Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Wien, am 1. Mai 2022
Als jemand, der Jahrzehnte in der Immobilienwirtschaft tätig ist, erhebe ich entschiedenen Einspruch zum aktuellen Entwurf des neuen Maklergesetzes (Bestellerprinzip).
In einer freien Wirtschaft dürfen Leistungen angeboten werden und Konsumenten bzw. Unternehmen haben das Recht, solch angebotene Leistungen zu bestellen bzw. bezahlen.
Die Kunden / Mietinteressenten der Immobilienwirtschaft sind vielfältig. Einerseits jene Kunden, die über Zeit, Know-how, Sprachkenntnisse verfügen und sich ihre Wohnung selbst suchen wollen. Wer sich als Mietinteressent nicht persönlich um die Suche seines Mietobjektes kümmern will / kann – Manager, Diplomaten, ausländisches Personal, etc. – soll damit einen Makler seines Vertrauens beauftragen können / dürfen. Eine solche Möglichkeit ausschließlich auf „Dienstwohnungen“ zu beschränken, geht an den Bedürfnissen vieler Interessenten vorbei und stellt eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Vertragsrechts dar.
Mag. Martin Wolf (MSc.)
Brucknerstraße 6 / 10
1040 Wien
Email: martin.wolf@cnreal.at