Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme betreffend den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Stellungnahme zur geplanten Impfpflicht.
Die derzeit verwendeten Impfstoffe bzw. die internationale, belastbare Datenlage zu diesen Impfstoffen rechtfertigen eine Impfpflicht keineswegs. Vor Allem das Risiko der Impfung auf Basis der abseits von Krebsbehandlungen in der Humanmedizin wenig erprobten mRNA-Technologie wird nicht ausreichend erhoben.
Bereits in den ersten zwei Zeilen der Erläuterungen wird angeführt, dass die Durchimpfungsrate trotz „zentral zugelassener Impfstoffe“ unzureichend ist.
Eine zentrale Zulassung der Impfstoffe besteht nur insofern, als die EMA eine bedingte Zulassung erteilt hat. Die für eine reguläre Zulassung erforderlichen Daten und Studien laufen je nach Hersteller weit bis ins Jahr 2023 oder länger, von einer regulären, zentralen Zulassung kann nicht die Rede sein.
Die EMRK muss in diesem Fall für die Rechtfertigung einer Impfpflicht herhalten bzw. wird so ausgelegt, dass eine Impfpflicht Legitimation erhält.
Neben belanglosen, zitierten Veröffentlichungen wird richtigerweise zitiert, dass Eingriffe in die Menschenrechte gerechtfertigt sind, wenn einem dringenden sozialen Bedürfnis entsprochen wird. Schüsselwort dabei ist die Infektiosität, die durch die Maßnahme nicht unterbunden wird und somit die Gefahr für die Öffentlichkeit nicht abstellt.
„Das vorliegende Gesetz dient dem Rechte anderen…….dies und die insgesamt geringere Verbreitung von COVID-19 dienen dem Schutz der Gesundheitsinfrastruktur“
Infizierte Menschen sind unabhängig davon, ob geimpft oder ungeimpft, Überträger. Gemäß mehreren Studien und staatlichen Statistiken besteht wenig Unterschied in der Infektion und Übertragbarkeit zwischen Geimpften und ungeimpften Personen. Eine äußerst umfangreiche Studie der Harvard-Universität ist ein positiver Effekt der Impfquote auf das Infektionsgeschehen nicht belegbar. (1)
Absatz 5 nimmt Bezug auf Menschen, die aus medizinischen Gründen durch eine Impfung nicht geschützt werden können. Wiederum möchten wir anmerken, dass der Schutz dieser Personen durch eine Impfung nicht gewährleistet ist.
Minister Dr. Mückstein hat in der schriftlichen Beantwortung auf eine parlamentarische Anfrage kundgetan, dass das Gesundheitsministerium nicht oder noch nicht erhebt, wie viele Menschen sich aufgeschlüsselt nach Impfstatus aufgrund COVID-19 in Spitalsbehandlung oder gar auf Intensivstationen befinden. Die Fakten für eine Beurteilung, ob und in welchem Ausmaß die Impfung wirkt, sind also gar nicht vorhanden. Die AGES hat mit 17.11. die wöchentliche Statistik über Impfdurchbrüche eingestellt bzw. nicht mehr veröffentlicht. Wiederum liegen der Öffentlichkeit keine Zahlen vor, um eine Entscheidung der Vertretung in Ministerien und Parlament nachvollziehen zu können.
Ab Abs. 11 wird das niederschwellige Impfangebot beschrieben.
Niemals wurde dabei objektiv informiert. Allein das Beispiel des Briefes an Ungeimpfte mit einem Impftermin im Dezember zeigt, dass die Informationskampagne wenig haltbare Argumente pro Impfung kommuniziert, aber niemals auf Risiken der Impfung hingewiesen wird.
Als Ziel wird eine Durchimpfungsrate von 90% angegeben. Seit Beginn der Pandemie wurden den Bürgern die unterschiedlichsten, stets steigenden erforderlichen Durchimpfungsraten erklärt.
Beginnend mit 60% in den Anfängen bis nun 90%. In den vorliegenden Erläuterungen wird dies u.a. mit laufenden Virusvarianten begründet.
Omikron führt uns nun vor Augen, dass die Durchimpfungsrate keinen Einfluss mehr auf das Pandemiegeschehen hat. Während der Öffentlichkeit mit in-vitro-Studien der Impfstoffhersteller tolle Wirkungen der Boosterimpfung versprochen wird, zeigen tatsächliche Zahlen eine ein ganz anderes Bild:
So weist das Robert-Koch-Institut im Wochenbericht vom 30.12.2021 (2) aus, dass bei 4.206 Omikron-Infizierten mit bekanntem Impfstatus lediglich 186 nicht geimpft waren. Selbst der Booster hat keine positiven Effekte gezeigt. Die Zahlen wurden zwar nachträglich korrigiert, jedoch lässt sich aus den korrigierten Zahlen nach wie vor ablesen, dass der Impfstatus keinen Einfluss auf die Omikron-Infektionen hat. Tendentiell sind laut diesen Zahlen geimpfte Personen sogar stärker betroffen!
Der Bericht des dänischen Statens Serum Institut „Rapport om omikronvarianten“ vom 17.12.2021 (3) weist aus, dass der Anteil der ungeimpften Omikron-infizierten im einstelligen Bereich ist, und geimpfte Menschen tendentiell sogar stärker von einer Infektion betroffen sind. (3)
Daten des Office for National Statistics in Großbritannien zeichnen exakt dasselbe Bild.
