Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Teil 3 Punkte 8-11
8. Kollektivhaftung und Kollektivstrafe
Umgangssprachlich wird der Begriff Kollektivhaftung gebraucht im Sinne einer unzulässigen Benachteiligung oder Bestrafung einer Personengruppe aufgrund verallgemeinernder Schuldzuweisung für das Fehlverhalten Einzelner. Die geplanten Gesetzesentwürfe sähen mit der im Gesamtergebnis vorgesehenen Corona-“Impf“-Pflicht und mit der vorgesehenen Bestrafung für Nicht-“Impf“-Willige genau eine solche unzulässige Benachteiligung und unzulässige Bestrafung einer Personengruppe („Impf“-Verweigerer) aufgrund verallgemeinernder Schuldzuweisung (potentielle „Gefährdung“ von Einzelnen, von vulnerablen Personengruppen und der Gesamtbevölkerung) vor. Deshalb ist sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar. Der Unterfertigte hat Zeiten, in denen Kollektivstrafen (Klassenschulhaft, Klassenkarzer bis zu 16 Stunden) im Schulrecht verhängt und exekutiert wurden, noch leidvoll am eigenen Leib erlebt und sähe sich bei Umsetzung der vorliegenden Gesetzesentwürfe in diese unselige vergangene Epoche zurückversetzt. Seit längerem sind Kollektivstrafen als Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmittel glücklicherweise unzulässig. Kollektivstrafen, also etwa die Bestrafung einer Mehrzahl von Schülern, deren Schuld nicht festgestellt wurde, sind, ebenso wie körperliche Züchtigung, mittlerweile expressis verbis verboten (https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIsundr20150202 ). Analog dazu wäre generell die Bestrafung eines Kollektivs von in der Regel physisch gesunden und gesetzeskonform lebenden Personen, nur weil sie sich einer Covid-“Impfung“ nicht unterziehen wollen/können, ebenfalls unzulässig. In ganz besonderem Maße verpönt wären analog die Androhung oder gar Verhängung von Freiheitsentzug, etwa durch Beugehaft für „Impf“-Unwillige, zumal ja auch der Freiheitsentzug als Erziehungsmittel (Schulhaft, Karzer) nach § 47 bzw. § 49 SchUG mittlerweile verboten ist. Am Rande vermerkt sei, dass die Verhängung von Schulhaft und Karzer sowohl als Einzel- als auch als Kollektivmaßnahme „zur Erreichung einer guten Schulzucht“ bereits vor Inkrafttreten des SchUG insofern als verfassungswidrig erkannt wurden, als Art. 2 des Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz persönlicher Freiheit, BGBl 1988/684 idF BGBl I 2008/2 sowie Art. 5 Abs. 1 EMRK diese Strafmaßnahmen nicht als zureichenden Grund bzw. als Form einer Freiheitsentziehung sahen bzw. sehen, da einem Menschen die Freiheit nur in den darin genannten Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden darf. Vgl. dazu die Ausführungen von Univ.-Prof. DDr. Bernd Wieser, Graz.
9. a Verunreinigungen – Millionen „Impfstoff“-Dosen aus dem Verkehr gezogen
Nach Berichten über die Verunreinigung mehrerer Ampullen stoppte das gesundheitspolitisch verantwortungsbewusst handelnde Japan die Verwendung von 1,63 Mio. Dosen des Moderna-CoV-“Impfstoffs“. Das Pharmaunternehmen Takeda, das in Japan für die Verteilung des Moderna-Vakzins zuständig ist, teilte mit, mehrere Impfzentren im Land hätten „fremde Substanzen“ in noch ungeöffneten Impfstoffampullen festgestellt. Daher sei in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium entschieden worden, die Impfdosen von 3 Chargen nicht mehr zu verwenden. Zur Art der Verunreinigungen machte Takeda keine Angaben. Die verunreinigenden Substanzen seien in 39 ungeöffneten Ampullen in 8 unterschiedlichen Impfzentren in Japan entdeckt worden. Diese unbestreitbaren Fakten lassen schon an sich erhebliche Zweifel an einer Unbedenklichkeit der angeführten Präparate für freiwillige Probanden aufkommen, unter keinen Umständen würden sie aber eine staatsgesetzliche Verpflichtung zu ihrer Verabreichung an große Bevölkerungsgruppen rechtfertigen. Die Folgen für den gesamten Staat und die Gesellschaft könnten desaströs sein.
