Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die beabsichtige Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19, „Covid-19 Impfpflichtgesetz – Covid-19 IG“, erhebe ich Einspruch:
1. Covid-19 bedroht in aller Regel nur ältere Personen mit schweren Vorerkrankungen wie Übergewicht, Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, geschwächtem Immunsystem etc.
Gesunde, sowie vor allem Jüngere und insbesonders Kinder sind von schweren Covid-19 Verläufen äußerst selten betroffen. Sofern diese nicht-vulnerablen Gruppen bei einer Infektion überhaupt Symptome entwickeln, dann nur leichte, eine Hospitalisierung ist sehr selten notwendig. Für diese genannten Gruppen wäre eine Impfung ohne Nutzen! Eine allgemeine Impfpflicht für alle ist alleine deshalb schon abzulehnen.
2. Die in Österreich (sowie in der gesamten EU) zugelassenen und verimpften „Impfstoffe“ sind allesamt nicht immunologisch steril. Vollständig geimpfte und sogar geboosterte Personen können sich nach wie vor mit Corona infizieren und die Infektion auch an Dritte weitergeben. Offenbar sind die Impfungen wenig wirksam, wie die zahlreichen Impfdurchbrüche und auch „Superspreader-events“ bei Versammlungen ausschließlich vollständig geimpfter Personen beweist. Nun beginnt z.B. Israel mit der vierten (!) Impfung und auch in Deutschland ist bereits die Rede davon, daß eine vierte Impfung wohl notwendig werden würde.
3. Die Politik begründet ihre Maßnahmen gegen Corona, zu denen als letzte und gravierendste die Impfpflicht zählt, immer mit dem Argument, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. „Laß dich impfen und schütze so dich und andere!“ Der Selbstschutz ist für die Meisten irrelevant (siehe Punkt 1) und der Fremdschutz ist auch nicht gegeben, da Geimpfte genauso wie Ungeimpfte Überträger des Virus sein können, dies gilt im Besonderen bei der sich rasch durchsetzenden Omikron Variante.
In der Kurzinformation zum Covid-19-Impfpflichtgesetz wird behauptet, daß „…eine hohe Durchimpfungsrate die Gefahr der Ansteckung und somit die Verbreitung der Erkrankung minimiert.“ Tatsache ist aber, daß gerade in europäischen Ländern, in denen die Durchimpfungsraten sehr hoch sind, momentan auch die höchsten Inzidenzen zu verzeichnen sind. In Dänemark z.B. liegt die 7-Tages Inzidenz per 1.1.22 bei 2381(!) pro 100000 Einwohner. Die Virus Variante Omikron ist dort bereits für 80% aller Fälle verantwortlich. Es liegt auf der Hand, daß die Impfstoffe gegen Omikron nicht wirken!
4. Die genannten Impfstoffe sind nicht sicher. Bereits jetzt sind gravierende Nebenwirkungen bekannt geworden, u.a. Herzmuskelentzündungen, Thrombosen, um ein Vielfaches erhöhte Rate von Todgeburten, selbst mehr als 20.000 Todesfälle! Ich verweise hier auf die Einträge in der EMA Datenbank. Auch wird in Ländern mit hohen Impfraten in letzter Zeit eine Übersterblichkeit festgestellt, welche nicht auf Corona zurückzuführen ist.
5. Keine der in Österreich verabreichten Impfungen besitzt eine ordentliche Zulassung, alle diese Impfstoffe haben lediglich eine bedingte, zeitlich befristete Notfallzulassung! Die (für eine ordentliche Zulassung erforderlichen) klinischen Studien sind noch lange nicht abgeschlossen. Personen, welche geimpft werden, nehmen somit unwissentlich an medizinischen Studien teil.
6. Eine Impfpflicht würde massiv gegen den „Nürnberger Kodex“ von 1947 verstoßen, hier insbesonders gegen die Punkte 1, 2, 4, 7 und auch 9.
7. Eine Impfpflicht wäre nicht nur ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit, sondern auch auf die psychische. Der Staat zwingt einem unter Androhung gravierender Nachteile, angefangen von 2G-Regeln, Ausgangsbeschränkungen exklusiv für Ungeimpfte, über Bußgelder bis hin zur Beugehaft, etwas auf, was viele ohne Androhung des oben genannten nicht dulden würden, ein klarer Verstoß gegen Punkt 1 des Nürnberger Kodexes sowie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
8. Vor einer Impfpflicht müssten erst alle anderen gelinderen Mittel eingesetzt werden. Alternativen wie medikamentöse Behandlung von Corona oder gar prophylaktische Maßnahmen werden erst gar nicht in Erwägung gezogen. Dabei gibt es alternative Medikamente, welche Covid-19 erfolgreich bekämpfen können, einzelne neue wurden vor Kurzem zugelassen oder diese [Zulassung] steht kurz bevor.
Ich bin ein mündiger, freier Mensch in einem (so dachte ich zumindest bis vor einiger Zeit) freien Land. Ich lasse mir nicht vom Staat vorschreiben, welche medizinischen Eingriffe ich in meinem Körper zulassen muß und welche nicht. Ich entscheide selbständig unter Abwägung von Nutzen und Risken, „unbeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges“ (Auszug aus Punkt 1 des Nürnberger Kodexes)
Klaus Jeckel
dipl. Informatiker Univ.