Tierschutzgesetz-TSchG, Änderung (4/SN-198/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG) BGBl. I Nr. 118/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2018, geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren

Vorab möchte ich festhalten, dass ich den Schutz von Tieren sehr begrüße, allerdings sollte dabei nicht über das Ziel hinausgeschossen werden.

Diese Eingabe bezieht sich auf den Punkt:: Scheren der Vibrissen

Das Scheren der Vibrissen zu verbieten, beruht auf KEINER wissenschaftlich fundierten Basis.
Das Gutachten (1) von Rudolf Winkelmayer und Regina Binder disqualifiziert bei genauer Betrachtung selber:
Das Gutachten stützt sich auf Vermutungen, und Annahmen, die in keiner Weise wissenschaftlich belegt wurden. Vielmehr wird der Vergleich zu Untersuchungen von Ratten, Robben und Seekühen bemüht. Die Nähe zu Hunden ist hier völlig schleierhaft und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar.

Weiters wird ein Gutachten (siehe Beilage) des Biologe Guido Dehnhardt benannt und auch in Teilen im Gutachten von Rudolf Winkelmayer und Regina Binder verwendet. Es ist zu lesen, [Zitat] dass die Relevanz der Vibrissen bei Hunden, insbesondere bei der Rasse Pudel, zu Gunsten anderer Sinneskanäle reduziert ist. Weiters führt er aus, dass das Vibrissensystem des Pudels nicht ohne entsprechenden wissenschaftlichen Nachweis, mit dem der Katze gleichgesetzt werden kann. [Zitat]

Das Gutachten zeigt also auf, dass ein artenübergreifender Vergleich wissenschaftlich nicht zulässig ist. Dennoch basiert die Empfehlung von Rudolf Winkelmayer und Regina Binder auf einer Annahme die auf der Untersuchung von Ratten, Robben und Seekühen, aber nicht auf er von Hunden basiert.

Im Zuge seines Gutachten kommt der Biologe Guido Dehnhard zu dem Schluss, dass das Kürzen der Vibrissen dem Hund weder Leid noch Qualen zufügt.

Dieses Ergebnis wird von Rudolf Winkelmayer und Regina Binder jedoch mit der Begründung negiert, dass an dem Gutachten nur 2 Pudel involviert waren. Hier sei noch einmal darauf verweisen, dass bei dem Gutachten von Rudolf Winkelmayer und Regina Binder gar kein Hund involviert war.

Ebenso verwundert, dass nicht beleuchtet wird, wie sich die permanente Reizung der Vibrissen beim Tragen eines Maulkorbes auswirken. Theoretisch wäre hier zu erwarten, dass der Hund auf eine solche dauerhafte Reizung eines so „sensiblen“ Organes ebenfalls Schmerzen bzw. Qualen erleiden müsste. Das ist aber augenscheinlich nicht der Fall.

Ein Verbot die Vibrissen beim Hund zu kürzen, beruht also auf der persönlichen Meinung zweier Personen, die diese nicht wissenschaftlich fundiert einwandfrei belegen können, und daher als willkürlich anzusehen sind.

Bevor ein entsprechendes Verbot im Gesetz verankert wird, muss es eine seriöse Studie an Hunden darüber geben, inwieweit das Kürzen der Vibrissen dem Hund wirklich ein Leid oder Qualen zufügt.

Eigene Erfahrungen, sowie die Erfahrungen von Züchterkollegen zeigen dagegen, dass das Kürzen der Vibrissen weder eine Veränderung im Verhalten des Hundes, noch irgendwelche Anzeichen von Schmerz oder Leid hervorrufen. Es hat keinen Einfluss auf das Wohl des Hundes.

Das Tierschutzgesetzt dient dem Wohl des Tieres, und sollte sich lediglich darauf konzentrieren.

Optische Belange, beziehungsweise Meinungen, die nicht wissenschaftlich gestützt werden können, haben hier nichts verloren.


Zusammenfassend möchte ich festhalten:

• Das Kürzen von Verbissen führt NICHT zu Schmerzen oder Qualen


Die Vorgeschlagene Fassung zum Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) wäre demnach noch einmal zu überarbeiten.

Vielen Dank
Thomas Hawranek

Beilage:
Gutachten zur Bedeutung des Scherens der Vibrissen beim Pudel
PD DR. Guido Dehnhardt
Ruhr-Unisversität Bochum
Allgemeine Zoologie und Neurobiologie

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Quellenangaben:
1. Gutachten über das Abschneiden von Vibrissen bei Hunden
https://www.wko.at/branchen/k/gewerbe-handwerk/persoenliche-dienstleister/Tasthaare-schneiden-verboten.pdf

Stellungnahme von

Hawranek, Thomas (1140 Wien)

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