COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (69541/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich spreche mich hiermit gegen den Gesetzesentwurf und gegen eine allgemeine Impfpflicht im Falle von COVID-19 aus.

Wie sich in den letzten Jahren herausgestellt hat, ist COVID-19 für Risikogruppen eine ernstzunehmende Krankheit, es ist wichtig und richtig diese Personen durch Maßnahmen zu schützen.
Für einen großen Teil der Bevölkerung, Gott sei Dank vor allem für unsere Kinder und Jugendlichen, stellt COVID-19 nur in seltenen Fällen eine wirkliche Bedrohung dar.
Eine allgmeine Impfpflicht, die auch diese Personengruppen einbezieht, ist meiner Meinung nach unverhältnismäßig und höchstwahrscheinlich sogar verfassungswiedrig, da:

*. die aktuellen Impfungen zu keiner sterilen Immunität führen. Somit können Personen, die geimpft sind, noch immer Risikogruppen anstecken. Personen, die ein geringes Risiko haben, schwer an Corona zu erkranken, werden zu einer Impfung gezwungen, die selbst Risiken mit sich bringt. Jeder Bürger hat das Recht, für sich und seine Kinder selbst eine Risikoabschätzung zu treffen.
*. die Verhältnismäßigkeit für diese Maßnahme nicht gegeben ist. Eine Impfpflicht ist ein massiver Eingriff in die Freiheit des Einzelnen, die mittels der aktuellen Datenlage nicht zu rechtfertigen ist. Die Übersterblichkeit in den letzten Jahren ist sowohl in Staaten mit hoher Durchimpfungsrate als auch in Staaten mit niedriger Durchimpfungsrate in etwa gleich hoch.
*. die letzten zwei Jahre gezeigt haben, dass ständig neue Varianten entstehen. Es ist anhand der aktuellen Datenlage nicht gewiss, wie gut die aktuellen Impfstoffe überhaupt gegen neue Varianten wirken. Es ist fahrlässig, Bürger per Strafandrohung zu verpflichten, sich impfen zu lassen, wenn die Wirksamkeit der Impfstoffe gegen die aktuelle (Omicron) und zukünftige Varianten nicht belegt ist.
*. die Wirksamkeit der Impfungen eine sehr kurze Dauer haben. Es ist meiner Meinung nach nicht praxistauglich, die Bevölkerung alle 3 Monate zu einem Booster zu verpflichten. Es kristallisiert sich zur Zeit auch heraus, dass Genesene einen besseren Schutz vor weiteren Erkrankungen haben. Zusammen mit der Tatsache, dass das Risiko eines schweren Verlaufs bei Omicron geringer ist, muss jedem freigestellt sein, auf die Impfung verzichten zu wollen.
*. eine Impfplicht zu einem sinkenden Vertrauen in Impfungen im Allgemeinen führen wird. In Österreich ist seit Jahren eine steigende Impfskepsis zu erkennen, was im Falle der herkömmlichen Impfungen (Masern, Grippe, Keuchhusten...) schwerwiegende Folgen vor allem für Kinder haben kann. Ich befürchte, dass sich durch die rücksichtslose Coronapolitik der Regierung dieser Trend weiter beschleunigt.
*. die in Österreich zugelassenen Impfungen auf neuartigen Technologien und Verfahren basieren und es noch keine langfristigen Daten zu Nebenwirkungen und Langzeitfolgen gibt. Es muss jedem Bürger freistehen, sich selbst entscheiden zu können, ob er sich mit einem neuartigen Impfstoff impfen lassen will oder nicht.
*. keine altbewährten Impfstoffalternativen zugelassen wurden. Seit Jahrzehnten haben sich Totimpfstoffe gegen Krankheiten wie Grippe, Masern, Mumps, Röteln, etc bewährt. In etwa 50% der weltweit verimpften COVID-19 Impfdosen sind traditionelle Totimpfstoffe auf Basis inaktivierter Viren. Es ist unakzeptabel, dass der Bevölkerung diese Impfstoffe vorenthalten werden und Bürger, die eine bewährte Technologie (Stand der Technik!) einem neuartigen Impfstoff (Stand der Wissenschaft) vorziehen, ignoriert, belächelt und zum Teil sogar diffamiert werden.
*. die Unschuldsvermutung gilt. Jeden Bürger in Österreich, vor allem unsere Kinder und Jugendlichen, unter Schuldverdacht zu stellen, ist einem westlichen Rechtsstaat nicht würdig!
*. die Krankenhäuser nicht an einer Überforderung durch ein Virus leiden, sondern seit Jahren mit den Missständen und der Misswirtschaft im medizinischen Bereich zu kämpfen haben, deren Auswirkungen jetzt zu Tage kommen. Bessere Bezahlung und Behandlung des medizinischen Personals, Aufwertung des Pflegeberufsstandes, eine Entbürokratisierung der Krankenhäuser, Aufbau von Intensivbetten, eine Aufwertung der Allgemeinmediziner und des niedergelassenen Bereichs sind einige Möglichkeiten, um den aktuellen und vor allem zukünftigen Problemen wie Personalmangel, fehlende persönliche und individuelle Betreuung und Kapazitätsmangel entgegenzuwirken.
*. den Bürgen das Recht auf eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung ihrer privaten Bedürfnisse durch einen Arzt ihres Vertrauens verwehrt wird. Der Staat nimmt sich das Recht eine verpflichtende Pauschalbehandlung über das Beratungsgespräch zwischen Arzt und Patienten zu stellen. Ärzte sollen den Hippokratischen Eid missachten, werden öffentlich diffamiert und haben mit rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen zu rechnen, wenn sie sich für die Bedürfnisse ihrer Patienten im Einzelnen einsetzen und eine Pauschalbehandlung ohne Berücksichtigung der individuellen Umstände eines Patienten ablehnen.

Der Staat hat im Falle von COVID-19 und der aktuellen Situation nicht das Recht dem mündigen Bürger seine Entscheidungsfreiheit abzusprechen und ihn entgegen seinem Willen zu einem irreversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu zwingen.

Stellungnahme von

Ebli, Hedwig

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