COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (105162/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zum COVID-19-Impfpflichtgesetz (2173/A)

Zum geplanten Impfpflichtgesetz nehme ich wie folgt Stellung:


1. Unsicherheit bezüglich Wirkung der Impfstoffe

Aufgrund der hohen Dynamik des Impfgeschehens weist die Verabreichung der bisher zugelassenen Impfstoffe zahlreiche Unsicherheitsfaktoren auf, was individuelle Wirksamkeit, Dauer der individuellen Wirksamkeit und individuelle Impfkomplikationen betrifft.
Die geplante Impfpflicht ignoriert diese Unsicherheiten und stellt im Ergebnis ein flächendeckendes Experiment zur Eindämmung der Pandemie dar. Ohne gesicherte Grundlage, dass selbst die angepeilte Impfquote von 90 % einen erheblichen Einfluss auf das weitere Pandemiegeschehen hat.


2. Neue Virusvarianten (Omikron)

Durch das Auftreten neuer Virusmutationen, wie im aktuellen Fall nun Omikron, zeigt sich, dass in Anbetracht der verminderten Wirksamkeit gegen diese neuen Mutationen eine Impfpflicht, wie sie im betreffenden Entwurf geplant ist, nicht (mehr) zur Bekämpfung der Pandemie beitragen kann.

Laut ersten Einschätzungen von Experten wirken die bisher zugelassenen Impfstoffe nur mehr zu ca. 25 % vor einer Ansteckung mit Omikron. Auf Basis dieser Grundlage ist eine Impflicht, schon allein aus diesem Grund, obsolet.

Die geplante Impfpflicht hat gem. Seite 8 des Gesetzesentwurfs den Zweck die Delta Variante einzudämmen. Diese wurde bzw. wird laut Experten innerhalb der nächsten Wochen von der Omikron Variante abgelöst, und verdrängt. Da der geplante Zweck der Impfpflicht somit gar nicht mehr erfüllt werden kann ist der Gesetzesentwurf auf in diesem Punkt obsolet.


3. Geringe Letalität

Bei bisher eingeführten Impfpflichten, wie etwa der Pockenimpfung lag die Letalitätsrate bei ca. 30 %. In diesem Falle würde ich eine Impfpflicht durchaus gerechtfertigt sehen.

Die Infektions-Sterbe-Rate bei Covid-19 liegt jedoch zwischen 0,4 und 0,9%. Mit dieser geringen Letalität lässt sich kein solch umfassender Eingriff in die Grundrechte rechtfertigen, wie es mit der geplanten Impfpflicht erfolgen soll.



4. Keine dauerhafte Immunisierung

Mit den bisherigen Impfstoffen kann keine dauerhafte Immunität erreicht werden. Eine sterile Immunität wäre jedoch zur Bekämpfung der Pandemie wichtig. Mit den bisher zugelassenen Impfstoffen können jedoch auch Geimpfte das Virus bekommen, erkranken und laut aktuellen Ergebnissen auch genauso weitergeben wie ein Ungeimpfter. Deshalb ist die geplante Impfpflicht mit diesen Impfstoffen nicht zweckhaft.


5. Bedingte Zulassung

Für die bisherigen zugelassenen Impfstoffe liegen jeweils nur bedingte Zulassungen vor. Diese wurden schneller erteilt als es im ordentlichen Zulassungsverfahren der Fall ist und sie sind immer auf ein Jahr befristet. Dies hat den Zweck die Sicherheit der Impfstoffe zu gewährleisten. Die Sicherheit und Wirkungsweise bzw. die Dauer der Wirkungsweise der bisher zugelassenen Impfstoffe ist einfach noch zu wenig erforscht. Wie man im letzten Jahr gesehen hat werden ständig die Empfehlungen geändert (zuerst nur 2 Impfdosen, dann 3. Jetzt ist schon von der 4. die Rede) (Gültigkeit grüner Pass - 1 Jahr, 9 Monate nun 6 Monate) bzw. kommen immer mehr und mehr schwere Nebenwirkungen hervor.
Diese schweren Nebenwirkungen mögen vielleicht nur in sehr seltenen Fällen vorkommen, sind für manche Personengruppen (Kinder, Jugendliche, Junge Erwachsene) jedoch trotzdem gefährlicher als die Chance schwer an Covid-19 zu erkranken oder gar zu sterben.

Es muss das Grundrecht jedes Einwohners unseres Landes bleiben zu entscheiden ob er einem bedingt zugelassenen Impfstoff vertraut, oder ob er auf eine ordentliche Zulassung warten möchte. Wenn wir eines in den 2 Jahren Corona Pandemie gelernt haben, dann, dass wir noch viel zu wenig über das Virus selbst und die Impfung wissen. Das zeigt sich auch in der sich ständig ändernden Gültigkeitsdauer der Impfung.


