Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein GSA-Gesetz erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Forschungsfinanzierungsgesetz sowie das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden (GSA-Errichtungsgesetz)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
(Gleiches Schreiben findet sich auch als PDF im Anhang).
Nachfolgend findet sich eine Stellungnahme der MetGIS GmbH zum am 17. Dezember vom Wissenschaftsministerium eingereichten Gesetzesentwurf, welcher die Zusammenlegung von ZAMG (Wetterdienst) und der GBA (Geologische Bundesanstalt) unter dem neuen Namen GeoSphere Austria (GSA) regelt.
MetGIS ist ein 2013 als Spin-Off der Universität Wien heraus gegründetes österreichisches meteorologisches Startup-Unternehmen, welches auf hochdetaillierte Wetterprognosen und -analysen weltweit spezialisiert und in einer Reihe von Branchen tätig ist (Tourismus, Schnee und Lawinen, Energie, Verkehrsleitzentralen, Landwirtschaft, etc.).
Aufgrund der langjährigen Quasi-Monopolstellung der ZAMG in Österreich war die Geschäftsausübung von MetGIS, wie auch jene von anderen in Österreich gegründeten Firmen, von Anfang an stark behindert. MetGIS musste zwangsläufig auf ausländische Märkte ausweichen und vertreibt seine Produkte erfolgreich in Westeuropa, Südamerika und der Himalayaregion (was von der WKÖ mit einem Born Global Champion-Preis belohnt wurde). Das Firmenwachstum könnte aber noch deutlich schneller sein, wäre der österreichische Wettermarkt nicht von der mit staatlichen Geldern gestützten ZAMG dominiert.
In der Mehrzahl der Länder Westeuropas (u.a. Deutschland) wurde in den letzten Jahren wie in den USA die Rolle der Wetterdienste stark eingeschränkt, sodass diese zwar weiterhin für den Staat lebensnotwendige Schlüsselfunktionen ausüben (Betreibung eines standardisierten Messnetzes, Prognosetätigkeit für Zivilschutz, etc.), ihre kommerziellen Tätigkeiten im Sinne der freien Marktwirtschaft aber auf ein Minimum reduziert wurden.
Der eingereichte Gesetzesentwurf geht aber in die entgegengesetzte Richtung und eignet sich dazu, die Quasi-Monopolstellung der ZAMG weiter zu stärken und den privatwirtschaftlichen Meteorologie-Sektor in Österreich weiterhin massiv zu behindern. Wirtschaftliche Tätigkeiten der GSA werden z.T. über Mittel finanziert, die der GSA zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Unserer Meinung nach gibt es im Entwurf eine Reihe von Mängeln bzw. Ungereimtheiten, wie z.B.:
• Durch die Vermeidung der Gründung einer eigenen GmbH oder AG zur Ausübung der kommerziellen Tätigkeiten gibt es keine Kontroll- und Publizitätspflichten (wie Jahresbericht), und die Nutzung steuerlicher Vorteile ist nicht ausgeschlossen.
• Hoheitliche Aufgaben sind vom kommerziellen Bereich nur unzureichend getrennt. Getrennte Rechnungskreise allein sind bei weiterem nicht ausreichend, die Umsetzung ist fragwürdig.
• Das Bundeswappen und die Marke GSA sollen auch für kommerzielle Tätigkeiten verwendet werden
• Die Datennutzung ist unreguliert. Der kommerzielle Bereich der GSA kann auf sämtliche staatliche und nichtstaatliche Daten zugreifen.
• Es gibt keine sachlichen Gründe für die Ausnahme von der Gewerbeordnung und steuerlichen Ausnahmeregelungen für den kommerziellen Bereich.
• Die Möglichkeit der Errichtung ausländischer Zweigstellen und damit das geplante Auftreten als Player am internationalen Markt für meteorologische Dienstleistungen geht wirklich weit über das Allgemeininteresse der österreichischen Öffentlichkeit bzw. den hoheitlichen Auftrag hinaus.
Nebenbei noch eine andere Anmerkung: MetGIS ist eine sehr forschungslastige Firma, die sich Zugriff auf Forschungsförderungsgelder v.a. durch zeit- und kostenintensive Teilnahme an hochkompetitiven öffentlichen Ausschreibungen erkämpfen muss. Es ist für uns daher sehr schwer nachvollziehbar, warum für die ZAMG (bzw. der geplanten GSA) der Zugriff auf Fördergelder sehr viel einfacher ist (und auch in Zukunft sein wird), da staatlichen Unterstützung ohne Wettbewerb, auch für Forschung, automatisch und langfristig verfügbar ist.
Aus all den oben genannten Gründen denkt MetGIS, dass der vorliegende Gesetzesentwurf einer gründlichen Revidierung bedarf. Die sauberste Lösung aus Sicht von MetGIS wäre, den kommerziellen Teil des Wetterdienstes vollständig dem freien Wettbewerb auszusetzen (z.B. durch Gründung einer komplett unabhängigen GmbH oder AG in diesem Bereich), bzw. der ZAMG, ähnlich den Wetterdiensten Deutschlands und vieler westlicher, marktwirtschaftlich orientierter Länder, kommerzielle Tätigkeiten gänzlich zu untersagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Gerald Spreitzhofer
(Geschäftsführer MetGIS GmbH)