COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (79689/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen & Herren,

aus folgenden Gründen lehne ich eine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 mit den derzeit am Markt verfügbaren Impfstoffen strikt ab:


1) Keine Vollzulassung
Alle bei uns gängigen SARS-COV-2 Impfstoffe (Biontech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna, Johnson & Johnson) verfügen lediglich über eine bedingte, auf 1 Jahr befristete Zulassung,
da die Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit noch nicht abgeschlossen sind. Sprich, die Zulassungen müssen immer wieder verlängert werden.


2) Wirksamkeit
Diese „Impfung“ erreicht bei weitem nicht die Wirksamkeit, welche uns versprochen wurde!
Zuerst hieß es Vollimmunisiert (1 bzw. 2 Impfungen, je nach Hersteller), dann kam noch eine Dosis dazu (Auffrischungsimpfung bzw. Grundimmunisierung) und auch weitere Booster (wie zB. in Israel) sind im Gespräch.
Trotzdem kommt es immer wieder zu „Impfdurchbrüchen“, geimpfte können sich weiterhin infizieren und das Virus weitergeben. Auch erfolgte, obwohl wir schon etliche neue Mutationen hatten bzw. haben, keine Anpassung vom „Impfstoff“.
Gerade bei der derzeit dominanten Omicron Variante kann man stark steigende Infektionzahlen bereits geimpfter Personen beobachten.
Siehe zB RKI Deutschland Bericht vom 30. Dez. 2021 (abgeändert am 3. Januar 2022), oder auch den Bericht vom dänischen Statens Serum Institut (31. Dez. 2021).
Des Weiteren kann man auch keinen positiven Trend bei Ländern mit hoher Impfquote erkennen (Maßnahmen, Infektionen usw…).


3) Vergleich mit der Pockenimpfpflicht
Gerne wird auf die Pockenimpfpflicht verwiesen, obwohl der Vergleich doch sehr hinkt.
Denn die Pockenimpfung verfügte über eine herkömmliche Zulassung, wurde jahrzehntelang erfolgreich angewandt und bietet zudem eine sterile Immunität (Möglichkeit zur Ausrottung einer Krankheit).
All diese Punkte werden von den neuen, experimentellen „Impfstoffen“ nicht erfüllt!


4) Impfschäden/Haftung
In der VERS, CDC oder auch EMA Datenbank sind sehr viele Einträge von Impfschäden/Todesfälle der experimentellen „Impfstoffe“ gegen SARS-CoV-2 vermerkt.
Hier wurden in nur einem Jahr mehr Schäden registriert, als bei allen konventionellen Impfstoffen davor.
Auch finde ich es äußerst verstörend, dass die Pharmakonzerne bis dato keine Haftung ihrer Produkte übernehmen wollen, obwohl diese Unternehmen Milliardengewinne durch die „Impfung“ erwirtschaften und der Impfstoff doch so gut wirkt und sicher sein soll?!
Das im Falle eines Impfschadens der Staat (wir Steuerzahler!), anstatt der Pharmakonzerne einspringen muss, ist schlicht und ergreifend eine Frechheit.
Noch dazu wird es dann spannend, denn ein Impfschaden muss durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden. Verfolgt man den Druck, welcher von der Ärztekammer und vom Gesundheitsministerium auf den Ärzten ausgeübt wird, so ist es mehr als fraglich, ob hier viele Ärzte einen Zusammenhang mit der „Impfung“ sehen wollen/dürfen.
Sollten das Gutachten positiv ausfallen, so sieht das Gesetz eine Entschädigung von 1300€ vor, wenn jemand einen schweren Impfschaden ohne Dauerfolgen erlitten hat. Bei massiven Dauerfolgen kann die Entschädigung bis zu 2700€ pro Monat betragen.
Beachtete man jedoch, dass man bei massiven Dauerfolgen wohl ein permanenter Pflegefall ist, relativieren sich die 2700€ pro Monat sehr schnell. Da hier die monatlich anfallenden Pflegekosten deutlich mehr ausmachen werden.

Auch ist es für mich unerklärlich, warum man zB den Biontech/Pfizer „Impfstoff“ weiterhin verimpft.
Der „Impfstoff“ besteht laut Produktinformation von Biontech/Pfizer unter anderem aus folgenden zwei Hilfsstoffen:

ALC-0315
4-hydroxybutyl)azanediyl)bis(hexane-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoate)
ALC-0159
2-[(polyethylene glycol)-2000]-N,N-ditetradecylacetamide

Dabei handelt es sich um sogenannte partikelbildende Nano-Lipide, auch Lipid-Nanopartikel (LNP) genannt, welche als Trägermedium fungieren und nachweislich im Binotech Impfstoff „BNT 162b2“ (Comirnaty) eingesetzt werden.
Laut Angaben verschiedener Hersteller dieser Stoffe (zB Cayman, MedChem, Echelon) sind diese Stoffe nicht am oder im Menschen zu verwenden, sondern ausschließlich für Forschungszwecke!


Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass ich kein Impfgegner bin.
Ich habe alle gängigen Impfungen, außer die experimentelle SARS-CoV-2 Impfung.
Um die Verbreitung des Virus zu verhindern bzw. den Virus damit auszurotten, ist die Impfpflicht mit den derzeit verfügbaren SARS-CoV-2 Impfstoffen völlig ungeeignet.



mit freundlichen Grüßen,

Michael Miksche

Stellungnahme von

Miksche, Michael

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