COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (96014/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme betreffend den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Impfpflichtgesetz

Das Impfpflichtgesetz, Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 ist in vollem Umfang abzulehnen, und zwar aus folgenden Begründungen:

Sämtliche vorhandenen Covid-19 „Impfstoffe“ besitzen keine Vollzulassungen, sondern haben lediglich bedingte Zulassungen, und befinden sich immer noch in klinischen Studien (z.B. Pfizer bis Mai 2023 – Moderna bis Oktober 2022). Das bedeutet, dass die Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit längst nicht abgeschlossen sind. Kein einziger der in Österreich zugelassenen Impfstoffe verfügt über eine endgültige Zulassung.

Umso wichtiger scheint im Zusammenhang mit der geplanten Impfpflicht die Änderung des Arzneimittel- und Gentechnikgesetzes zu sein, um einerseits die millionenfachen Impfungen sowie die Impfpflicht selbst zu legitimieren.

Im bestehenden Arzneimittelgesetz heißt es unter
„§ 28. Klinische Prüfungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn
2. Angaben über relevante physikalische und chemische Daten oder biologische Eigenschaften sowie über die angewendete Arzneimitteltechnologie vorliegen…“
Dieser und andere Punkte wurden im neuen Antrag ERSATZLOS GESTRICHEN!

Diese Streichungen scheinen auf den Impfstoff Comirnaty zugeschnitten zu sein. So finden sich etwa
die zwei „Hilfsstoffe“ von Pfizer/Biontech ALC-0315 und ALC-0159, die laut Herstellerangaben „for
Research only“ sind, nicht in der Österreichischen Arzneimittel Datenbank. Bei ALC-0315 handelt es sich um ein ionisierbares Aminolipid, Bei ALC-1059 um einen Lipid-Hilfsstoff, der bei der Entwicklung von Lipid-Nanopartikeln für die Verabreichung von mRNA-basierten Impfstoffen verwendet wird.
Die EMA gibt an, dass zu den beiden Stoffen nur eingeschränkte Unterlagen eingereicht wurden. Wir werden also im Dunkeln darüber gelassen, welche Überprüfungen dieser Hilfsstoffe stattfanden und welche Nebenwirkungen unter Umständen auftreten können.
Auf der Herstellerseite befanden sich bis ca. Mitte Dezember 2021 folgende Hinweise, die eigenartiger Weise dann verschwanden, als in diversen Medien von diesen Stoffen berichtet wurde:
„Achtung. Nur für Forschungszwecke und Laboruntersuchungen: NICHT FÜR DIE ANWENDUNG IM ODER AM MENSCHEN!“ (Sapphire Bioscience, biomol oder Echelon Biociences)

EMRK
(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum SCHUTZ DER GESUNDHEIT und der Moral oder zum SCHUTZ DER RECHTE UND FREIHEITEN ANDERER notwendig ist.

Der Eingriff der Regierung in die Ausübung dieses Rechts (2) kann aus mehreren Gründen nicht zur Anwendung kommen:

Einerseits dient die Impfung nicht bzw. nicht ausreichend der Gesundheit, da sie keine sterile Immunität und auch keinen Schutz vor Ansteckung mit sich bringt.

Offenbar ist das Gegenteil der Fall! Wie wir von Berichten aus Dänemark und Großbritannien sehen, ist die Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr von geimpften Personen bei der zurzeit vorherrschenden Omikron Variante sogar höher als bei ungeimpften Personen.

Das gleiche gilt auch für den zweiten Ausnahmegrund, „…oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.“ Eine Impfung, die weder eine sterile Immunität, noch einen Schutz vor Ansteckung und schon gar keinen Schutz vor Weitergabe der Krankheit mit sich bringt, kann unmöglich zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sein. Das ist absurd. Hier wedelt der Schwanz mit dem Hund!

Anforderungen an Arzneimittel
§ 3. Es ist verboten, Arzneimittel in Verkehr zu bringen, bei denen es nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und nach den praktischen Erfahrungen nicht als gesichert erscheint, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine schädliche Wirkung haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgeht.

§ 4. (3) Es ist verboten, Arzneimittel in Verkehr zu bringen,
1. deren Haltbarkeit nicht mehr gegeben ist,
2. deren Verfalldatum überschritten ist,

Im September wurde z.B. die Haltbarkeitsdauer von Comirnaty von 6 auf 9 Monate verlängert. Lediglich eine Mitteilung, kein Wort dazu, wie es dazu kommt, keine Begründungen, Testungen etc.

Ein weiterer Grund für die Ablehnung der Impfpflicht ist, dass jeglicher wissenschaftliche Diskurs über Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfstoffe unterdrückt wird und folglich nicht stattfindet. Es werden sogar von Seiten der Ärztekammer Ärzte mit dem Entzug ihrer Kassenverträge oder gleich mit Approbationsentzug bedroht, wenn sie ihren Patienten ehrliche Ratschläge bzw. Einschätzungen zum Thema Impfung, geben. Das passt einfach nicht ins Impf-System.

Bis Anfang 2020 war es normal, dass kranke Menschen medizinisch behandelt wurden. Jetzt werden Covid-19 infizierte allein ihrem Schicksal überlassen, eingesperrt; ohne Behandlung müssen sie warten, bis die Erkrankung einen Krankenhausaufenthalt notwendig macht oder noch schlimmeres. Es gibt keine Empfehlungen für Behandlung oder Medikamente und es gibt auch keine offiziellen Tipps zur Prophylaxe.

