Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie beabsichtigen, ab 01.02.2022 „zum Schutz der öffentlichen Gesundheit für alle Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz haben oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung verfügen, eine Impfpflicht gegen COVID-19“ vorzuschreiben. (…) „Hierbei ist jedenfalls auf die Schwere der Krankheit, Infektiosität und die Gefahr für die Öffentlichkeit abzustellen.“
Ich arbeite seit Mai 2020 als Pflegekraft in einem Pflegeheim und habe mich im Dezember 2020 bei einem Bewohner infiziert. Ich hatte einen leichten Krankheitsverlauf. Ich bin genesen, gelte aber nicht mehr als genesen. Studien (z.B. TU Wien, MedUni Graz, MedUni Innsbruck) belegen, dass Genesene einen hohen Schutz vor weiteren Infektionen haben. Selbst wenn ich mich (z.B. mit der Omikron-Variante) wieder infizieren sollte, sehe ich die Wahrscheinlichkeit für einen Spitalsaufenthalt gegen Null gehend an. Ich habe keine Vorerkrankungen, kein Übergewicht, nehme keine Medikamente, verzichte seit 2018 auf den Konsum von Fleisch. Auch das wirkt sich günstig auf das Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, aus (veröffentlichte Studie). Im Laufe des Jahres 2021 habe ich mehrmals mit infizierten Bewohnern gearbeitet, mich jedoch nicht wieder angesteckt. Für den Fall, dass ich mich wieder infiziere, verhalte ich mich so wie bei der ersten Infektion: ich ziehe mich umgehend zurück, informiere meinen Arbeitgeber und bin in Quarantäne bis ich genesen bin. Warum darf ich mich in der Gesellschaft nicht frei bewegen („Lockdown für Ungeimpfte“)?
Aus obengenannten Gründen benötige ich im Sinne Ihres Gesetzesentwurfes keinen Schutz, ich bin geschützt.
Wien.gv.at gibt an: „Als Risikogruppe gelten Menschen über 65 Jahre sowie Personen mit chronischen Vorerkrankungen jeden Alters. Für dieser Personen steigt die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung mit schwerem Verlauf“. Für diese Gruppe ist eine Impfung sinnvoll, sollte aber freiwillig bleiben.
Quelle: goeg.at, Fact-Sheet Intensivpflege und COVID. Autoren: F. Bachner, L. Rainer, M. Zuba; Datenstand: 03.12.2021
„Bis Ende Oktober 2021 wurden (im Gesamtverlauf der Pandemie) 55.876 COVID-19 Patientinnen und Patienten aus österreichischen landesfondsfinanzierten Krankenanstalten entlassen, wovon 9.714 auf Intensivstationen (ICU) gepflegt wurden.“ Die Spitalsbelegung spiegelt die Risikogruppe wider, denn 51 % der Spitalaufenthalte gehen auf die Gruppe 70-80+ zurück (Intensivstationen 46 %). Bis Ende Oktober 2021 waren demnach 26.951 Spitalaufenthalte zu verzeichnen, die nicht der o.g. Gruppe entsprechen. Demgegenüber sollen 7.634.000 Personen in Österreich einer Impfpflicht unterliegen (Quelle Statistik Austria: 8,9 Mio. Einwohner 2020 abzgl. 1,3 Mio. 0-14Jährige).
Ist das Mittel Impfpflicht angesichts dieser Daten verhältnismäßig? Ist die Gesamtgesellschaft in Gefahr, wenn 0,35 % der zu impfenden Bevölkerung hospitalisiert werden muss (0,13 % intensiv)?
Abschließend ein Punkt, der die Wissenschaft betrifft: gibt es keine Ungeimpften mehr, gibt es auch keine Kontrollgruppe zur wissenschaftlichen Untersuchung mehr. Zumindest nicht in Österreich. Ich bitte das zu bedenken.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Kfm. Daniela Bruncic