Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG (40/SN-186/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Wohnungssuche und die Unterzeichnung eines Mietvertrags sind keine alltäglichen Aufgaben eines Bürgers und setzen gerade in Österreich aufgrund der komplexen Rechtsmaterie (mit mehreren gesetzlichen Grundlagen wie MRG, ABGB, HeizKG, KSchG, etc.) viele Menschen vor große Herausforderungen.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Vermieter aufgrund von strengen - tw. gesetzlichen - Vorgaben vor einer Vermietung zurückschrecken bzw. die Mieter sehr gut überprüfen und eine große Skepsis vorherrscht.

Gerade die nun vorliegende Gesetzesänderung kommt dieser Marktanforderung keineswegs entgegen, vielmehr ist davon auszugehen, dass sich die Situation und Wohnungssuche für Mieter (v.a. für Nicht-Österreicher) deutlich erschwert, da neben den rechtlichen und zwischenmenschlichen Hürden die Sprache als wesentliches Kriterium dazu kommt.

Hier haben Makler in der Vergangenheit ergänzend zu ihrem Auftrag oft mit ihrer Erfahrung, aber auch mit ihrem Namen für Mieter einen gewissen Vertrauensvorschuss geleistet. Der Makler hat mehrmals mit dem potentiellen Mieter Kontakt, kennt seine Anforderungen, seine Hintergründe aber auch seine Zuverlässlichkeit und die Ernsthaftigkeit seiner Anfrage und seiner Anliegen. Die Empfehlungen des Maklers an den Vermieter für einen Interessenten gehen also weit über die übliche Verdienstlichkeit hinaus und setzen genaues Arbeiten, aber auch Empathie voraus, um Empfehlungen für einen Mietvertragsabschluss auszusprechen. Dies wird mit der vorliegenden Gesetzesänderung unterbunden und die Immobilienmakler werden von dieser "Mehrleistung" Abstand nehmen. Als Folge werden Interessenten, die nicht alle Kriterien erfüllen, schwerer Wohnungen finden und die Wohnsituation für diese Bevölkerungsgruppe wird sich tendenziell verschlechtern. Ebenso wird der Makler zukünftig pro-aktive informations- und Beratungspflichten für den Mieter nicht mehr anbieten.

Eine Lösung wäre eine fixe Teilung der Provision Hälfte/Hälfte Vermieter/Mieter. Somit wäre die Doppelmaklertätigkeit auch gerecht aufgeteilt und entlohnt.


Stellungnahme von

Karg, Andreas (6911 Lochau)

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