Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aus Sicht der Immobilienwirtschaft wird diese überproportional bereits jetzt besteuert bzw. beschränkt (siehe die laufenden Änderungen der BauO und der Abbruchsgenehmigungen etc.). Wirkliche Gewinner sind aber nur diejenigen, die über Grundstücksreserven verfügen, meistens geerbt.
Der Immobiliensektor hat auch während der Pandemie für Stabilität und Arbeitsplätze gesorgt. Diese sollten jetzt nicht durch weitere Einschränkungen vernichtet werde.
Die Neuregelung der Provisionen im Mietbereich haben aber durchaus negative Folgen:
u.a.
- Überwälzung durch den Vermieter verteuert längerfristig die Mieten
- Informations- und Beratungspflichten des Maklers für den Mieter entfallen
- Die Haftung (Provisionsminderung/Schadenersatz) direkt dem Mieter gegenüber, der kein Auftraggeber mehr ist, entfällt
- die soziale Treffsicherheit wird durch diese Maßnahme nicht erhöht:
- Hunderte Arbeitsplätze sind in Gefahr
- weniger Wohnungen kommen auf den Markt
- Mietnomaden werden unterstützt, denn es wird billiger, jährlich den Neubaubezug zu wechseln.
- Die Vermieter werden die Mieter daher noch genauer überprüfen, die Kriterien für die Anmietung werden verschärft werden und für manchen Mieter unerschwinglich.
- Die Erwerbsfreiheit des Maklerunternehmens wird aus sachlich nicht gerechtfertigten Gründen eingeschränkt.
Freundliche Grüße
Marion Weinberger-Fritz