9. b Potenziell gefährliche Verunreinigungen auch in anderen originalverpackten Impfdosen
Bei mikroskopischen Untersuchungen von originalverpackten Corona-Impfdosen stellte auch der Dozent und European Industrial Enineer aus dem Bereich Forschung und Entwicklung, Holger Reißner, potenziell gefährliche Verunreinigungen fest. Er zeigte diese Partikel – stark vergrößert – nicht nur am 19. Dezember 2021 vor laufender Kamera ( https://nuoflix.de/mikroskopierung-im-studio-smart-splitter-im-impfstoffen bzw. https://nuoflix.de/wahre-gesundheit ), sondern teilte seine binnen kürzester Zeit zigtausendfach im Netz aufgerufenen Erkenntnisse mit verschiedenen nationalen und internationalen Institutionen (Comusav, Conuvive, Ärzte für Aufklärung, Anwälte für Aufklärung, die Basis, MWGFD, World Council for Health, Pathologen für Aufklärung, u. v. m.). Aus Spanien bekam er mittlerweile Bestätigungen, dass es sich bei einer dieser Verunreinigungen um Graphene handle. Reißner beschrieb diese Partikel als „schrapnellartig“ und stellte fest, dass im Präparat Interaktionen mit elektromagnetischen Wellen stattfänden, die durchaus auch negative gesundheitliche Auswirkungen haben könnten. Reißner ortet in den Impfstoff-Verunreinigungen sogar eine potenziell tödliche Gefahr, zumal Graphene Nekrosen, Fibrosen und Thrombosen auslösen können. Auch Pathologen bestätigten seine Beobachtungen und stellten derartige Partikel in den Leichen von Menschen fest, die nach der Corona-„Impfung“ verstorben waren. Vor nachgewiesener wissenschaftlicher Falsifizierung dieser starken Verdachtsmomente wäre die Einführung eines „Impf“-Pflichtgesetzes ein voreiliger und verantwortungsloser Schritt.
10. Nobelpreisträger: Impfstoffe stoppen das Virus nicht, sondern füttern es
Schon im August 2021 sagte der Nobelpreisträger und Entdecker des HI-Virus, Luc Mantagnier, dass die Impfstoffe das Coronavirus nicht stoppen, sondern das Gegenteil bewirken: „Sie füttern das Virus“ ( https://www.unzensuriert.at/content/133955-nobelpreistraeger-impfstoffe-stoppen-das-virus-nicht-sie-fuettern-das-virus/ )Keiner der anstehenden Gesetzesentwürfe wäre daher geeignet, diese von Mantagnier ausgesprochene ernste Warnung als schlecht oder nicht gut begründet anzusehen und leichtsinnig beiseite zu schieben.
11. Behängende Klage vor Internationalem Strafgerichtshof
In Sachen Corona-Impfung behängt seit kurzem beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eine von Globalresearch im Namen des britischen Volkes eingebrachte Klage wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten (https://www.globalresearch.ca/big-pharma-gates-fauci-uk-officials-accused-of-crimes-against-humanity-in-complaint-to-international-court/5764970 ). Hinter der Klage steht eine Gruppe, zu der auch der ehemalige Pfizer-Vizepräsident Dr. Michael Yeadon gehört. Geklagt werden u. a. Bill und Melinda Gates, der Weltwirtschaftsforum-Vorsitzende Klaus Schwab, Dr. Anthony Fauci sowie Tedros Adhanom Ghebreyesus. Die Kläger fordern den IStGH mit „äußerster Dringlichkeit“ auf, „die Einführung der COVID-Impfungen, die Einführung von ungesetzlichen Impfpässen und alle anderen Arten von illegaler Kriegsführung […] gegen die Bevölkerung des UK zu stoppen“. Die Klägergruppe bietet Beweise dafür an, dass es sich bei den COVID-19-„Impfstoffen“ in Wahrheit um experimentelle Gentherapien handle. Diese „Impfstoffe“ hätten zu massiven Todesfällen und Nebenwirkungen geführt. Auch seien PCR-Tests „völlig unzuverlässig“ und enthielten „krebserregendes Ethylenoxid“. Darüber hinaus würden wirksame Behandlungen für COVID-19, wie Hydroxychloroquin und Ivermectin, unterdrückt, was zu einer höheren Zahl von Todesfällen durch COVID-19 führe. Die Antragsteller zitierten auch Holocaust-Überlebende, die „deutliche Parallelen zwischen den Covid-Beschränkungen und dem Beginn des Holocausts“ zogen. Ausgerechnet vor diesem Hintergrund jetzt in Österreich mit Hilfe der geplanten Gesetze eine verbindliche Impfpflicht einzuführen, erscheint sowohl rechtlich als auch politisch als wenig opportun.