COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (58497/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19
Die Impfpflicht ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Mittlerweile ist erwiesen, dass die angenommene Wirksamkeit der Impfung bei weitem nicht das hält, was von der Regierung versprochen wurde. Da die Impfung keine sterile Immunität gegen SARS-COV-2 bietet, ist eine verpflichtende Impfung nicht nur unverhältnismäßig, sondern strikt abzulehnen.

Überdies handelt es sich um keine Impfung im herkömmlichen Sinne, es gibt keine reguläre-, der experimentelle Wirkstoff hat nur eine bedingte Zulassung.

Laut der Zulassungsbehörde (EMA) ist die Impfung nicht in der Lage, eine Ansteckung mit dem Virus zu verhindern, auch geimpfte Personen sind nicht vor einer Erkrankung geschützt und können das Virus weitergeben.
Bei einer offiziellen Pressekonferenz von Pfizer wurde bekanntgegeben, dass die Impfung auch nicht gegen die Omikron-Variante schützt, da der Impfstoff erst an die Mutation angepasst werden muss.

Die Impfpflicht wird von der Bundesregierung damit argumentiert, dass das Gesundheitssystem vor einer Überlastung geschützt werden muss.
Diese Behauptung ist heuchlerisch. In den letzten zwei Jahre haben ÖVP und Grüne nichts unternommen, um das Gesundheitssystem auszubauen, im Gegenteil: Es wurden sogar Intensivbetten wegrationalisiert! Es wurde auch nichts getan, um Pflegepersonal aufzustocken.

Auch der Immunstatus bei genesenen Menschen (nach 180 Tagen) wird nicht berücksichtigt. Für mich stellt sich die Frage, mit welcher wissenschaftlichen Begründung genesene Personen mit einem hohen Titer an neutralisierenden Antikörpern ein epidemiologisches Risiko bzw. ein Risiko für das Gesundheitssystem darstellen. Wurde dies bei der Erstellung des Gesetzentwurfs berücksichtigt? Wurden aktuelle Studienergebnisse von genesenen Personen beachtet? Insgesamt sind zu viele Fragen offen.
Seitens der Bundesregierung wird außerdem behauptet, keine "Beugestrafen" verhängen zu wollen, der Gesetzes-Text selbst sieht jedoch ein derartiges Beugestraf-Verfahren vor. Nicht nur soll ohne individuelle und inhaltliche Prüfung eine Strafverfügung ausgestellt werden, diese Strafverfügung soll zusätzlich alle drei Monate erneut ausgestellt werden. Der Zeitraum von drei Monaten ist willkürlich, unbegründet und damit unsachlich. Die Wiederholung von Strafverfügungen widerspricht dem Grundsatz, nicht für dieselbe Tat mehrfach bestraft werden zu können und ist verfassungswidrig.

Jeder Mensch hat das Grundrecht, die an ihm durchgeführte Behandlung selbst zu bestimmen.
Aus all diesen Gründen ist eine verpflichtende Impfung strikt abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Mühlberghuber

Stellungnahme von

Mühlberghuber, Edith

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