Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme betreffend den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
„ICH HABE ANGST!“
Sehr geehrte Damen und Herren Volksvertreter,
trotz Druck von verschiedenen Seiten auf der Sachebene und starken Emotionen zum Thema Impfpflicht eine Bitte:
„VERGESSEN SIE DEN MENSCHEN NICHT!“
(frei nach Hans Heinrich Isenbart)
Hinter jedem Nicht-Impfling steht ein Mensch. Oft ein Mensch in höchster Bedrängnis.
Nach Durchsicht des Gesetzesentwurfs möchte ich auf 3 Personengruppen aufmerksam machen. Zugegeben, nur Randgruppen – aber Menschen mit besonderen „Impfungsbedürfnissen“.
FALL 1:
Ich schreibe diesen Beitrag, weil ich in einem Forum einen verzweifelten Kommentar gelesen habe, der mich betroffen gemacht hat. Um die Anonymität der Dame zu wahren, gebe ich hier nur den Inhalt in Kurzform wieder. Sie hatte nach ihrer Impfung monatelang Beschwerden, von Herzmuskelentzündung über Hörsturz, vorübergehende Lähmungserscheinungen und anhaltende Müdigkeit – also das „ganze Paket“ an Nebenwirkungen, die sonst eher vereinzelt auftreten.
Sie beschrieb ihre große Sorge vor der nächsten Impfung und schloss mit den bedrückenden Worten: „Ich habe Angst.“ Ich möchte, dass auch Sie die Stimme dieser Dame hören, repräsentativ für jene Menschen, die nach schweren Nebenwirkungen bei der weiteren Impfberatung offensichtlich alleine gelassen werden. Weil sich Mediziner angesichts der Androhungen seitens Ärztekammer und ÖGK nicht in existenzielle Probleme bringen wollen? Oder keine eventuelle Haftung für ihre Empfehlung übernehmen können?
Bleiben diese Menschen daher als „Kollateralschäden“ auf der Strecke?
Wie sonst kann es passieren, dass diese Frau Rat in einem Forum sucht und eine weitere Dame, „Frau Gertraud aus Niederösterreich“, sich nicht an ihren behandelnden Arzt, sondern in einer ORF-Telefon-Sprechstunde am 23.11.2021 an TV-Mediziner Dr. Siegfried Meryn wendet? Sie hatte 2 Tage nach der 2. Impfung (Comirnaty) einen Schlaganfall, ihr Sohn 4 Tage danach und wollte wissen, ob sie eine 3. Impfung vornehmen lassen, oder besser nicht mehr geimpft werden sollte.
Bitte ermöglichen Sie den Ärzten eine reelle – da nicht existenzgefährdende – individuelle Beratung in Fällen wie diesen. Oder geben Sie den Medizinern zumindest Empfehlungen an die Hand, wie der Impfplan nach schweren Nebenwirkungen aussehen sollte. Und die Sicherheit für diese potenziell gefährdeten Patienten, dass Impfschäden als solche anerkannt werden.
Der Prozentsatz der Betroffenen ist ja – wenn man den in Österreich verbreiteten Zahlen Glauben schenken möchte – ohnehin gering. Aber für die Menschen geht es um viel - ihre Gesundheit.
FALL 2:
Von Ärzteseite wurde der Wunsch geäußert, dass gesetzlich anerkannte Ausnahmegründe noch konkreter definiert werden.
Beispielsweise Mediziner aus dem Fachbereich Psychiatrie wären sicherlich über klare Richtlinien dankbar. Niemand wird wohl wegen einer Spritzenphobie eine Impfbefreiung ausstellen. Aber was ist z.B. mit Menschen mit schweren posttraumatischen Belastungsstörungen nach Gewalterfahrungen, Vergewaltigungen etc., die vereinzelt vielleicht nicht geimpft werden möchten und auf jede Form von Druck/Zwang von außen heftig reagieren: Mit Aggression, Panikattacken oder ängstlichem „Still-über-sich-ergehen-lassen“ mit innerem Rückzug bzw. Abspaltung des Bewusstseins vom körperlichen Empfinden. Retraumatisiert durch das von der Zwangsimpfung getriggerte Gefühl der Hilflosigkeit, emotional zurückgeworfen in der Therapie und in die Opferrolle – gegen die kein rationales Kraut gewachsen ist. Auch, wenn dies nur einen kleinen Teil psychisch erkrankter Menschen betrifft, die sich das eventuell gewünschte Freikaufen von der Impfpflicht vielleicht nicht leisten können: Vereinzelt wird es sie doch geben. Und das Wohl dieser Menschen liegt jetzt in Ihrer Hand, die abstimmt.
Bitte überdenken Sie die Ausnahmegründe nochmals und geben Sie den Ärzten die Möglichkeit ihre Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten.
FALL 3:
Ein Bekannter ist Sachwalter seiner dementen Großmutter. Nur er und eine zweite Person (beide geimpft/-boostert) betreuen die alte Dame, die ihre Wohnung seit 2 Jahren nicht mehr verlassen hat. Trotz Pflegebedürftigkeit ist die ältere Frau noch sehr resolut und zu keinem Arztbesuch zu bewegen. Eine Impfung müsste gegen ihren körperlichen Widerstand durchgeführt werden. Etwas, wofür der Enkel auf keinen Fall die Verantwortung übernehmen möchte.
Welche Vorgangsweise haben Sie für Fälle wie diesen angedacht? Wird der Mindestpensionistin mit Pflegegeldbezug tatsächlich ein Strafbescheid ausgestellt?
Es wäre schön, wenn diese Anfrage nicht im Konvolut der Unterlagen untergehen würde, sondern Aufmerksamkeit und Berücksichtigung finden könnte!