COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (96780/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme betreffend den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Das COVID-19-IG im vorliegenden Entwurf ist keinesfalls als Schutzgesetz i.S. § 1311 ABGB zu erachten. Es ist darauf zu verweisen, dass der Zweck der Norm gem. § 1 Abs 1 COVID-19-IG der „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ ist. Es handelt sich um die Aufgabe des Staates, die Gesundheit der Bürger zu schützen. Natürlich muss man sich dabei berechtigt fragen, weshalb trotz dieser Aufgabe das Krankenhaus- und Pflegepersonal (das Problem des fehlenden und völlig überbelasteten Personals besteht ja schon viele Jahre und nicht erst seit Covid19) ausgedünnt ist und die Krankenhausbetten, insbesondere im ICU Bereich, nicht ausgebaut werden, sondern stur heil auf eine unwirksame und gesundheitsschädliche „Impfung“ gesetzt wird, obwohl man mit Medikamenten bessere Erfolge erzielen könnte. In den Erläuterungen zum Gesetz wird gleich zu Beginn das Ziel dessen Erlassung, nämlich „die Steigerung der Durchimpfungsrate zur Verhinderung von COVID-19“ angeführt. Auch daraus ist abzuleiten, dass damit nicht einzelne Personen geschützt werden sollen. Wenn in weiterer Folge in den Erläuterungen darauf verwiesen wird, dass mit der Erhöhung der Durchimpfungsrate (auf 90%!!!) auch die vulnerablen Personen, die sich nicht impfen lassen können, geschützt werden sollen, spricht das ebenfalls gegen einen allgemeinen Individualschutz, sodass die angeführten Meinungen, Geimpfte könnten Ersatz verlangen, keine Rechtfertigung hat. Dazu ist im übrigen mit der „öffentlichen Meinung“ festzuhalten, dass die voll Immunisierte Bürger nach zwei Injektionen und dem 3., 4., 5.,… Booster gar nicht geschützt werden brauchen, weil sie ohnehin voll immunisiert sind. Wenn sie dennoch erkranken, ist das ihrem ramponierten Immunsystem oder deren Unwirksamkeit geschuldet, nicht aber von gesunden, allenfalls sogar negativ getesteten Ungeimpften verursacht. Mit der Verursachung sind wir auch beim Problem der Kausalität als einer der Grundlagen jedes Schadenersatzanspruches angelangt. Ich frage mich diesbezüglich, wie die Übertragung (Ansteckung) einer Person durch eine andere Person unzweifelhaft nachgewiesen werden kann….

Stellungnahme von

Kögl, Veronika

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