COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (106043/SN-164/ME)

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Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

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Inhalt

Stellungnahme zum Ministerialentwurf über ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz)

Ein Zwang zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment ist klar verfassungswidrig.
Er widerspricht nicht nur Art.8 EMRK, sondern auch Art. 2 EMRK und allen internationalen Gesetzen und Vereinbarungen, die sich auf die körperliche und seelische Unverletzlichkeit des Menschen beziehen, wie z. B. die Resolution 2163 der parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2021. Dazu gehört insbesondere der Nürnberger Kodex, der sich explizit auf medizinische Experimente bezieht: Punkt 5 lautet: „Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.“ Nach dem heutigen Wissensstand sind der Tod und dauerhafte Schädigungen vor allem des Herzens eindeutig mögliche Folgen der Impfungen.
Aus diesem Grund verbietet Art. 2 EMRK eine Verpflichtung zu einem medizinischen Experiment (= Impfpflicht) mit möglicher Todesfolge.
Die sogenannten „Impfstoffe“ im Sinne des gegenständlichen Gesetzesentwurfes sind viel eher gentechnische Therapeutika als Impfstoffe im klassischen Sinn. Sie sind nicht ausreichend erprobt und auch nicht wie herkömmliche Impfungen ausreichend untersucht und regulär zugelassen. Es handelt sich um experimentelle Impfstoffe mit temporärer Notzulassung, in denen ein der Wissenschaft völlig neues Wirkprinzip erstmals am Menschen getestet wird (gentechnisches mRNA-Prinzip), was das allgemeine Risiko noch erhöht. Der experimentelle Charakter zeigt sich auch in dem Umstand, dass in den Impfstoffen Substanzen enthalten sind, deren Beigabe von den Herstellern nicht offengelegt werden. Daher liegt auch keine sinnhafte Erklärung seitens der Hersteller für das Vorhandensein dieser toxischen Stoffe vor. In allen notzugelassenen Impfstoffen wurden Graphen und/oder dessen Derivate (Graphenoxid, Graphenhydroxid) sowie Magnetit nachgewiesen. Diese Untersuchungen von Doz. DR. Holger Reißner wurden auf höchstem wissenschaftlichem sowie technologischem Stand mittels Spektralanalyse und Elektronen-Raster-Mikroskopie durchgeführt. Graphen und seine Derivate sind hoch toxisch und führen zu lebensgefährlichen inneren Verletzungen in der Größenordnung der menschlichen Körperzellen im Mikrometerbereich. Die daraus resultierenden Mikrothrombosen sind bisher häufig dokumentiert worden, lediglich der Zusammenhang mit Graphen wurde erst selten hergestellt. Reißner weist nach, dass sich das Graphen nicht zufällig in den Impfungen befinden kann.
Doz. Dr. Holger Reißner legt die Vermutung nahe, dass es sich bei der Beigabe von Graphen um ein Kriegsverbrechen durch ein Waffensystem der 5. Generation handeln könnte. Dies ist ein schwerwiegender Vorwurf an die Hersteller, der vor einer allfälligen Impfpflicht unter allen Umständen zweifelsfrei zu klären ist.
Allein dieser Vorwurf reicht aus, um die beabsichtigte Impfpflicht nicht einzuführen und auch die laufenden Impfkampagnen bis zur Klärung des Sachverhaltes zu stoppen.
Die zahlreichen bis zum Tod gehenden Nebenwirkungen der Impfungen wurden erst in jüngster Zeit durch die extrem genau durchgeführten Obduktionen des Teams um Prof. Dr. Arne Burkhardt als solche erkannt, weil die meisten Pathologen lediglich über durchschnittliche fachliche Fähigkeiten verfügen und daher schlichtweg an der notwendigen hohen fachlichen Qualifikation gescheitert sind und sich mit „Allerweltsdiagnosen“ aus der Affäre gezogen hatten.
Diese Erkenntnisse führen dazu, dass die Todesrate durch Nebenwirkungen der Impfungen erheblich höher ist als bisher angenommen und dass daher die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht nicht mehr gegeben ist.
