COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (92451/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme betreffend den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Einleitend möchte ich festhalten, dass ich eine gesetzliche Verpflichtung zur Covid19-Impfung kategorisch in jeder Form ablehne und möchte dies nachstehend anhand einiger Zahlen, Studien bzw. bestehender Regulative begründen:

Das Hauptziel der Impfung war, die Übertragung zu stoppen, um die Immunität zu erhöhen, damit fast keine Infektionen mehr stattfinden. Nunmehr zeigt eine von der U. S. Centers for Disease Control and Prevention (CDC) und dem amerikanischen Justizministerium durchgeführten Studie (Transmission potential of vaccinated and unvaccinated persons infected with the SARS-CoV-2 Delta variant in a federal prison, July—August 2021), dass es keinen! Unterschied in der Dauer und Stärke der Infektiösität zwischen Geimpften und Ungeimpften gibt. Eine weitere Studie, die ähnliches belegt ist z.B. „Community transmission and viral load kinetics of the SARS-CoV-2 delta variant in vaccinated and unvaccinated individuals in the UK: a prospective, longitudinal, cohort study, The Lancet, October 29, 2021.
Die Impfung führt daher keineswegs zu einer sterilen Immunität.

WHO-Daten zeigen, dass bisher rund 2.500.000 Nebenwirkungen gemeldet wurden, darunter auch schwere und Todesfälle. Die VAERS-Datenbank zeigt in einer Auswertung (https://vaersanalysis.info/2021/10/29/vaers-summary-for-covid-19-vaccines-through-10-22-2021/), dass die Covid-19-Impfstoffe in 2021 mehr Todesfall-Verdachtsmeldungen als alle anderen Impfungen seit 1990 insgesamt produzierten. Für den Biontech-Pfizer Impfstoff sind in https://www.adrreports.eu/de allein 668.442 Meldungen mit Stand 4. Jänner 2021 für den EU-Raum vermerkt. Weiters hat jedes der bedingt zugelassenen Vakzine zumindest einen „rote Hand“ Brief erhalten, die vor schweren Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen warnen. Wenn man die Anzahl der berichteten Nebenwirkungen der bedingt zugelassenen Corona-Impfstoffen betrachtet, ist mir nicht ersichtlich, wie man von sicheren Impfstoffen sprechen kann.

Die Zahlen der Wochenberichte des Robert-Koch-Instituts der Monate November und Dezember 2021 zeigen, dass bei den verstorbenen symptomatischen Covid-19-Fällen in der Altersgruppe 60 Jahre und älter rund die Hälfte der Fälle doppelt geimpft sind. Inwieweit sich hier der so oft propagierte Schutz vor einem schweren Verlauf zeigt, ist mir nicht nachvollziehbar.
Auch zeigte sich in den Wochen vor Weihnachten, wo die Omikron-Variante in Europa noch nicht bzw. kaum verbreitet war, dass eine hohe Durchimpfungsrate (z.B. Irland, Island, Gibraltar) nicht vor verschärften Maßnahmen bis hin zum Lockdown schützte.

Im wöchentlichen Covid-19-Lagebericht vom 30.12.2021 des Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-12-30.pdf?__blob=publicationFile) ist auf Seite 14 angegeben, dass bei den Omikron-Fällen 1.097 Patientinnen und Patienten ungeimpft und 4.020 vollständig geimpft waren, wobei von diesen 1.137 eine Auffrischungsimpfung hatten. Anhand dieser Zahlen wären 78 % der mit der Omikron-Variante Infizierten vollständig immunisiert und das bei einer Durchimpfungsrate in Deutschland von rund 70 %. In einem Artikel der Tageszeitung Standard vom 23. Dezember 2021 (https://www.derstandard.at/story/2000132143129/neue-studien-hoffnung-und-sorge-vor-der-omikron-welle) ist zu Omikron-Infektionen für Dänemark angeführt: „Tatsache ist aber auch, dass die Omikron-Variante besonders häufig zu Reinfektionen und Impfdurchbrüchen führt, das zeigen aktuelle Daten aus Dänemark. In absoluten Zahlen betreffen dort 79,1 Prozent aller Omikron-Fälle doppelt Geimpfte, 10,6 Prozent dreifach Geimpfte. Auf Ungeimpfte entfallen nur 8,5 Prozent. Zum Vergleich die Verhältnisse beim Impfstatus: 42,5 Prozent der Däninnen und Dänen sind doppelt Geimpfte, 35 Prozent sind dreifach Geimpfte, 18,5 Prozent sind ungeimpft. Das zeigt, dass in Dänemark die doppelt Geimpften bei den Omikron-Infektionen anteilsmäßig deutlich überrepräsentiert sind.“
D.h. dass verhältnismäßig mehr vollständig immunisierte Personen an der Omikron-Variante erkranken. Wie man anhand der angeführten Zahlen anderer Länder an die Einführung einer Impfpflicht denken kann ist mir völlig rätselhaft. Die Impfung schützt nicht vor Ansteckung und Weitergabe des Virus.
Eine weitere offene Frage anhand der Corona-Omikron-Daten diverser Länder ist, ob nicht die Impfung zu einem langfristig erhöhten Ansteckungsrisiko führt (vgl. auch Vaccine Surveillance Report der UK Health, Woche 42, S. 23 ff. über fehlende N-Antikörper nach Impfung).
Mir sind keine ähnlichen zusammenfassenden Daten für Österreich bekannt, diese dürften sich aber ähneln.