Die mRNA-Impfung zielt auf ein einziges Protein eines mutationsfreudigen Virus ab, während das natürliche Immunsystem bei RNA-Viren auf mehrere 100 verschiedene Merkmale ansprechen kann. Es ist somit nur eine Frage der Zeit, bis Wirkung von RNA-Impfstoffen vom sich verändernden Virus umgangen werden und die Impfung sogar kontraproduktiv werden kann. Ein ansatzweises Verständnis der Evolution reicht aus, um zu wissen, dass eine Impfung, die keine sterile Immunität hervorruft, Mutationen des Virus beschleunigt und somit wesentlich zu einer nachlassenden Wirkung der Impfstoffe beiträgt.
Die Impfung mit derzeit befristet zugelassenen Wirkstoffen kann somit, egal nach wie vielen Dosen, niemals ein Game-Changer sein!
Seit Beginn der Impfkampagnen sind weltweit stark steigende Zahlen neurologischer Erkrankungen, Myokariditis, Periokarditis, Thrombosen und einigen weiteren schwerwiegenden Erkrankungen festzustellen. Während Länder wie die Niederlande Impfnebenwirkungen und Impffolgen relativ genau erfassen, geschieht das in Österreich praktisch gar nicht. Nur sehr selten wird bei schwerwiegenden Erkrankungen nach einer Impfung ein Zusammenhang eingeräumt.
Untersuchungen des Blutes von geimpften Personen unter dem Dunkelfeldmikroskop zeigen zu „Geldrollen“ verklumpte rote Blutkörperchen, unabhängig vom Impfstoff. Gleichzeitig untersuchtes Blut von ungeimpften Menschen weisen diese Verklumpungen nicht auf. D-Dimer-Werte bestätigen diese Beobachtung uneingeschränkt. Fakt ist, dass die Impfung Thrombosen verursacht, die wiederum für viele der oben angeführten Schädigungen verantwortlich sind.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass mindestens drei Dosen der mRNA-Präparate erforderlich sind, die Gültigkeit der Booster-Impfung wurde bereits herabgesetzt. Es ist zu erwarten, dass ein vierter und noch weitere Stiche erforderlich sind, um den gültigen Impfstatus aufrecht erhalten zu können. Mann kann von einem „Impf-Abo“ sprechen.
Noch nie gab es eine Impfung, die in relativ kurzem Zeitraum eine ganzer Serie von Auffrischungen benötigt. Daraus lässt sich schließen, dass diese Präparate untauglich sind. Darüber hinaus hat der Minister die Verordnungsermächtigung, die Impfstoffe und die Häufigkeit beliebig festzusetzen.
Um eine Impfpflicht rechtfertigen zu können, wären folgende Daten erforderlich:
1. Anzahl der Verstorbenen (unter Angabe ob AN oder MIT Corona verstorben), Spitalspatienten und Intensivpatienten aufgeschlüsselt nach MIT und AN Covid-19, getrennt nach Impfstatus
2. Belastbare Daten der Infektiosität und Übertragungsfähigkeit der Geimpften im Verhältnis zu den Ungeimpften bezogen auf die derzeitigen Varianten. Seriöse Studien dazu sind ausreichend vorhanden.
3. Belastbare Daten zu Impfschäden. In nur wenigen Ländern (bspw. Niederlande) werden diese auch tatsächlich in ausreichendem Maße erhoben.
4. Bekanntgabe aller Inhaltsstoffe der Vakzine.
5. Analyse von Risiko und Nutzen anhand aller genannten Daten aufgeschlüsselt nach Altersgruppen.
6. Analyse der Impfeffektivität anhand der erhobenen Daten nach Altersgruppen. In-vitro-Daten der Hersteller bei Pseudoviren liefern keine geeignete Datengrundlage für die Beurteilung der Impfeffektivität.
7. Veröffentlichung all dieser Daten sowie der Verträge mit den Impfstoffherstellen.
Auf Basis seriöser, belastbarer Studien und Daten ist es mir somit nicht möglich nachzuvollziehen wie es zu einem vernunftbasierten Beschluss zu einer Impfpflicht kommen sollte.
Weiters erwarte ich objektive, belastbare und nachvollziehbare Daten zu dieser größten Pandemie der jüngeren Menschheitsgeschichte.
Die Politik hätte die Pflicht, ebenso wie die Sozialversicherungen und damit befassten Behörden, objektiv zu informieren und damit der Bevölkerung eine Grundlage für die persönliche Entscheidung zu liefern.
Nach umfangreicher und unvoreingenommener Recherche von seriösen Studien, komme ich zu folgenden Schlussfolgerungen:
• Die Nebenwirkungen und Folgen der bislang eingesetzten Impfungen garantieren nicht die Unversehrtheit des Körpers.
• Bislang bekannte Nebenwirkungen und Impffolgen, zeichnen ein düsteres Bild. Diese nehmen mit jeder weiteren Impfung zu.
• Langzeitwirkungen der Impfung sind noch gar nicht bekannt, das Risiko kann somit noch gar nicht in vollem Ausmaß abgeschätzt werden.
• Die Wirkung der Impfungen waren stets nur kurzzeitig spürbar, eine permanente „Auffrischung“ ändert nichts daran.
• Die Impfung hat sich nicht als Game Changer erwiesen und ist somit zur Pandemiebekämpfung untauglich.
• Neue Varianten wie derzeit Omikron machen die Impfung gänzlich nutzlos, eine Anpassung der Impfstoffe seitens der Hersteller eilen neuen Mutationen weit hinterher.
Eine Impfpflicht mit derzeit eingesetzten und im Gesetzestext angeführten Impfstoffen ist somit gänzlich abzulehnen.
Robert Hager
Zitierte Studien:
1) https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8481107/
2) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-12-30.pdf?__blob=publicationFile
3) https://www.ssi.dk/-/media/cdn/files/covid19/omikron/statusrapport/rapport-omikronvarianten-17122021-ep96.pdf?la=en