COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (77870/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Christian Ries
Abgeordneter zum Nationalrat
der Republik Österreich
Bereichssprecher f. Petitionen u. Bürgerinitiativen

1017 Wien, Österreich
Tel. +43 1 401 10-7012
Fax : +43 1 401 10-7099
Mail: christian.ries@parlament.gv.at


Betreff : Impfpflicht – Negative Stellungnahme


Werte Damen und Herren!

Die Einführung einer Impfpflicht kommt für uns als Freiheitliche Mandatare grundsätzlich nicht infrage. Dies aus mehreren Gründen:
Die Erkrankungen im Zuge der Covid-19 Pandemie sind zwar bedauerlich, allerdings hat es die Regierung zu verantworten, dass von einer sinnvollen Strategie zur Bekämpfung dieser epidemisch auftretenden Krankheit auch nach fast zwei Jahren keine Rede sein kann.
Bereits zu Beginn der Krise zeigte sich unzweifelhaft welche Bevölkerungsgruppen besonders von schweren Verläufen der Erkrankung betroffen sein werden. Es sind dies nach wie vor vor allem Menschen fortgeschrittenen Alters, sowie Personen mit starkem Übergewicht, Bluthochdruck und Diabetes. Daran hat sich auch nach mehreren Virusmutationen nichts geändert. Andere Bevölkerungsgruppen bleiben im Regelfall von schweren Verläufen bis heute verschont.
Dennoch hat sich die Regierung darauf festgelegt, dass alle Staatsbürger sich einer Pflichtimpfung zu unterziehen haben. Auch Kinder und Jugendliche, wo praktisch keine schweren Verläufe feststellbar sind. Das, obwohl sämtliche Regierungsmitglieder noch vor kurzem eine Impfpflicht für Österreich ausgeschlossen haben.
Auch der Epidemiologe Gerald Gartlehner der Donau-Uni Krems trat im Rahmen der Fernsehsendung ZIB 2, vom 04.01.2022, für ein Überdenken der ab Februar geplanten Impfpflicht ein. Man müsse vielmehr davon ausgehen, dass man nach der Omikron-Welle ein Ausmaß an Immunität in der Bevölkerung haben werde, „wie wir es noch nie hatten. Daher muss man die Impfpflicht nach der Omikron-Welle wahrscheinlich neu bewerten.“
Gartlehner sprach sich ua. dafür aus, nur vulnerablen Bevölkerungsteilen eine Impfung nahzulegen. Alle anderen werden seiner Auffassung nach ohnehin mit dem Coronavirus Kontakt haben und damit vor schweren Verläufen geschützt sein.
Es ist aus meiner Sicht jetzt schon mehr als bedenklich, wenn getestete Bürger, die nicht geimpft sind oder nicht (mehr) als Genesene angesehen werden, von vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden. Es wird damit bereits jetzt eine Droh- und Zwangskulisse gegen gesunde Ungeimpfte aufgebaut, die eines Rechtsstaates nicht würdig ist.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass der Europarat am 27.01.2021 eine Resolution gegen Impfzwänge verabschiedet hat. Die Resolution 2361 (2021) beschäftigte sich mit „ethischen, rechtlichen und praktischen Empfehlungen für den sicheren und fairen Einsatz von Impfstoffen gegen Covid-19“. In der Resolution heißt es wörtlich: „Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn sie es nicht selbst möchten“. Im darauffolgenden Absatz steht zudem: „Die Staaten sollten „sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es nicht möchte, nicht geimpft wurde“.
Was jetzt seitens der Regierungsparteien, mit Unterstützung von NEOS und SPÖ, im Werden ist, widerspricht dieser Resolution klar und deutlich.

Politik muss die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger in den Focus stellen, geschützt durch den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Der Staat stellt nach meiner Anschauung eine Solidargemeinschaft dar, wo Menschen füreinander einstehen und nicht eine gespaltene Gesellschaft die zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften unterscheidet und damit verbunden Bürgerrechte einräumt oder entzieht.
Da nach jetzigem Wissenstand diese Impfung nicht dazu in der Lage ist die eigene Ansteckung und die Weitergabe der Infektion zu verhüten, und nur teilweise dazu geeignet ist schwere Krankheitsverläufe zu verhindern, entzieht dies einer gesetzlich verordneten Impfpflicht nicht nur die moralische, sondern auch die sachliche Voraussetzung.



Mit freundlichen Grüßen

Christian Ries

Stellungnahme von

RIES, Christian

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