auf den 1. Punkt des „Nürnberger Kodex (1947)“ verweisen, den Sie weiter unten dem Text entnehmen können.
Ich positioniere mich auch klar gegen die Diskriminierung und Benachteiligung einer Bevölkerungsgruppe oder Personen, die sich aus welchen Gründen auch immer, gegen eine medizinische Behandlung bzw. Impfung entschieden haben.
Nachfolgend möchte ich einige Punkte nennen, die klar gegen dieses Impfpflichtgesetz stehen und bitte Sie, sich diese Argumente zu Herzen zu nehmen und von einer Impfpflicht Abstand zu nehmen.
Sie haben die Macht, die bereits weit fortgeschrittene Spaltung in unserer Gesellschaft und den rechtswidrigen Eingriff in die eigene Entscheidung einer Person über eine medizinische Behandlung mit dem NICHT in Kraft setzen dieses Impfpflichtgesetztes und mit verhältnismäßigen, gleichberechtigten Maßnahmen sowie vorbeugenden medizinischen Therapien zu beenden. In meiner Auffassung von Demokratie ist dieses Impfpflichtgesetz nicht einführbar.
1. Das Impfpflichtgesetz widerspricht dem Nürnberger Kodex (siehe unten). Jede Person muss sich frei für eine medizinische Behandlung (worunter auch eine Impfung fällt) entscheiden können, ohne gesellschaftliche Nachteile, Strafen, Beugehaft, Berufsverbote, Diskriminierung oder sonstige Benachteiligungen zu erfahren.
2. Durch eine Impfpflicht wird unsere Gesellschaft noch weiter gespalten. Wollen Sie wirklich diese Spaltung vorantreiben und fördern? Sollte in einer Demokratie die Politik nicht alle Meinungen berücksichtigen und ein „NEIN“ zur Impfung akzeptieren? Wenn sich jemand gegen diese Behandlung entschieden hat, dann hat er seine guten Gründe und auch das Recht dazu.
3. Ich wäre eigentlich genesen (ich hatte am Beginn der Pandemie einen sehr milden Verlauf). Dieser Status wurde mir aber wieder aberkannt, da Antikörpertests ohne plausiblen Grund plötzlich nicht mehr anerkannt werden (ich habe immer noch einen sehr hohen Antikörperspiegel). Der kürzlich ereignete direkte Kontakt mit einem positiven Fall in meinem Haushalt (welcher übrigens auch einen sehr milden Verlauf hatte) war für mich der Beweis, dass ich inzwischen immun gegen Corona bin und die Wahrscheinlichkeit, dass ich wegen dieser Krankheit im Spital, geschweige denn auf einer Intensivstation lande, schätze ich bei mir als sehr sehr gering ein. Mit dem Alter von 30 Jahren gehöre ich ganz klar nicht zur Risikogruppe (siehe AGES Dasboard; Anzahl Todesfälle pro 100 Erkrankungsfällen nach Altersgruppe und Geschlecht Österreich; unter 45 Jahren bei 0,0; https://covid19-dashboard.ages.at/dashboard_Tod.html). Ich habe keinerlei Vorerkrankungen und ein sehr gesundes Immunsystem. Bei meiner persönlichen Risiko-Nutzen-Abwägung zur COVID-Impfung komme ich klar zum Schluss, dass ich mich unter keinen Umständen impfen lassen werde und die Gefahren von Nebenwirkungen um ein vielfaches größer sind als der Nutzen. Eine sterile Immunität ist ohnehin nicht gegeben und inzwischen ist allgemein bekannt, dass das Virus von Geimpften und Ungeimpften gleichermaßen weitergegeben wird. Und jetzt soll ich wirklich zu dieser Impfung gezwungen werden? Meine Entscheidung, dass ich mich nicht impfen lasse, hat der Staat zu akzeptieren und zu respektieren.
