33. StVO-Novelle (20/SN-197/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (33. StVO-Novelle)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Der vorgeschlagene § 76 d. zur Schulstraße ist zu begrüßen, jedoch gibt es viele Schulstandorte, an denen die Verordnung einer solchen nicht realistisch ist, da die Schule an einer Hauptverkehrsstraße liegt.

Deshalb sollte zur Steigerung der Verkehrssicherheit die Ermöglichung von Tempo 30 in Ortskernen und vor Schulen sowie an Unfallhäufungsstellen (auch auf Landesstraßen!) ebenfalls in die StVO-Novelle aufgenommen werden.

Diese Maßnahme wird auch im Regierungsprogramm 2020-2024 (www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf, S. 87) sowie in der Verkehrssicherheitsstrategie 2021-2030 genannt (www.bmk.gv.at/dam/jcr:e3798e81-353e-4b44-bccd-ddab0345fe54/BMK_VSS_2021-2030_UA.pdf, S. 31).

Dies stünde auch im Einklang mit Erkenntnissen der Verkehrssicherheitsforschung (sie z.B. Kuratorium für Verkehrssicherheit - Aktion „Tempo 30 vor Schulen – Kindersicherer Straßenverkehr“ www.kfv-aktionen.at/tempo-30-vor-schulen).

Selbiges sollte natürlich auch im Bereich von Kindergärten, Pensionistenwohnheimen, Spitälern, Spielplätzen und in anderen sensiblen Bereichen ermöglicht werden.

Stellungnahme von

Sagmeister, Elias (3400 Klosterneuburg)

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