6. Alternative Maßnahmen neben der Impfpflicht

Eine Impfpflicht sollte immer das aller letzte Mittel sein. Es gibt zahlreiche weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie die noch nicht voll ausgeschöpft wurden.
Um hier nur einige Beispiele zu nennen:

• Aufklärung, Kommunikation und Zurverfügungstellung von Therapiemaßnahmen und Medikamenten im Falle einer Covid-19 Infektion für jeden Bürger. Es kann nicht sein, dass man im Falle einer Infektion völlig allein gelassen wird und es nur heißt: „Wenn Sie keine Luft mehr bekommen, fahren Sie ins Krankenhaus“. Was wird seitens der Regierung unternommen um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen?
• Aufbau von speziellen Covid Behandlungszentren wie in anderen Ländern um die Übertragung auf andere Patienten innerhalb eines Krankenhauses zu minimieren.
• Ausbau der Spitalsbetten und Aufstockung bzw. bessere Bezahlung des Pflegepersonals. In den letzten Jahren wurde im Gesundheitsbereich immer nur Budget gestrichen anstatt hier zu investieren.
• Laut WHO wäre eine weltweit 40 %ige Impfquote eine wesentlich wirksamere Methode der Pandemiebekämpfung als wenn einzelne Staaten 100 % Durchimpfungsrate erreicht würden.
• Testpflicht für alle. Wie man in den letzten Monaten sieht stecken sich auch immer mehr Geimpfte mit Covid-19 an und geben dieses unbewusst an andere weiter, weil sie durch die Impfung nicht mehr testen „müssen“. Denkbar wäre es eine 1G Regel im Arbeits- und Freizeitbereich einzuführen - Getestet - für alle, egal ob geimpft oder ungeimpft. Nur so kann man (relativ) sicher sein, dass keine Infektion vorliegt.
• Alternativ gäbe es auch die Möglichkeit die Massentests wie im Herbst/Winter 2020 durchgeführt werden sollten zu wiederholen. Die Testbereitschaft der Menschen wäre nun um ein Vielfaches höher als noch vor einem Jahr. So könnte man aktive Infektionen feststellen und diese Personen absondern und die Infektionsketten durchbrechen.
• Verpflichtende Antikörpertests wären eine Möglichkeit festzustellen wie viele Personen bereits eine Infektion durchgemacht haben, ohne es bemerkt zu haben. Vielleicht erreichen wir mit den Impfungen und der natürlich erreichten Antikörpern ja bereits eine Immunität von 90 % wie seitens der Regierung gewünscht.


All dies wären Maßnahmen, die ebenfalls zur Bekämpfung der Pandemie beitragen und keine so drastischen Einschnitte in die Grundrechte mit sich bringen wie die geplante Impfpflicht.


7. Auswirkung auf Fruchtbarkeit

Als Frau mit bestehendem Kinderwunsch ist mir persönlich besonders wichtig welche Auswirkungen die bisher zugelassenen Impfstoffe auf die Fruchtbarkeit bzw. die Unversehrtheit von Föten, die kurz nach einer Impfung gezeugt wurden, haben. Da es dazu noch keinerlei abgeschlossene Studien gibt, wäre es fahrlässig generell alle Menschen in Österreich einer Impfpflicht zu unterziehen.

Es gibt hier einfach noch zu wenig Daten, da die Impfungen der jüngeren Bevölkerungsgruppen noch nicht lang genug her ist, um verlässlich Auskunft über die Sicherheit der Impfung bei Personen mit Kinderwunsch zu geben.


8. Individuelle Gefahr einer Covid-19 Erkrankung

Die Impflicht ignoriert die individuelle Gefahr jedes Einzelnen an Covid-19 zu erkranken. Dieses Risiko ist natürlich bei einem 90 jährigen weit höher als bei einem 20 Jährigen. Deshalb sollte es jedem Mensch als Individuum gestattet sein die Entscheidung für oder gegen eine Impfung selbst zu treffen. Eine generelle Impfpflicht bringt für junge gesunde Menschen das Risiko von Impfnebenwirkungen mit sich, wohingegen das Risiko eines schweren Covid-19 Verlaufs bei diesen schwindend gering ist. Damit ist eine Risiko-Nutzen Abwägung immer sehr individuell und kann nicht für die gesamte österreichische Bevölkerung entschieden werden.

Die vulnerable Gruppe stellt nur einen geringen Teil der Gesamtbevölkerung dar. Der Schutz dieser kleinen Gruppe durch eine Impflicht, steht in keinem Verhältnis zu den etwaigen Risiken der jungen, gesunden Bevölkerung die durch die Impfung drohen.




Aus all diesen Gründen ist der vorliegende Entwurf nicht geeignet einen sachlich und grundrechtlich vertretbaren Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten, da noch weit nicht alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden.

Stellungnahme von

Mandl, Brigitte

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