COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (77358/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

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Inhalt

Stellungnahme zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19–COVID-19-IG (164/ME)

Stellungnahme zum Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19– COVID-19-IG (2173/A)

Ich spreche mich in aller Entschiedenheit gegen beide Gesetzesentwürfe zur Gänze aus, weil die Impfpflicht Menschenrechte massiv verletzt und die Gründe, die diesen Eingriff rechtfertigen würden, nicht vorliegen. Eine Impflicht gegen SARS-CoV 2 ist weder sachlich noch ethisch aus folgenden Gründen vertretbar:


1. COVID-19 bedroht überwiegend alte Menschen mit schweren Vorerkrankungen. Das Durchschnittsalter der an oder mit COVID Verstorbenen liegt über der durchschnittlichen Lebenserwartung! Bei dieser Gruppe ist jeder Infekt potenziell tödlich. Eine Impfpflicht für alle Bevölkerungsgruppen ist daher unverhältnismäßig.

2. Die Impfstoffe basieren auf einer völlig neuen, noch nie erfolgreich am Menschen erprobten technologischen Basis. Sie sind nur bedingt zugelassen weil noch wesentliche Studien zu Sicherheit und Wirksamkeit fehlen. Aufgrund der neuen Technologie bestehen besonders hohe Risiken in Bezug auf Langzeitnebenwirkungen, d.h. die Sicherheit der Impfstoffe ist nicht gewährleistet. Es ist ethisch nicht vertretbar Menschen zur Teilnahme an einen medizinischen Experiment zu verpflichten.

3. Die Impfstoffe gewähren keine sterile Immunität. Das versprechen nicht einmal die Hersteller! Sie schützen nach den offiziellen Angaben der Zulassungsbehörde EMA nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus SARS-COV-2. Laut EMA ist nicht bekannt, inwieweit geimpfte Personen das Virus in sich tragen und weitergeben können. Alle COVID-19-Impfungen wurden von der EMA nur zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung zugelassen, d.h. zum Schutz vor einem schweren Verlauf nach Infektion mit SARS-CoV-2. Jeder „Geimpfte“ kann daher erkranken und den Infekt weiter übertragen. Somit gibt es keine Immunisierung und keine Unterbrechung von Infektionsketten.Dies entspricht auch internationalen Erfahrungen. So weist eine Studie aus Vietnam „Transmission of SARS-CoV-2 Delta Variant Among Vaccinated Healthcare Workers, Vietnam“ nach das geimpften Personen eine vergleichbar hohe, wenn nicht sogar eine höhere Viruslast aufweisen wie Ungeimpfte, wenn sie sich infizieren. Das bedeutet, dass geimpfte Menschen genauso ansteckend sind, wie ungeimpfte Menschen und von diesen eine vergleichbar hohe Ansteckungsgefahr ausgeht wie von ungeimpften. Die Impfpflicht zur Steigerung der Durchimpfungsrate ist daher weder geeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen, noch ist sie erforderlich oder angemessen.



4. Die Impfstoffe gegen SARS-CoV 2 zeigen in unvertretbar hohem Ausmaß schwere Nebenwirkungen. Es besteht zudem eine massive Untererfassung der Nebenwirkungen und der Todesfälle, wie Experten des Verbandes der pharmazeutischen Industrie Österreichs (Pharming) dem ORF bestätigten. Da Schätzungen zufolge weniger als 10% der Nebenwirkungen gemeldet werden, gibt es keine brauchbare Grundlage zur Beurteilung des Nutzen-Risikoverhältnisses!

In der Datenbank der EMA werden mit Stand 25. Dezember 2021 gesamt 1.302.104 Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen, darunter 19.802 Todesfälle erfasst. Hier ist von einer massiven Untererfassung auszugehen.

Die Datenbank der WHO zu Nebenwirkungen von Arzneimitteln enthält mit Stand 26. Dezember 2021 gesamt 2.873.250 gemeldete Nebenwirkungen zu COVID-19 Impfstoffen. Hier ist ebenfalls von einer massiven Untererfassung auszugehen.

Nach dem vorliegenden Daten zu den zahlreichen schweren und tödlichen Nebenwirkungen der Impfstoffe, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Verabreichung der Impfungen weltweit auftreten, muss die Nutzen- Risikobeurteilung für den Staat negativ ausfallen. Die Impfpflicht ist wegen des Risikos, das mit der Impfung für den Einzelnen verbunden ist, unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig!


Stellungnahme von

Rutar, Christian

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