Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bestellerprinzip steht für mein Dafürhalten widersprüchlich zur aktuellen Rechtslage der Bestimmungen über den Doppelmakler gemäß MaklerG.
Inwieweit es auch steuerrechtlich und arbeitsrechtlich im Widerspruch steht, entzieht sich meiner Kenntnis, ich bin kein Jurist.
Nicht nur, dass eine gänzliche Überwälzung einer verdienten Provision des Maklers an den Vermieter langfristig die Mieten m. E. verteuern wird, hat der Konsument als Mieter auch keinen wirklichen Schutz. Viele private Vermieter werden Vereinbarungen abschließen welche nicht im Einklang mit Mietzinshöhen und Befristungen stehen könnten und somit zahlreiche Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert sein könnten bzw. sein werden.
In Deutschland hat man durch das Bestellerprinzip anstatt versteuerte Maklerprovisionen nunmehr Ablösen unter der Hand zwischen Vormieter und Nachmieter geschaffen.
Auch fehlt mir das Verständnis für diese geplante Regelung, dass man einerseits das Maklergewerbe als reglementiertes Gewerbe ansieht, eine schwierige Befähigungsprüfung (anders als in Deutschland) erst Grundlage für die Ausübung dieses Gewerbes zum Schutz der Konsumentinnen darstellt und andererseits erfolgt ein derart marktbefremdender Eingriff in die freie Wirtschaft.
Kein(e) Mieter(in) wird gezwungen die Dienste eines Maklers/Maklerin in Anspruch zu nehmen.
Das ein Makler(Maklerin) aber für einen Teil der Kundinnen eine Dienstleistung gratis abarbeiten soll wird wohl nicht im Sinne einer freien Marktwirtschaft und Demokratie langfristig stehen werden können. Dem MRG entsprechend richtig ausformulierte Mietverträge mit marktkonformen Mietzinsen, sofern nicht gesetzlich ohnehin geregelt, eine Wohnungsübergabe mit Protokollierung über den Zustand, ein Informieren über alle zu erwartenden Kosten uvm. schützen wohl auch die Mieterinnen.
Mit freundlichen Grüßen aus Salzburg
Christian Schnellinger
Sachverständiger für Immobilien