Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Neuregelung des Maklergesetzes macht mich sehr betroffen. Dies aus verschiedenen, mitunter auch öffentlich bekannten Gründen. Neben der Tatsache, dass der Immobilienmarkt dadurch sicherlich intransparent wird und die Gefahr groß ist, dass sich illegale Ablösen einschleichen, die dann auch an der Steuer vorbei gehen, werden gerade jene Makler, die sich mit kleineren Wohneinheiten beschäftigen existentiell gefährdet, da ja gerade dort nur eine sehr kleine Gewinnmarge vorhanden ist. Eine kompetente Beratungsleistung in diesem - gerade für schutzbedürftige Menschen - doch so wichtigen Bereich wird komplett wegbrechen! Dies kann und darf nicht das Ziel eines Maklergesetzes sein!
Insbesondere ist das Gesetz aber auch gerade deswegen skandalös, weil gerade im Vollanwendungsbereich keine Möglichkeit besteht eine etwaige Provision auf den gesamten Mietverlauf anzurechnen. Jedem Vertriebssystem - egal in welcher Branche - ist inhärent, dass die Dienstleistung des Marketings/des Vertriebs auf das Endprodukt aufgeschlagen wird bzw. werden muss. Dieses Grundprinzip der Ökonomie ist im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes durch die Mietzinsdeckelung aber unmöglich und die Neuregelung ist daher nichts anderes als der verschleierte Versuch die bereits in der Vergangenheit auf ein absolutes Minimum reduzierten Mieten auf Kosten einer guten Vermittlerleistung bzw. auf Kosten der Wohnungseigentümer/Vermieter per Gesetz noch weiter zu drücken. Dabei geht aus dem MRG klar hervor, dass ein Hauptmietzins so gering wie möglich sein soll und niemals Vermittlungskosten enthält. Für mehr als den Substanzerhalt ist im Vollanwendungsbereich auch jetzt schon kaum Platz. Gerade in Zeiten extrem hoher Arbeits- und Baukosten ist es aber gleichzeitig immer teurer ein Mietobjekt überhaupt zu erhalten! Dieser Versuch einer weiteren Mietzinssenkung ist daher nicht nur systemisch unstatthaft, wie auch unehrlich und intransparent.
Es ist darüber hinaus auch unsachlich, da es bei Neubauten (im freien Mietzins) und höherpreisigen Mieten sehr wohl möglich ist, die Maklerleistung in den Mieten unterzubringen. Daher werden gerade jene Makler, die sich auf Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG konzentriert haben geschädigt und entsprechend wird gerade jener Markt seriöse Vermittler verlieren. Dabei sind gerade im Bereich der Kleinwohnungen seriöse Makler so wichtig, da gerade hier viele Mietinteressenten rechtsschutzbedürftig sind.
Alternativmöglichkeiten gäbe es genug:
Man könnte die Maklerleistung auf die Mietdauer als Zuschlag zulassen.
Dabei könnte man zusätzlich anderweitig bei der Hinterlegung der Kaution Regelungen einführen, die die Liquidität des Mietinteressenten nicht zwangsläufig verschlechtern.
Ebenso ist nicht verständlich warum es per Gesetz gefördert werden soll, dass JEDE Wohnungsmieterin und JEDER Wohnungsmieter möglichst kostenlos Wohnungen - noch dazu beliebig oft - wechseln kann. Das ließe sich ja auch auf eine bestimmte schutzbedürftige Gruppe einschränken.
Dieses neue Gesetz ist daher nicht akzeptabel und wird dem Wohnungsmarkt, der Immobilienvermittlungsbranche und nicht zuletzt den schutzbedürftigen Wohnungssuchenden einen weiteren schweren Schaden zufügen.
Um einen Schaden zumindest zu reduzieren und rechtlich völlig unhaltbare Zustände zu vermeiden ist bei diesem Gesetz daher jedenfalls der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unbedingt auszunehmen!
Darüber hinaus rege ich generell eine Prüfung auf professionellem Niveau - abseits von parteipolitisch motiviertem Populismus - dringend an und ersuche daher darum diesen Gesetzesantrag nicht einzubringen bzw. gegebenenfalls abzulehnen.
Hochachtungsvoll,
Mag. Roland Proché, MSc