Wie die jüngsten Analysen des Teams um Dr. Rainer Füllmich nachgewiesen haben (Stiftung Corona-Ausschuß vom 31. 12. 2021), dürften sich die Impfstoffhersteller derart untereinander abgesprochen haben, dass sie die von ihnen in Umlauf gebrachten, substanziell je nach Charge unterschiedlichen, also deutlich voneinander abweichenden, Impfstoffe in stärker und weniger stark tödlich wirkende Chargen eingeteilt haben und zu unterschiedlichen Zeiten auf den Markt gebracht haben, um deren Wirkung hinsichtlich der verursachten Todesraten zu studieren. Dieses Vorgehen der Hersteller ist ebenfalls auf allfällige Strafbarkeit zu untersuchen, weil es möglicherweise dazu führt, dass bewusst höhere Todesraten als vermeidbar in Kauf genommen worden sein könnten.
Die neuesten Zahlen des Robert Koch Institutes (Stand 3. 1. 2021) zeigen, dass 4,42% der Omikron-Infizierten ungeimpft und 95,58% der Omikron-Infizierten geimpft sind. Daraus ergibt sich, dass die im Impfpflichtgesetz genannten Impfungen praktisch wirkungslos gegen die vorherrschende COVID-19 – Variante sind und keine Alternativen vorliegen. Im Gegenteil scheint die Impfung eine Infektion mit der Omikron-Variante stark zu begünstigen.
Eine Impfpflicht ist somit obsolet.
In zahlreichen Ländern zeigt sich, dass die vorherrschende Omikron-Variante dazu führt, dass die Krankheit endemisch und damit harmlos wird. Wie die Entdeckerin der Omikron-Variante, Dr. Angelique Coetzee, richtig erkennt, ist das gelindeste Mittel, der „Pandemie“ zu begegnen, die Bevölkerung mit der Omikron-Variante in Kontakt kommen zu lassen, wodurch eine natürliche sterile Immunität entsteht, die auch vor weiteren Varianten wesentlich besser schützt als eine Impfung, die nachweislich a priori keine sterile Immunität hervorbringen kann. Eine Impfung kann höchstens dazu imstande sein, die Schwere der Erkrankung mit der Alpha- und Delta- Variante etwas zu verringern, eine sterile Immunität lässt sich durch Impfung nicht erreichen. Es lässt sich bis heute kein Zusammenhang zwischen der Durchimpfungsrate und der Inzidenz herstellen.
Ein Schutz der Bevölkerung vor Infektion ist daher durch eine Impfpflicht nicht zu erreichen, wodurch diese obsolet wird.
Die österreichische Bundesregierung hat es bis heute verabsäumt, gelindere Mittel als die Impfung zur Bekämpfung der Pandemie durchzuführen. Sie folgt bis heute der Propaganda der Impfstoffhersteller („Nur die Impfung ist die Lösung“) und lässt es zu, dass positiv getestete Patienten zu Hause in Quarantäne ohne ärztliche Betreuung alleine gelassen werden, wo sich ihr Zustand häufig aufgrund fehlender ärztlicher Betreuung erwartungsgemäß so weit verschlechtert, bis sie im Krankenhaus und dort allenfalls auf der Intensivstation behandelt werden müssen. Trotz dieses stümperhaften Vorgehens der Regierung hat die Auslastung der Intensivstationen nie ein besorgniserregendes Maß erreicht. Über den Einsatz von zum Teil seit Jahrzehnten bewährten Medikamenten wie Ivermectin, Hydroxychloroquin und Chlordioxid, die in mehreren Ländern wie u.a. Japan und Indien hervorragende Ergebnisse erzielten, wurde nicht einmal nachgedacht, sondern es wurden im Gegenteil die Medikamente in primitiven populistisch abwertenden Zuschreibungen kategorisch abgelehnt.
Somit ist eine Impfpflicht schon allein deswegen nicht notwendig, weil das Gesundheitssystem nie auch nur in die Nähe seiner Grenzen geraten ist, obwohl das gelindere Mittel der häuslichen ärztlichen Betreuung nie auch nur im Ansatz ausgeschöpft worden ist. Eine Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht ist in keiner Weise gegeben.

Stellungnahme von

Pichler, Ronald

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