GSA-Errichtungsgesetz (87/SN-166/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein GSA-Gesetz erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Forschungsfinanzierungsgesetz sowie das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden (GSA-Errichtungsgesetz)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt



Sehr geehrte Damen und Herren.


Ergänzend zur Stellungnahme meiner Firma UBIMET nehme ich als Leiter der dortigen Abteilung für Synoptik, Forschung und Entwicklung zum Gesetzesentwurf Stellung.


Nur oberflächlich betrachtet handelt es sich um einen besonnenen Entwurf zur Festigung der Stellung von Meteorologie, Klimatologie, Geophysik und Geologie, in Wahrheit werden ganz andere Interessen damit verfolgt.


Die Probleme beginnen beim Namen. Die Geosphäre ist ein durchaus kontroversiell diskutierter, allerdings wissenschaftlich immer stehender Begriff, die immer noch u.A. die Hydrosphäre und die Biosphäre inkludiert. Möchte man hier also auch Biologie, Ökologie und Hydrologie betrachten ? Wenn nicht, ist der Name zu ändern.


Im Detail enthält der Entwurf viele zielgerichtet und bewusst gewählte problematische Bestimmungen, die im Mindesten kontrovers zu einer A) Neuordnung B) Entflechtung C) Effizienzsteigerung und D) entgegen einer jeden nachhaltigen Orientierung stehen.


Ein gutes Gesetz für einen Neuanfang kommt ohne jede Anwandlung von Bevorzugung und Protektionismus aus, im vorliegenden Entwurf werden die beiden Begriffe aber ostentativ als Motive für problematische Punkte verwendet und sind derart klar erkennbar.


Ein gutes Gesetz schafft den Ausgleich und sorgt sich um die Wahrung der Interessen aller Beteiligten am Markt, Bevölkerung, Unternehmen und nicht nur der eigenen. Geplante steuerliche und organisatorische Ausnahmen davon wie jedes andere (private) Unternehmen in langer und guter Tradition am Markt zu agieren hat, um gesetzeskonform zu sein, sind abzulehnen. Jedes andere Unternehmen unterliegt der Gewerbeordnung und zahlt Steuern auf Gewinne, die geplante GSA tut dies nicht. Warum ?


Ein gutes Gesetz schafft klare Aussagen über Aufgaben, Rechte, Leistungen, Daten und wie sie intern und extern verwendet werden können. Der Entwurf schweigt sich hierüber im Allgemeinen aus und bleibt offen ("Wahrung von Geschäftsinteressen bei der zV. von staatlichen Daten" ), ist aber sehr konkret in dem die Festsetzung in gewünschten Gremien oder zukünftige Schwerpunktservices explizit festgehalten werden (Silicon Valley Österreich bzw Services für Senioren) ?


Kurzum wird hier eine Institution geschaffen, die NICHT nach unternehmerischen Richtlinien am Markt teilnehmen will, den privatwirtschaftliche Unternehmen schon längst - erfolgreich - bedienen, so kann hier wohl nur das Ziel sein, diese Unternehmen in der Zukunft vom Markt auszuschließen.

Es ist unverständlich, warum die Direktion der ZAMG seit dem letzten, letztlich nicht erfolgten Gesetzesänderungsentwurf im Jahre 2010 nie auf die ihr bekannte Privatwirtschaft zugegangen ist um den Dialog zu suchen ? Ich halte A) den Entwurf, B) den Zeitpunkt der Begutachtung über die Urlaubszeit und C) abschnittsweise den Inhalt des Gesetzesentwurfs für verwerflich und lehne diesen entschieden und nachdrücklich als toxisch ab.


Mit freundlichen Grüßen


Manfred Spatzierer