Es gibt keine Studien darüber, warum Genesene über einen längeren Zeitraum mehr Antikörper aufweisen als Geimpfte. Es interessiert auch niemanden. Warum? Weil sich die Regierung auf IMPFEN eingeschworen hat, impfen als einziges Allheilmittel, impfen als Game Changer, Impfen als Pflicht.

Ein völliger Wahnwitz angesichts der extrem steigenden Nebenwirkungen, auch mit tödlichem Ausgang, angesichts der Wirkungslosigkeit zumindest nach wenigen Wochen, angesichts der unzähligen Impfdurchbrüche, angesichts der immer mehr in den Krankenanstalten und Intensivstationen liegenden geimpften Menschen! Wobei noch hinzuzufügen ist, dass die Impfdurchbrüche offiziell stark reduziert werden konnten, jedoch durch eine Änderung der Definition – jetzt gilt jede Person nach 6 Monaten automatisch als ungeimpft! Bravo, wieder einmal statistische Glanzleistung!

Das alles sind ungeheuerliche Missstände in Österreich, die es zuerst zu bewältigen gibt, bevor man über das sinnloseste überhaupt reden sollte, nämlich die Impfung. In vielen Ländern der Welt wird das ganz anders und oft sehr erfolgreich praktiziert, dass man sich um die Menschen kümmert.

Die Covid-19 Impfstoffe haben mehr Nebenwirkungen innerhalb eines Jahres, als alle Impfstoffe der ganzen Welt zusammen in den letzten 40 Jahren. Quelle: WHO/Vigiaccess.org/covid-19 vaccine. Insgesamt wurden im Jahr 2021 2.878.342 Millionen gemeldet. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, wie ich bereits erklärt habe.

In der EMA Datenbank, Stand 25.12.2021, finden sich 1.302.104 Millionen Nebenwirkungen, davon mehr als die Hälfte schwerwiegend, behindernd, mit längerem Krankenhausaufenthalt, lebensbedrohlich und 19.820 Todesfälle, die restlichen knapp 560.000 Fälle hatten „nur“ ernste Nebenwirkungen.

Allein in meinem Umfeld kenne ich mehrere Schlaganfälle mit schwerem Verlauf, darunter meine Mutter, mehrere Todesfälle, halbseitige Lähmungen, Thrombosen, Gleichgewichtsstörungen mit ständigen Stürzen, starke Erschöpfung, Neuropathien. Von wochenlangen, grippeähnlichen Zuständen nach der Impfung gar nicht zu reden.

Aber alle Vorfälle haben natürlich nichts mit den vorangegangenen Booster-Impfungen zu tun. Warum?!

Die neuen Impfstoffe basieren auf neuartigen Verfahren, die zuvor noch nie angewendet wurden, und jetzt werden sie seit einem Jahr experimentell an Menschen getestet. Milliarden mal. Milliarden mal ist nicht bekannt, welche schweren Nebenwirkungen tatsächlich auf die Impfung zurückzuführen sind, Milliarden mal ist vollkommen unbekannt, welche mittelfristigen und langfristigen Schäden entstehen werden.

Diese oben angeführten Fakten machen eine Impfpflicht völlig undenkbar, nicht geeignet, nicht verhältnismäßig und sind auch nicht das gelindere Mittel.

Vergleiche mit anderen Impfstoffen, die in Österreich zeitweise einer Impfpflicht unterlagen, sind unzulässig: Diese Impfungen wie z.B. gegen Pocken verschafften eine sterile Immunität, sie hatten eine vollständige Zulassung und schützen jahrzehntelang vor Ansteckung.

Jetzt soll mit bedingt zugelassenen, sich noch länger in klinischen Studien befindenden Impfstoffen, die weder eine sterile noch eine klinische Immunität bieten, eine Impfpflicht mit sich alle paar Monate wiederholenden Impfungen eingeführt werden, noch dazu mit horrenden Strafen bei Nichtbefolgung. Völlig absurd und unvorstellbar!

Dazu kommt noch ein Verdacht, der bislang nicht ausgeräumt wurde. Warum wurde zusätzlich zum Gesetzesantrag noch ein Initiativantrag eingebracht. Will jemand die Stellungnehmenden verwirren, oder verunsichern? Oder schafft sich der Antragsteller hier einen möglichen Vorteil, indem er zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen ohne Begutachtungsverfahren schnell und unbürokratisch durchzubringen gedenkt? Vielleicht doch 4 Impfungen pro Jahr? Welche Substanzen müssen wir uns verabreichen lassen? Sollten solche oder ähnliche Hintergedanken im Spiel sein, dann finde ich diese Vorgangsweise auch rechtsstaatlich höchst bedenklich!

2G ist rechtsstaatlich nicht haltbar, weil es eine durch nichts begründete Diskriminierung Ungeimpfter darstellt und lediglich einer Drangsalierung dieser Gruppe gleichkommt, um sie in die Spritze zu zwingen. Das werden die Gerichte letztlich, und leider zu spät, feststellen.

Das Impfpflichtgesetz ist in vollem Umfang abzulehnen, weil damit völlig versagende, jedoch mit unzähligen Nebenwirkungen und Folgeerkrankungen einhergehende Impfstoffe zwangsweise eingesetzt werden würden. Das werden die Gerichte hoffentlich rechtzeitig feststellen.

Stellungnahme von

Ebner, Franz

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