In diesem Zusammenhang muss auf die erhöhten Gesamtsterblichkeiten hingewiesen werden, welche unterschiedlichsten Auswertungen zufolge in vielen Ländern auftreten und zeitlich mit dem Beginn der Impfungen korrelieren. Eine Auswertung der Uni Jena vom 16. November 2021 mit dem Titel „Je höher die Impfquote, desto höher die Übersterblichkeit“ zeigt: Eine Übersterblichkeit ist in allen 16 deutschen Bundesländern festzustellen. Die Anzahl der vom Robert-Koch-Institut berichteten Corona-Sterbefälle stellt durchwegs nur einen relativ kleinen Teil der Übersterblichkeit dar und kann vor allem den kritischen Sachverhalt „Je höher die Impfquote, desto höher die Übersterblichkeit“ nicht erklären.
Auch das deutsche Statistische Bundesamt hat eine stark steigende Übersterblichkeit registriert (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/_inhalt.html), die sich nur zum Teil durch Corona-Infektionen erklären läßt. Im September und Oktober 2021 gab es rund 7.000 Todesfälle mehr als im Durchschnitt der vorangegangenen vier Jahre, im November stieg diese Zahl dann sogar auf 15.000 Tote. Die 10.000 Coronatoten, die in den drei Herbstmonaten gemeldet wurden, machen nur etwa Drittel dieser Übersterblichkeit aus.
Ein kausaler Zusammenhang mit den Impfungen ist natürlich nicht bewiesen, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden und gehört, bevor man an die Einführung einer Impfpflicht bzw. überhaupt ans „Weiterimpfen“ denken sollte, aus meiner Sicht jedenfalls ausgeschlossen. Eine Studie, die derzeit als PrePrint in Researchgate eingereicht ist (COVID vaccination and age-stratified all-cause mortality risk), bestätigt eine deutliche Übersterblichkeit durch Covid-Impfungen. Angesichts der unklaren gesundheitlichen Folgen der Impfung nun auch eine Impfpflicht einführen zu wollen, ist aus meiner Sicht völlig unverantwortlich.

Nach Art. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jeder Mensch das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
Nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jedermann Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, wobei der Schutzbereich dieses Rechtes auch das Verbot von Eingriffen in die körperliche oder geistige Integrität eines Menschen umfasst, insbesondere auch das Verbot von Eingriffen durch Biomedizin oder genetische Experimente (ebenso Art. 3 GRCh).

Weiters verbietet die Resolution des Europarates, Nr 2361, vom 27. Jänner 2021 einen Impfzwang als Eintrittsvoraussetzung in das öffentliche oder berufliche Leben.

Nach dem Nürnberger Kodex ist es verboten, jemanden zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment zu zwingen. Jede Teilnahme muss frei, selbstbestimmt, ohne Zwang, List, Betrug, und unter vollkommener Aufklärung der Fakten und Rechtslage erfolgen. Der Nürnberger Kodex wurde eingeführt, damit Menschen nie wieder zu medizinischen Behandlungen gezwungen oder genötigt werden. Nach Art. 22 der RL 2001/83/EG, nach der alle derzeit im Umlauf befindlichen Impfungen zugelassen sind, sind bedingte Zulassungen nur unter der Bedingung zugelassen, dass experimentelle Studien durchgeführt werden müssen. Aus meiner Sicht sind diese experimentellen Untersuchungen bzw. Studien, welche im Rahmen der Anwendung noch vorgeschrieben sind, mit dem Nürnberger Kodex nicht in Einklang zu bringen.

Fraglich ist aus meiner Sicht auch, wie die genbasierten Impfstoffe mit § 74 GTG in Einklang zu bringen ist.

Die derzeitig verwendeten Covid-Impfungen haben nur eine bedingte Zulassung, sie bieten keine sterile Immunität, es gibt keine Langzeitfolgenabschätzung. Die Impfung kann die Krankheit epidemiologisch nicht einbremsen bzw. ausrotten, was für die Einführung einer Impfplicht zwingend notwendig wäre. Weiters wäre für die Einführung einer Impfpflicht die Alternativlosigkeit der Impfung sowie die Sicherheit der Vakzine erforderlich bzw. wäre sicher zu stellen, dass es das gelindeste aller Mittel ist.

Das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit, welches auch gesetzlich verankert ist, sollte unbedingt gewahrt bleiben, wie die freie Entscheidung über eine medizinische Therapie. Eine Impfung muss eine individuelle Entscheidung nach Abwägung des persönlichen Risikos bleiben. Der politische Zwang einer Impfung mit allen möglichen Folgen, bis zum Berufsverbot ist ein massiver Angriff auf die individuelle Selbstbestimmung. Mögliche Schäden, welche durch mRNA Impfstoffe hervorgerufen werden, sind immer noch Gegenstand der Forschung und schwer abzuschätzen.

Ich fordere daher, die Impfpflicht nicht einzuführen bzw. die Diskussion über dessen Einführung zu beenden.

Stellungnahme von

Schneiderbauer, Stefan

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