Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme betreffend den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
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Inhalt
Stellungnahme zu:
Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID19-IG)
1) Das Gesetz beinhaltet keine Regelung für den Fall, dass die bedrohliche Situation der
Pandemie vor dem Außerkrafttreten des Gesetzes mit dem 31.01.2024, nicht mehr gegeben
ist. Sollte in den nächsten Monaten eine Durchimpfungsrate erreicht werden, welche als
hoch genug (2) eingeschätzt wird, ist damit die Begründung, welche das Gesetz rechtfertigen
soll, nicht mehr gegeben. Das Gesetz wäre somit nicht mehr notwendig, eine weitere
verpflichtende Impfung widerspricht damit dem Gesetz und, so nehme ich an, auch den
Menschenrechten und der Verfassung.
2) Die Begründung des Gesetzes
(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02173/fname_1043454.pdf) legt fest,
dass das Ziel „ist die Steigerung der Durchimpfungsrate zur Verhinderung der Verbreitung
von COVID-19“. Es ist aber nicht festgelegt, wie hoch die Durchimpfungsrate werden soll.
Wann ist die Rate hoch genug? Und müsste dennoch, auch wenn der unwahrscheinliche Fall
einer 100%igen Durchimpfung eintreten sollte, muss die Bevölkerung dennoch geimpft
werden, obwohl, laut den allgemeinen Versprechungen der staatlichen Medien und
Aussagen von Regierungsmitgliedern, keine Gefahr mehr besteht?
3) Die Regierung spricht, wenn auch nur zwischen den Zeilen, davon, dass ein Lockdown
eher zu verhindern ist als der Eingriff in die Menschenrechte und eine Impfung, deren
Geldstrafen bei nicht erbrachtem Nachweis für viele zu finanziellen Notständen fuhren kann.
Somit steht das wirtschaftliche Interesse über dem Menschen.
4) Laut verschiedenen Studien ist die Wirksamkeit einer dritten und/oder vierten Impfung, vor
allem bei der Variante Omikron und möglichen weiteren Varianten, nicht bewiesen. Für die
Zukunft ist damit eine Sinnhaftigkeit der Impfpflicht fragwürdig, da mich die Impfung, bei
einer Weiterentwicklung des COVID-Virus, nicht vor diesem schützt.
5) Das Gesetz verpflichtet die Landeshauptleute ein niederschwelliges Impfangebot zur
Verfügung zu stellen, dieses ist für die Bevölkerung im ländlichen Bereich und für Personen
ohne eigene Mobilitätsmöglichkeiten mit großem Aufwand, einer Autofahrt
(Umweltfreundlichkeit??) und Kosten verbunden. Die Zumutbarkeit, für Personen, die keinen
Kontakt zu anderen Personen haben (alleinstehend…) sich impfen zu lassen, ein Eingriff in
die körperliche Unversehrtheit, obwohl es weder für sie selbst noch für andere einen Nutzen
hat.
6) Das Gesetz gibt dem Gesundheitsminister völlige Freiheit bei der Änderung der
Impfpflichtigen Personen (Alter, Erkrankungen, Ausnahmen…) und bei der Anzahl der
erforderlichen Impfungen. Somit ist die Bevölkerung dem Gesundheitsminister völlig
ausgesetzt. Der Person, welche dieses Amt innehat, sollte nicht so viel Freiheit gegeben
werden.
07.01.2021
7) Der derzeitige Wissensstand über die Schutzwirkung der Impfung und die Dauer der
Schutzwirkung sind nicht ausreichend belegt, um eine Impfpflicht einzuführen. So wie auch
nur wenig über Impfschäden und Nebenwirkungen bekannt ist, zumindest wird der
Bevölkerung, mir als Bürger, nichts darüber mitgeteilt (dieser Zustand ist nicht sehr förderlich
für das Vertrauen des Volkes in die Politik).
8) Was ist die österreichische Verfassung und die Menschenrechte noch wert?????
9) Was sind die Menschen wert, wenn sie zu einer Handlung, der Impfung, einer Injektion
deren Inhaltsstoffe und Wirkungsweise, im Vergleich zu Medikamenten zur Behandlung von
COVID, welche bereits auf dem Markt sind, nur wenig erprobt und erforscht sind, gedrängt
werden?