COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (95203/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme betreffend den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren!

Durch die Impfpflicht gegen COVID-19 wird die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Achtung des Privatlebens aufs schärfste verletzt. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Eingriffe in dieses Grundrecht. Die Österreichische Bundesregierung nimmt diese Möglichkeit zum Anlass, um die Impfpflicht einzuführen. Das Hauptaugenmerk liegt auf einer Maßnahme, die zur Maximierung der Durchimpfungsrate führen soll, um die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Im Folgenden sind meine Einwände, die gegen eine Impfpflicht sprechen, aufgelistet:

• Durch die Impfung wird keine sterile Immunität erlangt.
• Ansteckung und Weitergabe von infektiösen Viren ist trotz Impfung weiterhin möglich.
• Die Impfstoffe haben nicht alle Phasen der Arzneimittelprüfung durchlaufen. Langfristige Risiken sind nicht geprüft. Das Impfen und Boostern verschiedener Impfstoffe, im s.g. „off label use“ durchgeführt, stellt ein Risiko dar.
• Mehrfachimpfungen bzw. wiederholte Boosterungen sind nicht erforscht und deren langfristigen Folgen für den Körper nicht absehbar. Das Gesetz bietet Spielraum für beliebig viele Boosterungen und Kürzungen der Zwischenintervalle.
• Schwere Nebenwirkungen und Impfschäden werden in Österreich nicht zur Gänze gemeldet und erfasst. Oft werden sie als „eh bekannte“ Nebenwirkungen abgetan und nicht ernst genommen. Damit ergibt sich ein große Dunkelziffer, die außer Acht gelassen wird.
• Die Nutzen-Risikoabwägung ist damit verfälscht.
• Die Hersteller der Impfstoffe tragen kein Risiko betreffend der Nebenwirkungen und Impfschäden.
• Durch das Impfgesetz ist nicht geregelt, wer im Falle von schwerwiegenden Nebenwirkungen die Folgekosten für den Geimpften trägt.
• Ein hoher Durchseuchungsgrad der Bevölkerung ist als pandemiebeeinflussender Faktor wissenschaftlich anerkannt. Aber laut Gesetzesentwurf gilt für den Genesenen-Status ein Ablaufdatum, wobei die Höhe des Antikörpertiters und eine T-Zellenimmunität gänzlich ignoriert werden. Das widerspricht jeder Wissenschaftlichkeit.
• Die Erstellung von Impfausnahmen ist laut Gesetz nur Vertragsärzten, Vertragsgruppenpraxen oder Amtsärzten vorbehalten. Das widerspricht der Möglichkeit einer freien Arztwahl.
• Um das Impfgesetz ausführen zu können, werden Datenschutzbestimmungen missachtet und ein Gesundheitsmeldesystem wie ELGA zweckentfremdet für verwaltungsstrafrechtliche Belange herangezogen.
• Die Impfung wird als einzige Maßnahme gesehen, um der Pandemie entgegen zu wirken.
Ein Impfgesetzt verhärtet diesen einseitigen Glaubenssatz und ist im Umgang mit der Pandemie kontraproduktiv.

Die menschliche Natur, insbesondere die Gesundheit lässt sich nicht auf einen einzigen Aspekt, dem der Impfung, reduzieren. Es gibt weit mehr unterstützende Maßnahmen, welche das allgemeine Gesundheitssystem entlasten und einer Hospitalisierung entgegenwirken. Dieses große Potential ist im Umgang mit der Pandemie miteinzubeziehen.

Ich plädiere für eine freie Impfentscheidung und gegen eine Impfpflicht und ersuche diesem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen!

Mit freundlichen Grüßen
Mag. rer. nat. Elfriede Banieghbal-Girstmair

Stellungnahme von

Banieghbal-Girstmair, Elflriede

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