Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Solange die verfügbaren Impfstoffe keine sterile Immunität erzeugen, also sich auch geimpfte Menschen mit dem Virus infizieren und das Virus weitergeben können, ist eine Ausrottung der Krankheit nur aufgrund der Impfung nicht zu erreichen.
Eine Impfpflicht zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn:
1) Alle gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden - - https://bit.ly/3d64Jfu - Das war in Österreich mit Sicherheit nicht der Fall. So wurden bei Weitem nicht alle Anstrengungen unternommen um die Impfquote zu steigern, so wie es die OECD Anfang Mai 2021 empfohlen hat - https://bit.ly/318laWv - Es fehlten von Anfang an Investitionen in proaktive Zugänge und niederschwellige Angebote -https://bit.ly/3I6LGjz - und vertrauensbildende Maßnahmen. So hatte Österreich den höchsten Vertrauensverlust in die Regierung in allen EU-27-Ländern - https://bit.ly/3D31SP5
2) Österreich verstößt mit der geplanten Impflicht aber auch gegen die im April 2021
getätigte Empfehlung der WHO - https://bit.ly/3Ia2FRV - "Impfstoffe sind wirksam, um
Menschen vor schweren Verläufen von COVID-19 zu schützen. Regierungen und/oder
institutionelle Entscheidungsträger sollten Argumente verwenden, um eine freiwillige
Impfung gegen COVID-19 zu fördern, bevor sie eine obligatorische Impfung in Betracht
ziehen. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um den Nutzen und die Sicherheit von Impfstoffen für eine größtmögliche Akzeptanz der Impfung zu kommunizieren.
Strengere regulatorische Maßnahmen sollten nur erwogen werden, wenn diese Mittel nicht zum Erfolg führen. Eine Reihe ethischer Überlegungen und Vorbehalte sollten explizit diskutiert und eine ethische Analyse durchgeführt werden, ob eine obligatorische COVID-19-Impfung eine ethisch vertretbare politische Option ist. Ähnlich wie bei anderen Politiken im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollten Entscheidungen über obligatorische Impfungen durch die besten verfügbaren Beweise gestützt und von legitimen öffentlichen Gesundheitsbehörden auf transparente, faire und nicht diskriminierende Weise getroffen werden und die Betroffenen einbeziehen / beteiligen."
3) Im Gesetzesentwurf fehlen auch SMARTe (spezifische, messbare, adäquate, erreichbare und mit einem Zeithorizont versehene) Ziele.
Aktuell ist eher davon auszugehen, dass SARS-CoV-2 endemisch wird -
www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1074761321004040 - also weiterhin global
zirkuliert, sowohl unter geimpften als auch unter nicht geimpften Personen.
4) Jedes Gesetz muss die Verhältnismäßigkeit beachten. Eine Impfpflicht hat auch
unerwünschte Effekte und Nebenwirkungen. Zum Beispiel den Vertrauensverlust in
Behörden und Regierung - https://bit.ly/3I4RCcT – aber auch den Vertrauensverlust und Vernachlässigung anderer Impfungen - https://bit.ly/3d2xU34 – den Einfluss auf den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, etc. Wie wurde eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz der geplanten Impfpflicht abgeschätzt und damit gewährleistet, dass mittel- und langfristig die negativen Effekte einer Impfpflicht nicht überwiegen?
5) Bleibt zum Schluss die Frage, ob eine Impfpflicht am Ende des Winters generell eine wissensbasierte und epidemiologisch sinnvolle Entscheidung ist.
Wie wissensbasiert sind diese Angaben? Gibt es für alle skizzierten Szenarien eine
wissenschaftliche Begründung? Gilt diese Begründung für alle zugelassenen Impfstoffe, Altersgruppen, Risikogruppen, etc. in gleichem Ausmaß, unabhängig vom Immunstatus, also auch unabhängig von der Höhe der neutralisierenden Antikörper?
Auf welcher Evidenzbasis wurde festgestellt, dass gesunde Menschen ein epidemiologisches Risiko, oder ein Systemrisiko darstellen? Auf welcher Evidenzbasis wurde festgestellt, dass genesene Personen mit einem hohen Titer an neutralisierenden Antikörpern, z.B. über 500/1.000 BAU/ml ein epidemiologisches Risiko, oder ein Systemrisiko darstellen?
Wurden bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs die aktuellsten Studienergebnisse zur Wirksamkeit von Impfungen, der Wirksamkeit von 3. und 4. Impfungen, der Einfluss von neuen Virusvarianten (z.B. Omikron) auf die Wirksamkeit von Impfungen berücksichtigt?
Die Fragen lauten somit: Wie evidenzbasiert ist die Entscheidung für eine Impflicht? Wie wurde der Nachweis eines Nettonutzens (d. h. Nutzen > Schaden) erbracht? Wie wurde mit Unsicherheit umgegangen? Wie erfolgte die Partizipation der betroffenen Bevölkerung? Wie wurde mit Interessenkonflikten umgegangen? Wie transparent, strukturiert ist und war der Entscheidungsfindungsprozess?
Solange diese wichtigen Fragen nicht beantwortet sind, ist eine Impfpflicht aus
gesundheitswissenschaftlicher Sicht in jedem Fall strikt abzulehnen !!!!!!!!
Versuchen wir doch alternative Angebote parallel anzubieten: weiter Impfpräparate, medikamentöse Behandlung bereits zuhause beim Auftreten von Symptomen, Stärkung des Immunsystems. Impfen – impfen – impfen ist nicht das alleinige Allheil-mittel!