Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Stellungnahme zu COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (164/ME)
Die von Ihnen gesetzlich vorgesehene Impfpflicht ist in keiner Weise vertretbar, deshalb lehne ich diese entschieden ab! Siehe dazu Im Überblick und Im Detail.
Im Überblick:
Die Wirkstoffe, die sie fälschlicherweise als Impfstoffe bezeichnen (siehe EU Verordnung 507 aus 2006) lassen sich wie folgt charakterisieren:
Die Impfung garantiert keine sterile Immunität und es liegen keine Studien vor zu:
• Wechselwirkung mit anderen Medikamenten
• Toxizität
• Kanzerogenität
• Genotoxizität
Es handelt sich hierbei um eine genetisch experimentelle Substanz (Wirkstoff) der verabreicht wird. Außerdem gibt es kein eindeutiges Verbot, wer sich den Wirkstoff nicht verabreichen lassen darf. Sind es Menschen mit Autoimmunerkrankungen, Menschen, die bestimmte Medikamente nehmen, Menschen mit allergischen Reaktionen (Wer kann wissen wie er auf die Lipid-Nanopartikel bzw. andere Inhaltsstoffe reagiert?), etc.?
Die im Wirkstoff enthaltenen Lipide (ALC-0159, ALC-0315) werden von den Herstellern mit „Nur für Forschungszwecke und nicht für die Anwendung für Menschen geeignet“ charakterisiert. Siehe dazu die entsprechenden Verweise zu den Websites der Hersteller bzw. machen Sie sich bitte selbst dazu im Webarchiv schlau.
Im Detail:
Die Verabreichung einer der Wirkstoffe stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmung über den eigenen Körper, in die körperliche Unversehrtheit dar, ohne dass sie für den Schutz der Gesundheit der Gesellschaft oder der Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens einen Vorteil böte und sie stellt indirekt einen massiven Eingriff in die Erwerbsfreiheit dar, weil sie sich sehr stark negativ auf die Möglichkeiten der Berufsausübung auswirken würde.
Darüber hinaus ist es ethisch in keiner Weise vertretbar, die Menschen zu zwingen, sich einen nicht vollständig erprobten und nur bedingt unter Annahme einer Notlage vorläufig zugelassenen „Impfstoff“ verabreichen zu lassen, der schon nach den bisher bekannten, jedoch durch erhebliches underreporting sehr stark beschönigten Zahlen ein gegenüber anderen Impfstoffen und Arzneimitteln ein sehr ungünstiges Risikoprofil aufweist.
1. Die als „Impfstoffe“ bezeichneten Arzneimittel sind nicht ordnungsgemäß, sondern nur vorläufig und bedingt zugelassen. Sehr viele sehr wesentliche Risiken sind nicht überprüft. Die Nebenwirkungen, die bisher bekannt sind, übersteigen die Nebenwirkungen aller anderen Impfstoffe um ein Vielfaches und sind unter Umständen sehr gravierend bis tödlich.
2. Die Arzneimittel bieten, im Unterschied z.B. zur Pocken- oder Masernimpfung, keine sterile Immunität, schon gar nicht mit nur einer Injektion. Jeder Infizierte, ob „geimpft“ oder ungeimpft, kann erkranken und das Virus im gleichen Ausmaß weiter übertragen. Versprochen wird im Fall der „Impfung“ lediglich ein milderer Verlauf. Dafür gibt es jedoch keine Evidenz und dies ist vor allem in Anbetracht der neuen Mutationen höchst zweifelhaft.
3. In jedem Fall wirken die „Impfstoffe“ bestenfalls für wenige Monate. Es ist unbekannt, wie sich die Risiken mit der Zahl der Booster summieren und welche Wirkung dies auf das Infektionsgeschehen hat. Es ist bei den inzwischen zutage getretenen und angesichts noch völlig unkalkulierbarer Risiken sowie der zweifelhaften Wirksamkeit nicht vertretbar, die Menschen zu in Abständen von wenigen Monaten wiederkehrenden Auffrischungen zu nötigen.
4. Die Pflicht sich den Wirkstoff verabreichen zu lassen würde sehr vielen Menschen, die aus guten Gründen nicht bereit sind, sich im Abstand weniger Monate Injektionen mit unbekannten Risiken und zweifelhaftem Schutz vor COVID-19 zu unterziehen, die Erwerbsausübung verunmöglichen.
5. Das Gesetz treibt die Spaltung der Gesellschaft auf die Spitze und gefährdet den sozialen Frieden.
6. Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Grund für die doppelte Benachteiligung von Menschen in Kauf zu nehmen, die nachweislich über Antikörper gegen SARS-CoV 2 verfügen, ohne einen Absonderungsbescheid oder einen PCR-Nachweis der Infektion vorweisen zu können, jedoch aufgrund ihrer Antikörper über ein erhöhtes Impfrisiko verfügen.
Wiederholend: Die von Ihnen gesetzlich vorgesehene Impfpflicht ist in keiner Weise vertretbar, und deshalb lehne ich diese entschieden ab!
Dr. Günther Fritz