4. Dieser Impfstoff verfügt nur über eine bedingte Zulassung und es gibt keine Aussage über mittel- und langfristige Nebenwirkungen. Hinzu kommt, dass diese Impfung im schnellverfahren auf den Markt gebracht wurde, obwohl man weiß, dass die Entwicklung und Zulassung eines sicheren Impfstoffes mindestens in etwa 5 Jahre und länger benötigt, um Sicherheitsbedenken auszuschließen. Nun wollen Sie mit diesem Gesetz allen Ernstes den Bürgen in unserem Land vorschreiben, dass sie sich impfen lassen müssen.
5. Bei diesen Impfstoffen handelt es sich um eine neue Technologie (mRNA-Impfstoffe, Vektorbasierte Impfstoffe). Im Übrigen werden die angekündigten „Totimpfstoffe“ von z.B. Novavax nicht wie klassische Totimpfstoffe entwickelt, sondern mittels gentechnischer Sequenz von SARS-CoV-2 mit Hilfe der rekombinanten Nanopartikeltechnologie. Gerade bei diesen neuen Technologien ist eine ausreichend lange Prüfung auf Langzeitnebenwirkungen vor Verabreichung in großen Mengen zu prüfen, was bei allen aktuellen Impfstoffen nicht ausreichend gemacht wurde.
6. Inzwischen gibt es weltweit sehr angesehene Ärzte, die sich zu der Verabreichung dieser neuen Corona Impfstoffe kritisch äußern und stattdessen die sofortige vorbeugende Behandlung nach Infektion mit Symptomen mittels bewährten therapeutischen Behandlungsmethoden empfehlen. Diese haben damit gute Erfolge erzielt und konnten die Zahlen der Intensivpatienten massiv reduzieren. (siehe ServusTV; Dokumentation; auf der Suche nach der Wahrheit: Teil 3; https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa-28zh3u3dn2111/). Warum werden solche präventiven Behandlungen (wie beispielsweise in Guatemala) in unserem Land nicht eingesetzt? Mit einem positiven COVID-Test wird man bei uns einfach in Quarantäne gesteckt und Zuhause ohne ärztliche Betreuung alleine gelassen. Es wird einfach nichts gemacht und erst wenn es akut werden sollte, wird man ins Krankenhaus eingeliefert. Hier ist mein Appell, dass man sich aktiv mit führenden Ärzten, wie Beispielsweise Dr. Peter A. McCullough (US-amerikanischer Kardiologe; https://tkp.at/2021/12/23/dr-peter-mccullough-ueber-die-omicron-variante-und-prophylaxe/) in Verbindung setzt und diese Behandlungsmethoden schnellstmöglich in unserem Land zum Einsatz bringt!
7. Die Erkenntnisse aus der Pathologie Konferenz 1 und 2 (siehe https://pathologie-konferenz.de/) müssen berücksichtigt werden und mit dem Wissen, über die Gefahren, die mit der Impfung einhergehen, kann meines Erachtens auf keinem Fall eine Impfpflicht eingeführt werden. Es muss jedem selbst überlassen werden, ob er sich dieser Behandlung und dem damit verbundenen Risiko unterziehen will.
8. Es gibt überhaupt keinen Grund, dass Kinder geimpft werden, da diese nicht zur Risikogruppe zählen und die Gefahr von Nebenwirkungen wesentlich höher sind. Hinzu kommt, dass es keine sterile Immunität aufgrund dieser Impfung gibt.
9. Durch das Einführen einer Impfpflicht riskieren Sie, dass im bereits stark angeschlagenen Gesundheitssystem noch mehr Ärzte und Pflegepersonal kündigen (wie viele bereits bei einer Einführung der Impfpflicht angekündigt haben) und sich somit die Lage genau an der Stelle, an der das Personal benötigt wird, stark verschlechtern wird. Das ist kontraproduktiv. Auch im Bildungsbereich haben allein in Vorarlberg im Pflichtschulbereich 150 Lehrer bereits im November angekündigt, dass diese beim in Kraft treten einer Impfpflicht kündigen werden. Das wäre verheerend für das Schulsystem. Das kann sich das Land bzw. der Staat nicht leisten!
10. Weitere Argumente, die klar gegen eine Impfpflicht sprechen, können Sie aus dem angefügten PDF entnehmen.
Anhang:
Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex 1947 (https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex):
1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
usw.