Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme betreffend den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Eine "unzureichende" Durchimpfungsrate ist einer der Gründe eine Impfplicht einzuführen? Was heißt das genau? Welche Zielgruppe wird für die Aussage "unzureichend" herangezogen? Was wäre eine "ausreichende" bzw. "hohe" Durchimpfungsrate? Wird diese je nach Befindlichkeit der Regierung festgelegt? Auf welcher wissenschaftlich fundierteren Evidenz? Also, was ist eine AUSREICHENDE Durchimpfungsrate und vor allem von welcher Bevölkerungsgruppe? Werden zukünftig auch die ab 5jährigen dazu berechnet? So, dass wir NIEMALS auf eine "hohe" Durchimpfungsrate kommen können? Wie kann wissenschaftlich begründet behauptet werden, dass eine "hohe" Durchimpfungsrate die sogenannte Pandemie beendet, wenn es laufend zu Impfdurchbrüchen kommt?
Wie viele Auffrischungsimpfungen zur Vollimmunisierung (= Booster) sind dabei vorgesehen? In welchem Abstand? Wird das ebenso willkürlich festgelegt?
Die Impfstoffe wurden NICHT für die aktuellen Mutationen entwickelt, sie erzeugen keine sterile Immunität und alle Impfstoffe haben nach wie vor eine BEDINGTE Marktzulassung.
Hier der Auszug aus dem aktuellen Aufklärungs- und Dokumentationsbogen:
"Die Anwendung von COVID-19-Impfstoffen als 3. Dosis ist derzeit TEILWEISE NOCH NICHT ZUGELASSEN. Die Datenlage ist zum Teil noch begrenzt und über Art und Häufigkeit von Nebenwirkungen sind noch nicht alle Informationen verfügbar. Dies gilt auch bei der Anwendung von mRNA-Impfstoffen als 2. Dosis nach Vektorimpfstoffen."
"TEILWEISE NICHT ZUGELASSEN" und das soll verpflichtend werden? MIT WELCHEM RECHT maßt sich die Regierung an, über MEINEN Körper zu bestimmen?
Ich lehne es daher ab, meinen Körper als Versuchsobjekt zur Verfügung zu stellen. Ich lehne es ab, mit Impfstoffen, die sich im Versuchsstadium befinden, geimpft zu werden. Meine persönliche Nutzen Risiko Abwägung spricht gegen die Impfung. Über meinen Körper bestimmte nur ich. Ich sehe es nicht als die Aufgabe der Regierung, mich mit Maßnahmen, die ich ablehne, schützen zu wollen. Diejenigen, die sich schützen möchten, können das ANGEBOT gerne annehmen. Das Versprechen, dass die Impfung "schützt" soll glauben, wer mag. ICH NICHT.
Im Übrigen gibt es ALTERNATIVEN zur Impfung. Es gibt bereits jetzt Medikamente und Behandlungsprotokolle, die die Hospitalisierungen reduzieren können. Man müsste diese Maßnahmen eben großflächig in allen Arztpraxen, ev. auch mittels mobilen Behandlungsteams, großflächig und vor allem frühzeitig einsetzen.
Zusammenfassend:
Der Entwurf legt willkürlich den Betroffenenkreis fest und wird nicht auf jene Personen
beschränkt, die gefährlich im Sinne des Gesetzes sein könnten.
Der Entwurf legt als Schutzniveau ausschließlich eine willkürliche Zahl an Impfungen
fest, er definiert kein objektivierbares Schutzniveau, an dem sich Betroffene in Ihrem Verhalten orientieren können.
Der Entwurf ignoriert die Beschränkungen der Impfstoffe, insbesondere, dass die Impfstoffe nicht bei allen Menschen wirken, sehr unterschiedlich wirken, nur mildernd
bei Krankheitsverläufen wirken und die Wirkung nicht dauerhaft ist.
Impffristen, Zahl der Impfungen und Impfstoffe werden willkürlich festgelegt.
Datenbestände, die sich zum Teil noch in einer Testphase befinden, sollen ohne der verpflichtenden Datenschutz-Folgenabschätzung zusammengeführt werden.
Das verwendete Datenmaterial zur Erlassung von Strafverfügungen wurde zu anderen Zwecken ermittelt und ist daher für Strafverfügungen zu fehleranfällig und ungeeignet.
fehlende Erforderlichkeit:
Der Entwurf ignoriert Alternativen und begleitende Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens, insbesondere werden keinerlei Lösungen der strukturellen Probleme der Gesundheitsversorgung wahrgenommen.
Die Möglichkeit einer umfassenden Beratungspflicht über alle therapeutischen
Der Entwurf operiert mit fehlerhaften Annahmen über den Zusammenhang von Impfung und Pandemiegeschehen.
fehlende Verhältnismäßigkeit:
Der Entwurf verpflichtet Menschen sich vom Verdacht eines rechtswidrigen Verhaltens freibeweisen zu müssen und kehrt damit die Unschuldsvermutung um.
Der Entwurf führt - entgegen den Vorgaben der DSGVO - automatisierte
Strafverfahren ein.
Betroffene und Ärzte werden in ihren medizinischen Entscheidungen willkürlich beschränkt.
Die ausufernde Verordnungsermächtigung des Gesundheitsministers widerspricht dem Gebot der Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legislative.
Abschließend verweise ich auf die Resolution des Europarates (2361 v. 2021) mit der klar gestellt wird, dass die Impfung nicht verpflichtend sein darf und niemand deswegen diskriminiert werden darf, weil er nicht geimpft ist.