COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (66080/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu dem vorliegenden Begutachtungsentwurf des COVID-19-Impfpflichtgesetz
darf ich hiermit meine Stellungnahme abgeben:

Die Einführung einer Impfpflicht in Bezug auf die COVID-Impfung ist schlichtweg verfassungswidrig. Durch die Einführung einer COVID-Impfpflicht wird das Grundrecht auf die körperliche Integrität und das Grundrecht auf das Privatleben verletzt. Der durch die Einführung einer Impfpflicht entstehende Grundrechtseingriff ist nicht das gelindeste Mittel und auch nicht verhältnismäßig, insbesondere, da sich auch Geimpfte mit COVID-19 infizieren können und den Virus auch weiterverbreiten können. Es gibt diverse gelindere Mittel, wie etwa alleine das Hochfahren unseres Gesundheitssystems und die Aufstockung der Intensivbetten, jedoch hat die Bundesregierung hier überhaupt nicht agiert und keine Maßnahmen gesetzt.

Eingriffe in Menschenrechte müssen außerdem auch geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen. Wenn die Impfstoffe für neuaufkommende Varianten des Coronavirus gar nicht oder nur wenig wirksam sind, ist eine Impfpflicht daher auch aus diesem Aspekt unzulässig. Bereits jetzt wissen wir, dass die derzeitigen auf dem Markt befindlichen Impfungen bei der Omikron Variante nicht so wirken, wie bei den Varianten zuvor. Aufgrund der schnellen Varianzbildung dieses Virus kann es sein, dass bereits im März eine neue Variante auftritt bei der die derzeitige Impfung überhaupt nicht wirkt. Eine Impfpflicht ist daher nicht geeignet, das angestrebte Ziel, nämlich das Ende der Pandemie, zu erreichen.

Zwar ist im vorliegenden Gesetzesentwurf kein körperlicher Zwang zur Umsetzung der Impfpflicht vorgesehen, sehr wohl sind aber Geldstrafen vorgesehen. In Bezug auf die Verhältnismäßigkeit spielt hier die Höhe der Geldstrafen eine zentrale Rolle. Laut dem Gesetzesentwurf des COVID-19 Impfpflichtgesetzes begeht man bei Zuwiderhandeln eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 3 600 Euro zu bestrafen. Diese Höhe wird wohl kaum verhältnismäßig sein. Zudem dürfte das Doppelbestrafungsverbot durch das COVID-19 Impfpflichtgesetzt verletzt werden, wenn Impfverweigerer alle drei Monate neu belangt werden können.

Zuletzt darf noch angemerkt werden, dass die Einführung einer derartigen Impfpflicht auch wohl kaum im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere da bereits jetzt zahlreiche Ungeimpfte, welche im Gesundheitsbereich aber auch in anderen systemrelevanten Berufen tätig sind, verlautbart haben, dass sollte es tatsächlich zu einer Einführung einer COVID-Impfpflicht kommen, sie ihren Job kündigen werden.

Der vorliegende Entwurf des COVID-19 Impfpflichtgesetztes ist also zur Gänze abzulehnen!


Stellungnahme von

Kainz, Alois

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